Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 02/12/2015

Kommission legt Vorschlag für verbesserte Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen vor

Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für einen europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit vorgelegt, mit dem bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen für wichtige Produkte und Dienstleistungen auf EU-Ebene festgelegt werden sollen, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

© Belushi / Shutterstock.com

Die betroffenen Produkte und Dienstleistungen wurden nach einer Befragung von Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen der Zivilgesellschaft und Unternehmen sorgfältig ausgewählt. Darunter befinden sich

  • Geldautomaten und Bankdienstleistungen,
  • Computer,
  • Telefone und Fernsehgeräte,
  • Telefon- und audiovisuelle Dienstleistungen,
  • Personenbeförderung,
  • E‑Books und der elektronische Handel.  

Die vorgeschlagene Richtlinie soll die Funktionsweise des Binnenmarktes verbessern, indem sie es für die Unternehmen leichter macht, barrierefreie Produkte und Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten. Auch im Rahmen der EU-Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge und über die Verwendung der EU-Fonds sollen die gleichen Barrierefreiheitsanforderungen gelten. Der Rechtsakt wird die Innovation fördern und das Angebot barrierefreier Produkte und Dienstleistungen für die rund 80 Millionen Menschen mit Behinderungen, die in der EU leben, verbessern.

Ein besonderes Anliegen war die Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit der Anforderungen, vor allem für Klein- und Kleinstunternehmen. Eine „Klausel des gesunden Menschenverstands“ verhindert, dass die Anforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Für Kleinstunternehmen sind weniger strenge Vorgaben zur Einhaltung der Vorschriften vorgesehen. Die Erfahrung zeigt, dass es in den meisten Fällen unternehmerisch sinnvoll ist, barrierefreie Produkte anzubieten, vor allem wenn der Barrierefreiheit bereits in der Designphase Rechnung getragen wird.

Mit dem europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit wird es für Produzenten und Dienstleister leichter werden, Produkte und Dienstleistungen, die den EU-Anforderungen entsprechen, zu exportieren, da sie nicht an unterschiedliche nationale Vorschriften angepasst werden müssen. Dies wird vor allem kleinen Unternehmen helfen, die Möglichkeiten des EU-Marktes auszuschöpfen.

Menschen mit Behinderungen wird dadurch ein größeres Angebot barrierefreier Produkte und Dienstleistungen zu erschwinglicheren Preisen zur Verfügung stehen. Das verbesserte Angebot kann außerdem älteren Menschen mit vergleichbaren Barrierefreiheitsbedürfnissen oder anderen Personen zugute kommen, die aufgrund

  • eines Unfalls,
  • einer vorübergehenden Erkrankung
  • ungünstiger Rahmenbedingungen (schlechtes Licht, Lärm) mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind.

Den Betroffenen wird so zu einer aktiveren Teilhabe an der Gesellschaft (einschließlich Bildung und Beschäftigung), größerer Autonomie und Mobilität verholfen.

Seite weiterempfehlen