Spanien - Leistungen bei vorgezogenem Rentenbeginn
In diesem Kapitel stellen wir Ihnen die Möglichkeiten für einen vorgezogenen Ruhestand in Spanien vor.
Wir informieren über die verschiedenen Arten des vorgezogenen Ruhestands:
- aufgrund einer Mitgliedschaft in einer Versicherung auf Gegenseitigkeit;
- aufgrund der beruflichen Tätigkeit;
- im Falle einer Behinderung;
- im Falle einer unfreiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
- im Falle einer freiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?
In Spanien haben Sie die Möglichkeit eines vorgezogenen Ruhestands vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters, wenn Sie bestimmte Nachweise erbringen können:
- Aufgrund einer Mitgliedschaft in einer Versicherung auf Gegenseitigkeit: Wenn Sie abhängig Beschäftigter sind und vor dem 1. Januar 1967 Beiträge an eine Sozialversicherungskasse entrichtet haben, können Sie mit 60 Jahren einen Rentenantrag stellen.
- Aufgrund der beruflichen Tätigkeit: Wenn Sie in einem Berufssektor arbeiten, der eine hohe Sterblichkeitsrate aufweist, weil dort schwere oder gefährliche körperliche Arbeiten verrichtet werden, die Arbeiter mit Giftstoffen in Kontakt kommen oder in gesundheitsschädigender Umgebung arbeiten, haben Sie Anspruch auf einen vorgezogenen Ruhestand.
- Im Falle einer Behinderung: Arbeitnehmer mit einer Behinderung von mindestens 65 % oder mit einer der gesetzlich geregelten Behinderungen von mindestens 45 % können eine vorgezogene Altersrente beantragen.
- Im Falle einer unfreiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Wenn Ihr Arbeitsverhältnis im Unternehmen infolge einer betrieblichen Umstrukturierung beendet wurde, haben Sie die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen.
- Im Falle einer freiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, Ihren Ruhestand vorzuziehen, wenn Sie freiwillig beschließen, aus dem Arbeitsleben auszuscheiden.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
- Mitgliedschaft in einer Versicherung auf Gegenseitigkeit: Als Mitglied in einer Versicherung auf Gegenseitigkeit können Sie vorzeitig in Rente gehen, wenn Sie aktives Mitglied der Sozialversicherung sind und die geforderten Mindestbeiträge nachweisen können, die auch von den normalen Rentnern verlangt werden. Darüber hinaus müssen Sie zu einer der gesetzlich festgelegten besonderen Berufsgruppen gehören.
- Aufgrund der beruflichen Tätigkeit: Folgende Berufsgruppen haben Anspruch auf vorgezogenen Ruhestand: Bergleute, Bordpersonal in Flugzeugen, Eisenbahner, Künstler, Stierkämpfer und verwandte Berufe, Feuerwehrleute und Mitglieder bestimmter regionaler Polizeikräfte. Außerdem müssen Sie aktives Mitglied der Sozialversicherung sein und die allgemeinen Anforderungen erfüllen, die für den normalen Ruhestand gelten. Sie müssen bei Beantragung der Altersrente mindestens 52 Jahre alt sein, aber das jeweilige Mindestalter ist vom ausgeübten Beruf und der Gefährlichkeit der Berufstätigkeit abhängig.
- Im Falle einer Behinderung: Sie haben Anspruch auf vorgezogenen Ruhestand, wenn Sie einen Behinderungsgrad von mindestens 65 % aufweisen und nachweisen können, dass Sie ihn über den gesamten Zeitraum Ihrer Tätigkeit hatten. Darüber hinaus müssen Sie die allgemeinen Anforderungen für die Beitragszahlung erfüllen. Die Senkung des Rentenalters wird gemäß einer Reihe von Faktoren festgelegt, kann aber nicht weniger als 52 Jahre betragen.
- Liegt der Grad Ihrer Behinderung bei 45 % oder höher, müssen Sie Mitglied der Sozialversicherung sein, über den festgelegten Mindestzeitraum Beiträge gezahlt haben und nachweisen, dass Sie in diesem Zeitraum an einer der gesetzlich anerkannten Behinderungen gelitten haben. Das Rentenalter kann nicht unter 56 Jahre gesenkt werden (in diesem Fall greifen keine Koeffizienten, die das Alter verringern).
- Im Falle einer unfreiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Wenn Ihr Arbeitsverhältnis wegen einer betrieblichen Umstrukturierung beendet wurde, haben Sie die Möglichkeit, in den vorgezogenen Ruhestand zu gehen, wenn Ihr Alter höchstens vier Jahre unter dem gesetzlichen Rentenalter liegt und Sie vor Stellung des Rentenantrags mindestens sechs Monate als arbeitssuchend gemeldet waren. Zudem müssen Sie 33 Jahre Beitragszahlung nachweisen können, zwei davon in den 15 Jahren vor dem Rentenanspruch.
- Im Falle einer freiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Falls Sie sich entschließen, freiwillig aus dem Berufsleben auszuscheiden, können Sie vorzeitig in Rente gehen, wenn Sie höchstens zwei Jahre unter dem gesetzlichen Rentenalter sind, aktives Mitglied der Sozialversicherung sind und 35 Jahre Beitragszahlung nachweisen können, zwei davon in den 15 Jahren unmittelbar vor dem Rentenanspruch. Außerdem muss Ihr Rentenbetrag über dem Mindestbetrag für Ihre familiäre Situation zum Zeitpunkt der Vollendung des 65. Lebensjahrs liegen.
Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?
