Beschäftigung, Soziales und Integration

Schweden - Weitere Leistungen für Eltern

In diesem Kapitel werden die Leistungen beschrieben, die Eltern neben dem Elterngeld und dem Kindergeld erhalten können. Dies sind Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn die Eltern nicht zusammenleben, oder eine Unterstützung, die sie in Adoptionsfällen erhalten. In diesem Kapitel wird auch erklärt, in welcher Höhe Sie eine Leistung erhalten können und wie Sie die Leistung beantragen.

Beschrieben werden folgende Leistungen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (underhållsstöd)
  • Adoptionsbeihilfe (adoptionsbidrag)

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Wenn Sie als getrenntes Elternteil in Schweden leben, können Sie eine Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, wenn der andere Elternteil nicht zu der Zahlung der Kosten für das Kind beiträgt. Wenn Sie alleinstehend sind und das Kind adoptiert haben, können Sie ebenfalls eine Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. Bei Adoption ist es möglich, eine Adoptionsbeihilfe zu beantragen, die als Pauschalsumme ausgezahlt wird.

Wenn Sie ein behindertes Kind haben, können Sie gegebenenfalls auf weitere Leistungen Anspruch haben. Mehr hierüber können Sie im Kapitel „Leistungen für Menschen mit Behinderungen“ erfahren.

Sonderregeln können für getrennt lebende Eltern gelten, wenn der Elternteil, der den Kindesunterhalt zahlt, in einem anderen Land lebt.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Hilfe zum Lebensunterhalt

Wenn ein Kind nur bei einem Elternteil lebt, muss der andere Elternteil einen Beitrag zum Unterhalt des Kindes zahlen. Erfolgt dies nicht, kann das Kind Anspruch auf eine Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Es gibt verschiedene Formen der Hilfe zum Lebensunterhalt, je nach Ihrer familiären Situation. Diese Unterstützung wird an den Elternteil gezahlt, bei dem das Kind lebt und eingetragen ist.

Adoptionsbeihilfe

Wenn Sie ein Kind adoptieren, können Sie eine Adoptionsbeihilfe erhalten. Die Adoption muss von der Behörde für Familienrecht und Unterstützung für Eltern (MFoF) oder einem schwedischen Gericht genehmigt werden. Auch ein ausländischer Adoptionsbeschluss kann ausreichend sein.

Das Kind muss ein ausländischer Staatsbürger sein, darf nicht älter als 10 Jahre alt sein und nicht in Schweden wohnhaft, wenn es in Ihre Obhut übergeben wird. Sie müssen in Schweden leben.

Wenn Sie ein Kind aus einem anderen Land adoptieren und alleinstehend sind, können Sie auch eine Hilfe zum Lebensunterhalt in Anspruch nehmen. Das Kind muss unter 18 Jahre alt sein, Sie müssen in Schweden wohnen, über das Sorgerecht für das Kind verfügen, das Kind muss bei Ihnen wohnen und unter Ihrer Adresse eingetragen sein.

Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Hilfe zum Lebensunterhalt

Der Betrag für die Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich nach dem Alter des Kindes: der Höchstbetrag von monatlich 1 673 SEK pro Kind gilt für Kinder unter 7 Jahren; monatlich 1 823 SEK pro Kind für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren und 2 223 SEK für Kinder ab 15 Jahren. Den Antrag stellen Sie über ein Formular zur Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt, das an die schwedische Sozialversicherungsagentur zu schicken ist.

Adoptionsbeihilfe

Die Adoptionsbeihilfe beläuft sich auf 75 000 SEK pro Kind und ist steuerfrei (für Kinder, die vor dem 1. Januar 2017 adoptiert wurden, beläuft sich der Betrag auf 40 000 SEK). Der Antrag auf Adoptionsbeihilfe ist bei der schwedischen Sozialversicherungsagentur einzureichen, zusammen mit einer Kopie des Adoptionsbeschlusses oder einem Dokument, das die Adoption bestätigt, sowie mit einem Dokument, das die Identität der Organisation, die die Adoption eingeleitet hat, bestätigt. Ihren Antrag müssen Sie innerhalb eines Jahres ab dem Datum, an dem die Adoption gültig wird, stellen.

Fachsprache übersetzt

Geldleistung bei Pflege eines kranken Kindes (VAB): Wird in Fällen gewährt, in denen Sie Ihrer Arbeit fernbleiben bzw. davon absehen, eine neue Arbeit zu suchen, um sich zuhause um ein krankes Kind zu kümmern, während Sie zeitweiliges Elterngeld erhalten.

e-ID: siehe Kapitel „Sozialleistungen im Krankheitsfall“.

Auszufüllende Formulare

Wenn Sie über eine e-ID verfügen, können Sie die meisten Leistungen über Meine Seiten auf der Website der schwedischen Sozialversicherungsagentur beantragen. Ansonsten können Sie das Kundenzentrum der schwedischen Sozialversicherungsagentur kontaktieren und die von Ihnen benötigten Formulare anfordern. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, unter dem Reiter Formulare auf der Website der Sozialversicherungsagentur Formulare herunterzuladen.

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Schweden:

EU:

Ihre Ansprechpartner

Schwedische Sozialversicherungsagentur

Website: www.forsakringskassan.se

E-Mail-Adresse des Kundencenters: kundcenter@forsakringskassan.se

Tel. (Kundencenter): +46 771524524

Hier finden Sie die örtliche Sozialversicherungsagentur in Ihrer Nähe.

Behörde für Familienrecht und Unterstützung für Eltern MFoF

Nygatan 40B
Box 35
SE-931 21 Skellefteå
Schweden

Tel.: +46 101901100 (wochentags zwischen 9.00-15.00 Uhr)

E-Mail: info@mfof.se

Website: Startsida (mfof.se)

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