Beschäftigung, Soziales und Integration

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)

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Mit dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) will die EU europäischen Beschäftigten und Selbständigen, die im Zuge von Umstrukturierungen ihre Arbeit verloren haben, bei der Arbeitssuche unter die Arme greifen.

Durch die Verbesserung ihrer Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit trägt der Fonds zu einem beruflichen Weiterkommen der Betroffenen und damit auch zur Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft bei.

Der EGF hilft gering qualifizierten und benachteiligten Arbeitssuchenden, sich an neue Arbeitsmarkterfordernisse anzupassen.

Der EGF kommt dort zum Einsatz, wo mehr als 200 Beschäftigte eines Unternehmens (einschließlich Lieferanten und nachgelagerten Unternehmen) entlassen werden, oder wo KMU verschiedener Branchen in derselben Region oder KMU derselben Branche in einer oder mehreren benachbarten Regionen betroffen sind.

Das EGF-Jahresbudget beträgt 210 Mio. EUR für 2021–2027. Damit können Projekte zur Unterstützung entlassener Arbeitnehmer/innen bei der Arbeitssuche oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bis zu 85 % finanziert werden.

Die EGF-Projekte werden von nationalen oder regionalen Behörden verwaltet. Die Dauer der Projekte ist auf zwei Jahre begrenzt.

Welche Unterstützung bietet der EGF?

Der EGF ergänzt die bestehenden Unterstützungsleistungen durch maßgeschneiderte Angebote.

Der EGF kofinanziert Maßnahmen wie

  • Hilfe bei der Arbeitssuche
  • Karriereberatung
  • Ausbildung und Umschulung
  • Betreuung und Coaching
  • Förderung von Unternehmertum und Unternehmensgründungen

Beihilfen für die Arbeitssuche, Einstellungsanreize für Arbeitgeber, Mobilitätsbeihilfen, Betreuungsbeihilfen, Fortbildungsbeihilfen oder Beihilfen zum Lebensunterhalt zählen ebenfalls dazu.

Nicht kofinanziert werden Sozialschutzmaßnahmen wie Altersrenten oder Arbeitslosengeld.

Wer kann die Hilfe in Anspruch nehmen?

Unterstützt werden entlassene Beschäftigte, darunter auch Selbständige, Zeitarbeiter oder befristet Beschäftigte.

Der EGF hilft hingegen nicht bei der Fortsetzung der Geschäftstätigkeit, der Modernisierung oder der Umstrukturierung von Unternehmen.

EGF-Verordnung für 2021-2027

Förderkriterien, förderwürdige Empfänger und Maßnahmen sind in der EGF-Verordnung festgelegt. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Förderwürdig sind Personen, die ihre Arbeit im Zuge der Coronakrise, der Digitalisierung, der Automatisierung, des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft oder aufgrund anderer Neuerungen verlieren, und zwar unabhängig von den Gründen für die Entlassung.
  • Voraussetzung ist, dass mindestens 200 Arbeitnehmer/innen innerhalb eines bestimmten Bezugszeitraums ihren Arbeitsplatz verloren haben.
  • Der Kofinanzierungssatz liegt zwischen 60 % und 85 %.
  • Jedes Projekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

Wie unterscheidet sich der EGF von den EU-Struktur- und Investitionsfonds?

Die EU-Struktur- und Investitionsfonds – insbesondere der Europäische Sozialfonds Plus – verfolgen einen strategischen, langfristigen Ansatz. Es geht darum, den Wandel zu antizipieren und zu bewältigen, etwa durch Maßnahmen wie lebenslanges Lernen.

Der EGF hingegen bietet den Betroffenen einmalige, zeitlich begrenzte und individuelle Unterstützung.

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