Vorgezogener Ruhestand als Mitglied in einer Versicherung auf Gegenseitigkeit
Betrag |
Bezug |
Der Rentenbetrag verringert sich:
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14 Monatsbeträge. Je nach Alter und Unterhaltspflichten werden Mindestbeträge garantiert. |
Vorgezogener Ruhestand aufgrund der Berufstätigkeit
Betrag |
Bezug |
Im Allgemeinen wird der Zeitraum, um den das Rentenalter des Arbeitnehmers vorgezogen wird, als Beitragszeitraum berechnet, damit der für die Berechnung des Rentenbetrags anwendbare Prozentsatz festgelegt werden kann. |
14 Monatsbeträge. Je nach Alter und Unterhaltspflichten werden Mindestbeträge garantiert |
Vorgezogener Ruhestand für Arbeitnehmer mit Behinderung
Behinderung |
Berechnung der Rente |
Bezug |
65 % oder höher 45 % oder höher |
Der Zeitraum, um den das Rentenalter des Arbeitnehmers gesenkt wird, wird als Beitragszeitraum gerechnet. Davon ausgehend wird der jeweilige Prozentsatz gemäß den Beitragsjahren auf die entsprechende Berechnungsgrundlage, angewendet. |
14 Monatsbeträge Je nach Alter und Unterhaltspflichten werden Mindestbeträge garantiert |
Im Fall unfreiwilliger und freiwilliger Beendigung der Arbeit
Betrag |
Bezug |
Der Rentenbetrag berechnet sich anhand der Berechnungsgrundlage und des jeweiligen Prozentsatzes entsprechend den Beitragsjahren. Der Saldo wird durch Anwendung von Berichtigungskoeffizienten verringert, die unterschiedlich sind, je nachdem, ob es sich um eine freiwillige oder unfreiwillige Arbeitsbeendigung handelt. |
14 Monatsbeträge Im Falle einer unfreiwilligen Arbeitsbeendigung werden je nach Alter und Unterhaltspflichten Mindestbeträge garantiert. In beiden Fällen kann nach Anwendung der Berichtigungskoeffizienten der Rentenbetrag nicht höher sein als die Summe, die sich ergibt, wenn die Rentenobergrenze für jedes Vierteljahr oder jedes angefangene Vierteljahr des vorzeitigen Rentenbeginns um 0,5 % verringert wird (2 % pro Jahr). |
Fachsprache übersetzt
- Mitglied in einer Versicherung auf Gegenseitigkeit: Eine Person, die einer der aufgelösten Sozialversicherungskassen (nach Branchen gegliederte Systeme der sozialen Pflichtvorsorge) angehörte.
- Betriebliche Umstrukturierung: In einem Unternehmen durchgeführte Maßnahmen zur Umwandlung der produktiven Struktur. Mit der Umstrukturierung versuchen Unternehmen, insbesondere in Krisenzeiten, ihrer Produktion einen neuen Impuls zu geben, indem sie ihre Organisation und Betriebsabläufe verändern; dies geht häufig mit einer Personalumstrukturierung einher.
Gegebenenfalls auszufüllende Formulare
- Antrag auf Altersrente
- Arbeitgeberbescheinigung für Berufsfeuerwehrleute
- Arbeitgeberbescheinigung: vorgezogener Ruhestand gemäß Tarifvertrag
Welche Rechte Sie haben
Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte in Spanien zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:
- Mehr über das Allgemeine Gesetz zur Sozialversicherung in Spanien finden Sie im Königlichen Erlass 8/2015 vom 30. Oktober 2015.
- Informationen über die allgemeine Anwendungsart der Berichtigungskoeffizienten für den vorgezogenen Ruhestand finden Sie im Königlichen Erlass 1698/2011 vom 18. November 2011.
- Im Königlichen Erlass 1539/2003 vom 5. Dezember 2003 erhalten Sie Informationen über die Berichtigungskoeffizienten für den vorgezogenen Ruhestand für behinderte Arbeitnehmer.
- Informationen über die Möglichkeiten des vorgezogenen Ruhestandes für Arbeitnehmer mit einer Behinderung von 45 % oder mehr finden Sie im Königlichen Erlass 1851/2009 vom 4. Dezember 2009.
- Der Königliche Erlass 383/2008 vom 14. März 2008 enthält die Berechtigungskoeffizienten für den vorgezogenen Ruhestand von Feuerwehrleuten im öffentlichen Dienst.
- Im Anhang des KE 2366/1984 vom 26. Dezember 1984 erfahren Sie, welche Berichtigungskoeffizienten für den vorgezogenen Ruhestand für Bergleute gelten.
- Mehr über die Berichtigungskoeffizienten für den vorgezogenen Ruhestand für das Bordpersonal in Flugzeugen enthält der KE 1559/1986 vom 28. Juni 1986.
- Art. 3 des KE 2621/1986 vom 24. Dezember 1986 gibt Auskunft über die Koeffizienten zur Verringerung der Altersrenten für Eisenbahner.
Veröffentlichungen der Kommission und Websites:
- Ruhestand im Ausland: Ihre Rechte als europäischer Bürger im Ausland
Kontakt
Nationales Institut für soziale Sicherheit (INSS)
C/ Padre Damián, 4
28036 Madrid
SPANIEN
Tel. +34 915688300
Fax +34 915640484
Website: http://www.seg-social.es
Hilfe- und Informationszentren der Sozialversicherung
Für etwaige Probleme bezüglich Ihres Anspruchs als europäischer Bürger: Fürsorgedienste der EU.