Beschäftigung, Soziales und Integration

Schweden - Altersrente

In diesem Kapitel werden das schwedische Rentensystem, die verschiedenen Rentenarten, die Bedingungen für den Erhalt von Rente und einschlägige Regeln in der EU beschrieben. Außerdem wird erklärt, wie Sie herausfinden können, wie die Höhe Ihrer späteren schwedischen Rente, die von vielen verschiedenen Faktoren abhängt, ausfallen wird, und wie Sie einen Rentenantrag stellen können.

In diesem Kapitel wird Folgendes beschrieben:

  • öffentliche Altersrente (allmän pension)
  • Betriebliche Altersvorsorge (tjänstepension)
  • Private Rentenversicherung (privat pension)
  • Ergänzung zur Einkommensrente (inkomstpensionstillägg)

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

In Schweden können verschiedene Rentenarten bezogen werden. Vom schwedischen Rentenamt erhalten Sie die öffentliche Altersrente, die auf Ihrem rentenwirksamen Einkommen basiert. Die meisten Menschen erhalten außerdem von Ihrem Arbeitgeber eine Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge. Sie haben die Möglichkeit, zusätzlich eine private Rentenversicherung abzuschließen.

Normalerweise gilt: Je höher Ihr Gehalt war und umso später Sie in Rente gehen, desto höher fällt die Rente aus. Aber der Rentenbetrag hängt auch von der Entwicklung der Fonds ab, in die ein Teil der Rentenbeiträge investiert wird.

Es gibt eine Obergrenze für das rentenwirksame Einkommen, das der Berechnung der öffentlichen einkommensabhängigen Altersrente zugrunde liegt. Die Obergrenze beläuft sich auf das 7,5-Fache des Einkommensgrundbetrags, der jedes Jahr bestimmt wird. Wenn Sie eine geringe oder gar keine Altersrente bekommen, haben Sie dennoch Anspruch auf die Garantierente, wobei es sich um eine Beihilfe nach Artikel 58 handelt. Die Garantierente wird basierend auf der Aufenthaltsdauer und der Höhe der einkommensbezogenen Rente berechnet.

Die öffentliche Altersrente wird jährlich an die allgemeine Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Die in diesem Kapitel erwähnten Rentenarten sind - sofern nicht anders angegeben - steuerpflichtig.

Liegt der Betrag Ihrer einkommensbezogenen Rente zwischen 223 SEK und 17 420 SEK monatlich, sind Sie anspruchsberechtigt für die Ergänzung zur Einkommensrente. Diese wird an Personen gezahlt, die ihr ganzes Berufsleben lang gearbeitet haben und dennoch eine niedrige Rente beziehen.

Die Bedingungen für die Rente können zudem je nach Geburtsjahr unterschiedlich sein. Wenn Sie vor 1938 geboren wurden, gilt für Sie noch das alte Rentensystem („ATP“). Wenn Sie nach 1953 geboren wurden, fallen Sie unter die Regelungen des neuen Systems. Wenn Sie zwischen 1938 und 1953 geboren wurden, gelten für Sie die Regelungen beider Systeme.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Öffentliche Altersrente

Die öffentliche Altersrente besteht aus einer Einkommensrente, einer Prämienrente und in bestimmten Fällen aus einer Garantierente sowie der Ergänzung zu Einkommensrente. Jede Person, die in Schweden gearbeitet und gewohnt hat, erhält eine öffentliche Altersrente. Einkommensrente und Prämienrente basieren auf dem rentenwirksamen Einkommen. Dieses rentenwirksame Einkommen wird berechnet aus dem Einkommen, für das Sie Steuern gezahlt haben, wie Gehalt, Arbeitslosengeld und Elterngeld.

Jedes Jahr werden 18,5 % Ihres rentenwirksamen Einkommens für Ihre Altersrente vorgesehen, davon 16 % für Ihre Einkommensrente und die restlichen 2,5 % für die Prämienrente. Letztere ist Geld, das in Fonds eingezahlt wird, die Sie selbst aussuchen können. Wenn Sie keine Wahl treffen, wird das Geld in einen vorab ausgewählten Fonds eingezahlt. Die Prämienrente wurde 1995 eingeführt und Sie haben Anspruch auf diese Prämienrente, wenn Sie ab diesem Jahr oder später in Schweden gearbeitet haben.

