EU-Behindertenausweis
Derzeit gibt es keine gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Das Reisen in der EU kann deswegen Menschen mit Behinderungen Schwierigkeiten bereiten.
Die Europäische Kommission arbeitete mit Menschen mit Behinderungen und ihren Vertretern zusammen, um den Europäischen Behindertenausweis zu prüfen.
Acht Länder nutzen bereits den Europäischen Behindertenausweis – ein freiwilliges System der gegenseitigen Anerkennung des Behindertenstatus und einiger damit verbundener Leistungen.
Der EU-Behindertenausweis gewährleistet grenzübergreifend den gleichberechtigten Zugang zu Vergünstigungen vor allem in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und Verkehr.
Auf der Grundlage dieser guten Erfahrungen wird die Europäische Kommission bis Ende 2023 einen Europäischen Behindertenausweis vorschlagen, der für alle EU-Länder gelten soll.
Der Ausweis erleichtert es Menschen mit Behinderungen, angemessene Unterstützung zu erhalten, wenn sie in ein anderes EU-Land reisen oder dorthin ziehen.
Pilotländer
Im Februar 2016 wurde mit einer Gruppe von acht EU-Ländern ein Pilotprojekt gestartet:
Die nationalen Anspruchsvoraussetzungen und Bestimmungen bleiben vom Ausweis unberührt. Es bleibt weiterhin den Mitgliedstaaten überlassen, auf der Grundlage der nationalen Definition des Begriffs „Behinderung“ darüber zu entscheiden, wer Anspruch auf den Ausweis hat, und die Modalitäten seiner Ausstellung festzulegen.
Bewertung
2019–2020 bewertete die Europäische Kommission das Pilotprojekt. In dieser Studie wurde der EU-Mehrwert des Ausweises bestätigt. Er ermöglicht die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus durch die Mitgliedstaaten, was ohne eine Maßnahme auf EU-Ebene nicht möglich gewesen wäre. Außerdem wurde in der Studie der Schluss gezogen, dass die Umsetzungskosten pro Ausweisinhaber/in gering sind.
Der Ausweis geht auf die wichtigsten Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen in den erfassten Wirtschaftszweigen ein. Die Nachfrage nach dem Ausweis ist hoch.
Die Bewertungsstudie wurde 2021 online veröffentlicht.
Folgemaßnahmen
In der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 hat die Kommission angekündigt, bis Ende 2023 die Einführung eines Europäischen Behindertenausweises vorzuschlagen, der in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden soll. Der Ausweis wird auf den Erfahrungen mit dem derzeit in acht Mitgliedstaaten laufenden Pilotprojekt zum EU-Behindertenausweis und auf dem europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen aufbauen.