Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 20/07/2016

Entsendung von Arbeitnehmern: Kommission erörtert Bedenken der nationalen Parlamente

Das Kollegium hat heute eine Mitteilung angenommen, in der es seinen Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen des Subsidiaritätskontrollmechanismus überprüft hat, den mehrere nationale Parlamente im Mai ausgelöst hatten.

Nach sorgfältiger Prüfung der Stellungnahmen der nationalen Parlamente kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie nicht gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt.

Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen erklärte: „Die Stimmen der nationalen Parlamente sind von großer politischer Bedeutung für die Kommission, und ich bin sehr dankbar dafür, dass sich die Parlamente in dieser Sache aktiv einbringen. Wir haben alle Argumente der nationalen Parlamente sorgfältig geprüft und ihre Bedenken mit ihnen erörtert. Alles in allem sind wir zu dem Schluss gekommen, dass der Vorschlag voll und ganz mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar ist, und wir werden daher an unserem Vorschlag festhalten. Die Entsendung von Arbeitnehmern ist naturgemäß eine grenzüberschreitende Angelegenheit. Die Juncker-Kommission setzt sich nach wie vor entschlossen für die Freizügigkeit von Personen ein, und zwar auf der Grundlage von Regeln, die für alle klar und fair sind und in der Praxis durchgesetzt werden.“

Die Überarbeitung der Arbeitnehmerentsenderichtlinie geht auf eine klare Zusage dieser Kommission zurück, die – wie in ihren politischen Leitlinien dargelegt – auf einen vertieften und faireren Binnenmarkt abstellt. Die Überarbeitung sieht Änderungen in drei Hauptbereichen vor:

  • Entlohnung entsandter Arbeitnehmer,
  • Vorschriften für Leiharbeitnehmer
  • langfristige Entsendung.

Entsendungsvorschlag verstößt nicht gegen das Subsidiaritätsprinzip

Der Vorschlag sieht vor, dass entsandte Arbeitnehmer in der Regel in den Genuss der gleichen Vorschriften über Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen kommen wie lokale Arbeitnehmer.

Die Kommission hat die Subsidiaritätsbedenken der nationalen Parlamente sorgfältig geprüft und mit ihnen in einem offenen politischen Dialog alle aufgeworfenen Fragen erörtert, ehe sie ihre Schlussfolgerungen gezogen hat. Zweck der Überprüfung der vorgebrachten Argumente war es, festzustellen, ob das Ziel der vorgeschlagenen Änderungsrichtlinie tatsächlich besser auf Unionsebene erreicht werden kann. Die Kommission bekräftigt heute, dass es angebracht ist, die Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern auf EU-Ebene festzulegen, wie dies seit 1996 der Fall gewesen ist. Mit dem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass für am gleichen Ort tätige Arbeitnehmer die gleichen Bestimmungen gelten, unabhängig davon, ob es sich um lokale oder entsandte Arbeitnehmer handelt. Die Verpflichtung aller Mitgliedstaaten, die einschlägigen Vorschriften in allen Wirtschaftsbranchen anzuwenden, kann nicht auf nationaler Ebene festgelegt werden; dies muss auf Unionsebene erfolgen. Der Vorschlag berücksichtigt zudem uneingeschränkt und ausdrücklich die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bei der Lohnfestsetzung im Einklang mit nationalen Gepflogenheiten.

Während sich die Überprüfung der Argumente durch die Kommission nach dem Subsidiaritätskontrollmechanismus auf die Frage der Subsidiarität beschränkte, übermittelt die Kommission darüber hinaus den nationalen Parlamenten individuelle Antworten, in denen sie auf deren spezifische Anmerkungen und Bedenken eingeht, die nicht unbedingt die Subsidiarität betreffen. Diese Schreiben werden in den kommenden Tagen veröffentlicht. Angesichts der politischen Relevanz wird die Kommission ihren politischen Dialog mit den Parlamenten zu diesem Dossier in den kommenden Monaten über den gesamten Gesetzgebungsprozess hin fortsetzen. Der heutige Beschluss sollte den Weg für die weitere Behandlung dieses Dossiers im Europäischen Parlament und Rat freimachen.

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