Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 27/06/2016

Vizepräsident der EU-Kommission Dombrovskis und Kommissarin Thyssen unterzeichnen gemeinsame Erklärung zum „Neubeginn für den sozialen Dialog“

Am 27. Juni haben Valdis Dombrovskis, Vizepräsident für den Euro und den sozialen Dialog, und die Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, Marianne Thyssen, im Namen der Kommission eine Erklärung zu einem „Neubeginn für den sozialen Dialog“ unterzeichnet.

Die Erklärung wurde von den europäischen branchenübergreifenden Sozialpartnern (EGB, Businesseurope, UEAPME, CEEP) und vom niederländischen Vorsitz des Rates der Europäischen Union mit unterzeichnet.

Die Erklärung ist Teil des „Neubeginns für den sozialen Dialog“, zu dem Kommissionspräsident Juncker im Rahmen einer Konferenz auf hoher Ebene am 5. März 2015 gemeinsam mit Sozialpartnern aus Europa, aus den Mitgliedstaaten und aus den Sektoren sowie mit den anderen EU-Institutionen den Startschuss gegeben hatte.

Auf dieser Konferenz einigten sich die Sozialpartner und die Kommission auf

  • die Notwendigkeit einer Erweiterung der Beteiligung von Sozialpartnern im Europäischen Semester,
  • eine größere Betonung des Kapazitätsaufbaus nationaler Sozialpartner,
  • eine Stärkung der Beteiligung von Sozialpartnern in Politik und Gesetzgebung der EU,
  • eine klarere Bezugsetzung zwischen Vereinbarungen mit Sozialpartnern und der Agenda für bessere Rechtsetzung.

Die Erklärung betont die grundlegende Rolle des sozialen Dialogs in Europa als wichtiger Bestandteil der Arbeits- und Sozialpolitik der EU. Darüber hinaus enthält die Erklärung Maßnahmen, die die Unterzeichner im Hinblick auf die weitere Verbesserung des sozialen Dialogs auf EU- und nationaler Ebene ergreifen werden.

Die Sozialpartner erklären beispielsweise, dass sie die in ihrem eigenständigen Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2015-2017 vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung des Kapazitätsaufbaus und der Umsetzungsergebnisse durchführen werden. Mit der Erklärung verpflichten sie sich ferner, die Koordination zwischen den verschiedenen Organisationen branchenübergreifend und auf Sektorebene weiter zu verbessern.

Rolle des Ratsvorsitzes und der Kommission

Aus Sicht des Ratsvorsitzes nimmt die Erklärung Bezug auf die kürzlich verabschiedeten Schlussfolgerungen des Rates zum „Neubeginn für den sozialen Dialog“, mit denen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, entsprechend den jeweiligen einzelstaatlichen Gepflogenheiten u. a. die notwendigen Schritte zur engen Beteiligung der Sozialpartner beim Entwurf und der Umsetzung der relevanten Reformen und Regelungen zu unternehmen.

Die Erklärung geht nicht nur auf die Rolle der Kommission gemäß den Verpflichtungen aus dem Vertrag ein, sondern betont auch, dass die Kommission sich um die Einbeziehung der Sozialpartner in Politik und Gesetzgebung auf EU-Ebene bemühen wird, und zwar auch bei zentralen Initiativen in ihrem Arbeitsprogramm, die nicht in den Geltungsbereich der Artikel 153 und 154 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) fallen, die aber erhebliche Auswirkungen auf die Sozial- und Beschäftigungssituation haben.

Die Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, Marianne Thyssen, erklärte: „Die Stärkung des sozialen Dialogs ist eine gemeinsame Herausforderung der Sozialpartner und der öffentlichen Hand. Die von den Sozialpartnern geplanten Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau können erheblich zur Verbesserung des Dialogs und der Ergebnisse des Dialogs zwischen den Partnern beitragen. Den Sozialpartnern kommt zudem eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der größten Herausforderungen in den Bereichen Soziales und Arbeitsmarkt zu. Aus diesem Grund hat die Kommission die Sozialpartner zuletzt eng in die Diskussionen über die europäische Säule sozialer Rechte und die kürzlich verabschiedete Agenda für Kompetenzen einbezogen.“

Seite weiterempfehlen