Jede Person, die 1938 oder später geboren ist, hat Anspruch auf eine Einkommensrente und eine Prämienrente, unter der Voraussetzung, dass sie über rentenwirksames Einkommen in Schweden verfügte. Wenn Sie vor 1938 geboren sind, erhalten Sie stattdessen eine Zusatzrente, die auf Ihren besten 15 Einkommensjahren basiert. Wenn Sie zwischen 1938 und 1953 geboren sind, erhalten Sie sowohl eine Einkommensrente und Prämienrente als auch eine Zusatzrente.

Nach einem langen Berufsleben in Schweden mit geringem Gehalt kann ein Anspruch auf Ergänzung zur Einkommensrente bestehen. Antragsteller müssen mindestens 66 Jahre alt sein und über ein Jahr rentenwirksames Einkommen verfügen, um die Ergänzung zu erhalten.

Wenn Sie nur über ein geringes rentenwirksames Einkommen verfügten, können Sie zusätzlich zu der Einkommensrente eine staatlich finanzierte Garantierente erhalten. Die Garantierente ist eine Beihilfe nach Artikel 58 und wird gewährt, wenn Sie auch in anderen EU-/EWR-Ländern oder im Vereinigten Königreich* gearbeitet/gelebt haben. Wurden Sie zwischen 1938 und 1957 geboren, können Sie die Garantierente erst ab einem Alter von 65 Jahren erhalten. Für Menschen, die zwischen 1958 und 1959 geboren wurden, ist der Erthalt der Garantiernte erst ab einem Alter von 66 Jahren möglich. Für die Berechnung der Garantierente werden die Aufenthaltsdauer und die Höhe der einkommensbezogenen Rente berücksichtigt. Sie sollten ab dem Jahr, in dem Sie 16 Jahre alt wurden, bis zu dem Jahr, in dem Sie das Alter von 65 Jahren erreichen, mindestens 40 Jahre in Schweden gelebt haben, um eine Garantierente in voller Höhe (40/40) zu erhalten. Wenn Sie für einen kürzeren Zeitraum in Schweden gelebt haben, wird die Garantierente für jedes fehlende Jahr um 1/40 reduziert. Wenn Sie über Versicherungszeiten in anderen EU-/EWR-Ländern oder im Vereinigten Königreich verfügen, werden diese Zeiträume bei der Berechnung der Garantierente berücksichtigt. Um Anspruch auf eine Garantierente zu haben, müssen Sie in Ihren Wohnsitz in Schweden haben und mindestens für drei Jahre dort wohnhaft gewesen sein. Für Personen, die vor 1938 geboren sind,gelten andere Regeln. Sie können gegebenenfalls Anspruch auf eine Garantierente haben, beispielsweise, wenn Sie Anspruch auf die staatliche Altersrente oder Zusatzrente unter dem alten System vor 2003 hatten.

Es gibt kein festes Rentenalter in Schweden, es ist flexibel.Sie können Ihre Altersrente frühestens ab dem Monat beantragen, in dem Sie 63 Jahre alt werden und es gibt keine Altersobergrenze. Sie haben das Recht, bis zu einem Alter von 69 Jahren zu arbeiten, können jedoch auch länger arbeiten, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber dies vereinbaren. Für Ihren Anspruch, Pensionsansprüche zu erwerben, gibt es keine Altersobergrenze. Die Garantierente und die Ergänzung zur Einkommensrente werden ab dem Monat gezahlt, in dem Sie 65 Jahre alt werden.

Betriebliche Altersvorsorge

Ungefähr 90 % der schwedischen Arbeitnehmer erhalten über ihren Arbeitgeber eine Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge. Für die meisten von ihnen gilt eine der vier wichtigsten Betriebsvereinbarungen über die Altersvorsorge. Wenn Sie in verschiedenen Bereichen gearbeitet haben, können Sie gegebenenfalls über mehrere Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge beziehen. Gemäß den meisten Vereinbarungen haben Sie das Recht auf Rentenbezug ab einem Alter von 65 Jahren. In einigen Abkommen jedoch können Sie die Rente früher beziehen, sie wird dann aber erheblich niedriger ausfallen. Als Selbstständiger, Student oder Arbeitsloser erhalten Sie keine Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge.

Private Rentenversicherung

Die Einzahlung in eine private Rentenversicherung ist freiwillig.

* Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, um festzustellen, ob eine Person entweder in den Anwendungsbereich von Artikel 30 des Austrittsabkommens fällt und somit die EU-Koordinierungsverordnungen gelten, oder ob die Person in den Anwendungsbereich von den in Artikel 32 des Austrittsabkommens beschriebenen Situationen und/oder von den nationalen Rechtsvorschriften und vom Handels- und Kooperationsabkommen beigefügten Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit fällt.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Für jedes Jahr, in dem Sie erwerbstätig sind und Steuern zahlen, erhalten Sie zusätzliche, an Ihre zukünftige Rente zweckgebundene Gelder. Ihnen geht zudem jährlich ein orangefarbener Briefumschlag vom schwedischen Rentenamt zu, in dem Sie über Ihre bisherigen angesammelten Beträge für Ihre Altersrente informiert werden.

Wenn Sie über eine elektronische ID („e-ID“) verfügen, können Sie unter Mina sidor auf der Webseite des schwedischen Rentenamts eine Simulierung Ihrer Rente anstellen.

Allgemein gilt, dass Sie eine höhere Rente beziehen, je später Sie in Rente gehen und je mehr Sie verdienen.

Öffentliche Altersrente

Rente

Beitrag (% vom Einkommen)

Einkommensbezogene Rente

16 %

Prämienrente

2,5 %

Es gibt eine Obergrenze für das rentenwirksame Einkommen, das bei der Berechnung Ihrer einkommensbezognenen Altersrente berücksichtigt wird. Die Obergrenze beläuft sich auf das 8,07-Fache des Einkommensgrundbetrags. Der Einkommensgrundbetrag unterliegt jährlich Änderungen entsprechend den Entwicklungen in Schweden. 2023 beläuft sich der Einkommensgrundbetrag auf 74 300 SEK. Für ein jährliches Einkommen über 599 250 SEK erhalten Sie keine öffentliche Altersrente. Es gibt zudem eine Untergrenze. Damit Ihr Einkommen rentenwirksam ist, muss Letzteres mindestens 22 208 SEK pro Jahr betragen. Dies entspricht 42,3 % des sozialversicherungsrechtlichen Grundbetrags, der für 2023 maßgeblich ist.

Rente (1938 oder später geboren)

Betrag (SEK pro Monat)

Volle Garantierente (unverheiratet)

10 631

Volle Garantierente (verheiratet)

9 625

Sofern Sie in einem gemeinsamen Haushalt leben und gemeinsame Kinder haben oder falls Sie zuvor mit der Person verheiratet waren, mit der Sie zusammenleben, gelten Sie ebenfalls als verheiratet. Die Garantierente fällt niedriger aus, wenn Sie eine einkommensbezogene Rente beziehen, oder wenn Sie weniger als 40 Jahre in Schweden gelebt haben.

Wenn Sie in einem anderen EU/EWR-Land oder im Vereinigten Königreich leben, sollten Sie Ihre schwedische Rente bei der Versorgungsanstalt in Ihrem Land beantragen. Leben Sie in Schweden oder einem anderen Land, können Sie Ihre öffentliche Altersrente beim schwedischen Rentenamt beantragen. Sofern Sie über eine elektronische ID („e-ID“) verfügen, können Sie Ihren Antrag über die Webseite Your pension pages einreichen. Eine Antragsstellung ist zudem per Vordruck möglich.

Betriebliche Altersvorsorge

Die Höhe Ihrer betrieblichen Altersvorsorge richtet sich unter anderem nach dem für Sie geltenden Vertrag. Ein Teil der betrieblichen Altersvorsorge wird als leistungsorientiert definiert, das heißt Sie erhalten in jedem Fall einen bestimmten prozentualen Anteil Ihres Endgehalts, wenn Sie in Rente gehen. Ein Teil davon ist prämienbezogen und wird in Fonds angelegt, die Sie selbst auswählen können. Die Höhe Ihrer Bezüge hängt in diesem Fall davon ab, wie sich die von Ihnen ausgewählten Fonds entwickeln.

Allgemein können Sie davon ausgehen, dass Ihre betriebliche Altersvorsorge 25 bis 35 % Ihrer Gesamtrente ausmachen wird.

Im Vergleich zur öffentlichen Altersrente sind für die betriebliche Altersvorsorge keine Unter- oder Obergrenzen festgelegt. Sie können jedoch höhere Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge für den Teil Ihres Gehalts leisten, der die Obergrenze der öffentlichen Altersrente übersteigt und nicht in der öffentlichen Altersrente berücksichtigt wird. Ein Beitrag von beispielsweise 4,5 % des Gehalts eines Arbeitnehmers wird bis zur Höchstgrenze der öffentlichen Altersrente gezahlt. Der Arbeitgeber zahlt danach einen Beitrag von 30 % des Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge.

