Beschäftigung, Soziales und Integration

Schweden - Kindergeld

Dieses Kapitel behandelt das schwedische Kindergeld und die Frage, ob Sie als Elternteil anspruchsberechtigt sind. Außerdem werden die Bedingungen erläutert, die für das verlängerte Kindergeld erfüllt sein müssen, und ein zusätzliches Kindergeld vorgestellt, das „Zulage für große Familien“ genannt wird und das Sie beantragen können, wenn Sie mehrere Kinder haben.

Das Kapitel umfasst:

  • Kindergeld (barnbidrag)
  • Verlängertes Kindergeld (förlängt barnbidrag)
  • Zulage für große Familien (flerbarnstillägg)

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Wenn Sie in Schweden leben und Kinder haben, haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung, die automatisch ab dem ersten Monat nach der Geburt an Eltern gezahlt wird, bis das Kind 16 Jahre alt ist. Danach besteht für Sie die Möglichkeit, verlängertes Kindergeld oder eine Beihilfe zum Studium des Kindes zu erhalten. Wenn Sie mehrere Kinder haben, können Sie zusätzlich zum Kindergeld auch eine Zulage für große Familien erhalten. Für EU-Bürger können Sonderregelungen gelten.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Kindergeld, verlängertes Kindergeld und Zulage für große Familien sind steuerfreie Leistungen. Kindergeld wird zwischen den Elternteilen aufgeteilt, wenn beide für das Kind sorgeberechtigt sind. Wenn nur einer sorgeberechtigt ist, wird die Geldleistung an diese Person gezahlt. Die Eltern können auch gemeinsam wählen, dass das Kindergeld nur an einen von ihnen gezahlt wird.

Kindergeld

Um Anspruch auf Kindergeld für Kinder unter 16 Jahren zu haben, müssen Sie in Schweden versichert sein. In der Regel ist dies bei einer Person, die in Schweden lebt, auch der Fall. In einigen Fällen können Sie Geldleistungen für Kinder auch dann erhalten, wenn die Kinder in einem anderen EU/EWR-Land, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich* leben. Sonderregeln können auch für Familien gelten, in denen die Eltern in verschiedenen EU-Ländern oder im Vereinigten Königreich leben und arbeiten. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Regeln für Sie gelten, kontaktieren Sie bitte das Kundencenter der schwedischen Sozialversicherungsagentur.

Verlängertes Kindergeld

Wenn Ihr Kind das Alter von 16 Jahren erreicht hat, können Sie gegebenenfalls verlängertes Kindergeld erhalten. Befindet sich Ihr Kind in der Oberstufe einer weiterführenden Schule, zahlt die Schwedische Zentralstelle für Studienfinanzierung (CSN) einen Zuschuss zum Studium. Die erste Zahlung erfolgt am letzten Bankgeschäftstag des Quartals, nach dem Ihr Kind das 16. Lebensjahr erreicht hat, und die Beihilfe wird bis zum Monat Juni des Jahres ausgezahlt, in dem das Kind 20 Jahre alt wird. Geht das Kind noch auf eine Pflichtschule oder auf eine weiterführende Schule, zahlt die schwedische Sozialversicherungsagentur verlängertes Kindergeld bis einschließlich dem Monat, in dem das Kind den Schulbesuch beendet.

Zulage für kinderreiche Familien

Wenn Sie mehrere Kinder haben, können Sie zusätzlich zum Kindergeld eine Zulage für kinderreiche Familien erhalten, bis das Kind 16 Jahre alt wird. Diese Zulage für kinderreiche Familien können Sie auch für Kinder über 16 Jahre weiterhin erhalten, wenn diese bei Ihnen wohnen, ein Vollzeitstudium absolvieren, Studienbeihilfe oder verlängertes Kindergeld erhalten und nicht verheiratet sind. Dies gilt bis zum Monat Juni des Jahres, in dem das Kind 20 Jahre alt wird.

* Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, um festzustellen, ob eine Person entweder in den Anwendungsbereich von Artikel 30 des Austrittsabkommens fällt und somit die EU-Koordinierungsverordnungen gelten, oder ob die Person in den Anwendungsbereich von den in Artikel 32 des Austrittsabkommens beschriebenen Situationen und/oder von den nationalen Rechtsvorschriften und vom Handels- und Kooperationsabkommen beigefügten Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit fällt.

Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Kindergeld

Das Kindergeld beträgt 1 250 SEK monatlich bzw. 625 SEK für jedes Elternteil, wenn beide für das Kind sorgeberechtigt sind. Als Elternteil erhalten Sie diese Leistung automatisch ab dem ersten Monat nach der Geburt, bis das Kind 16 Jahre alt wird. Im Fall einer Adoption erhalten Sie Kindergeld ab dem ersten Monat, nachdem das Kind in Ihre Obhut übergeben wurde. Das Geld wird am 20. jedes Monats ausgezahlt.

Verlängertes Kindergeld

Das verlängerte Kindergeld und der Zuschuss für das Studium betragen beide 1 250 SEK monatlich. Dieser Betrag wird automatisch ausgezahlt.

Der Zuschuss zum Studium wird von der Schwedischen Zentralstelle für Studienfinanzierung (CSN) gezahlt.

Zulage für kinderreiche Familien

Wenn Sie mehrere Kinder im Alter von unter 16 Jahren haben, erhalten Sie automatisch eine Zulage für kinderreiche Familien. Diese Zulage für kinderreiche Familien können Sie auch für Kinder über 16 Jahren weiterhin erhalten, wenn diese bei Ihnen wohnen, ein Vollzeitstudium absolvieren, Studienbeihilfe oder verlängertes Kindergeld erhalten und nicht verheiratet sind.

Fachsprache übersetzt

Kindergeld ist eine Leistung für Personen, die Kinder haben und in Schweden leben. Diese Leistung wird automatisch gezahlt.

Zulage für kinderreiche Familien ist eine Leistung, die zusätzlich zum Kindergeld an Personen gezahlt wird, die mehr als ein Kind haben.

Auszufüllende Formulare

https://www.forsakringskassan.se/

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Schweden:

EU:

Kontakt

Schwedische Sozialversicherungsagentur

Website: www.forsakringskassan.se
E-Mail (Kundencenter): kundcenter@forsakringskassan.se
Tel. (Kundencenter): +46 771524524

Hier finden Sie die örtliche Sozialversicherungsagentur in Ihrer Nähe.

Schwedische Zentralstelle für Studienfinanzierung (CSN)
Website: www.csn.se/
E-Mail-Service: https://www.csn.se/kontakta-oss.html
Tel.: +46 771276000

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