Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 29/01/2019

Schutz der Arbeitnehmer vor krebserzeugenden Chemikalien: dritte Einigung zwischen den EU-Organen

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben eine vorläufige Einigung über den dritten Vorschlag der Kommission erzielt, die Liste der als krebserzeugend anerkannten chemischen Stoffe am Arbeitsplatz zu erweitern.

© Dmitry Kalinovsky / Shutterstock

Durch diese Einigung werden fünf weitere krebserzeugende chemische Stoffe in die Richtlinie über Karzinogene und Mutagene aufgenommen.

Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, begrüßte die Einigung mit folgender Erklärung:

„Mit den drei aufeinanderfolgenden Aktualisierungen der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene haben wir einen wichtigen Schritt unternommen, um die europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Krankheit zu schützen, die die meisten „schleichenden Tode“ am Arbeitsplatz verursacht: Krebs. Die heute erzielte Einigung über den dritten Vorschlag der Kommission wird die Arbeitsbedingungen für über eine Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU verbessern und mehr als 22 000 arbeitsbedingten Erkrankungen vorbeugen. Sie wird dazu beitragen, ein gesünderes und sichereres Arbeitsumfeld zu schaffen, was zu den wichtigsten Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte gehört. Mit dieser Einigung wird beispielsweise ein besserer Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Herstellung von Nickel-Cadmium-Akkumulatoren, bei der Zink- und Kupferverhüttung, in Laboren, in der Elektronikbranche, im Bestattungs- und Einbalsamierungsgewerbe, im Bau- und im Gesundheitswesen, bei der Kunststoffherstellung und in der Recyclingindustrie gewährleistet. Gleichzeitig kommen klare und einfache Arbeitsschutzvorschriften für diese fünf Chemikalien den Unternehmen in unserem Binnenmarkt zugute. Besonderes Augenmerk wurde darauf gelegt, Klein- und Kleinstunternehmen zu helfen, die neuen Vorschriften einzuhalten.

Die heutige Einigung bekräftigt erneut das starke Engagement aller Akteure für die europäische Säule sozialer Rechte. Mein Dank gilt der Berichterstatterin Laura Agea und den Schattenberichterstattern für das Europäische Parlament sowie dem rumänischen Ratsvorsitz und seinen Vorgängern für den Rat. Die Einigung sollte nun rasch bestätigt werden, um sicherzustellen, dass die neuen Vorschriften bis zu den Europawahlen im Mai 2019 in Kraft treten.“

Nächste Schritte

Die Einigung wird dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates zur Billigung vorgelegt. Sobald die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten die Einigung bestätigt haben, wird sie dem Europäischen Parlament zur Schlussabstimmung im Plenum vorgelegt.

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