Um Ihre betriebliche Altersvorsorge zu erhalten, sollten Sie sich mit der Rentenanstalt in Verbindung setzen, die für Sie zuständig ist. Sofern Sie über eine elektronische ID („e-ID“) verfügen, können Sie sich auf der Webseite Your pension pages anmelden und die Rentenanstalt anzeigen lassen, die für Sie relevant ist.

Private Rentenversicherung

Die Höhe Ihrer Bezüge aus der privaten Rentenversicherung richtet sich nach Ihren Ersparnissen und der Entwicklung Ihrer Anlagen. Für weitere Informationen fragen Sie bei der Bank oder Versicherungsgesellschaft nach, die Ihre Ersparnisse verwaltet.

 Renten außerhalb Schwedens

Wenn Sie in einem anderen Land gelebt oder gearbeitet haben, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Rente in diesem Land. Sofern Sie bei der Beantragung einer schwedischen Rente angeben, dass Sie zuvor in einem Land innerhalb der EU gelebt oder gearbeitet haben, ihren jetzigen Wohnsitz aber in Schweden haben, wird das schwedische Rentenamt Sie auffordern, zusätzliche Informationen bereitzustellen. Das schwedische Rentenamt wird dann im Weiteren die entsprechenden Behörden in diesen Ländern kontaktieren und Ihre Renten beantragen.

Wenn Sie in Schweden gelebt und gearbeitet haben, aber im Ausland wohnen, können Sie sich Ihre schwedische Rente in dem jeweiligen Land auszahlen lassen, jedoch nicht die Garantierente. Sofern Sie in der EU leben, sollten Sie sich für die Beantragung der schwedischen Rente an die Rentenbehörde in dem Land wenden, in dem Sie wohnen. Um Ihre schwedische Rente im Ausland zu beziehen, müssen Sie eine “Lebensbescheinigung” einmal jährlich an das schwedische Rentenamt schicken. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie in Finnland, Norwegen, Dänemark, Vereinigte Staaten von Amerika, Polen, Island oder Deutschland leben, da diese Länder dem schwedischen Rentenamt diese Informationen elektronisch zustellen.

Fachsprache übersetzt

Öffentliche Altersrente ist die gesetzliche Rente. Sie setzt sich aus der einkommensbezogenen Rente, der Prämienrente, der Ergänzung zur Einkommensrente und der garantierten Rente zusammen.

Betriebliche Altersvorsorge ist eine vom Arbeitgeber gezahlte Rente.

Rentenwirksames Einkommen ist Einkommen, das Sie in Schweden versteuert haben. Im Bezug auf den Arbeitszeitraum wird ein Jahr rentenwirksames Einkommen als Gesamtjahr gewertet, unabhängig davon, wie lange in diesem Jahr in Schweden gearbeitet haben.

ATP ist die allgemeine Zusatzrente. Dieses alte Rentensystem wurde 1999 durch neue Regelungen ersetzt.

e-ID: siehe Kapitel „Sozialleistungen im Krankheitsfall“.

Preisgrundbetrag: siehe Kapitel „Sozialleistungen im Krankheitsfall“.

Einkommensgrundbetrag ist ein Betrag, der für die Berechnung der Rentenbeiträge verwendet wird. Er ändert sich jedes Jahr entsprechend der Entwicklung in Schweden.

Auszufüllende Formulare

Wenn Sie Ihren Rentenantrag nicht auf der Website des schwedischen Rentenamts stellen möchten, können Sie ein Antragsformular einreichen. Wenn Sie außerhalb Schwedens leben, finden Sie hier die entsprechenden Formulare.

Leben Sie in Schweden, können Sie hier einen Antrag stellen. Zudem können Sie sich an die schwedische Rentenanstalt wenden.

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Schweden:

EU:

Kontakt

Schwedisches Rentenamt
SE-839 77 Östersund
Schweden
Tel. (Kundendienst): +46 771776776 oder +46 498 200 700, wenn Sie außerhalb Schweden leben (montags – freitags 8.00 – 16.00 Uhr).

E-Mail https://secure.pensionsmyndigheten.se/SkickaEpost.html Dienststelle: https://www.pensionsmyndigheten.se/om-pensionsmyndigheten/kontakta-oss/hitta-narmaste-servicekontor

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