Beschäftigung, Soziales und Integration

Spanien - Leistungen bei vorgezogenem Rentenbeginn

In diesem Kapitel stellen wir Ihnen die Möglichkeiten für einen vorgezogenen Ruhestand in Spanien vor.

Wir informieren über die verschiedenen Arten des vorgezogenen Ruhestands:

  • aufgrund einer Mitgliedschaft in einer Versicherung auf Gegenseitigkeit;
  • aufgrund der beruflichen Tätigkeit;
  • im Falle einer Behinderung;
  • im Falle einer unfreiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
  • im Falle einer freiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

In Spanien haben Sie die Möglichkeit eines vorgezogenen Ruhestands vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters, wenn Sie bestimmte Nachweise erbringen können:

  • Aufgrund einer Mitgliedschaft in einer Versicherung auf Gegenseitigkeit: Wenn Sie abhängig Beschäftigter sind und vor dem 1. Januar 1967 Beiträge an eine Sozialversicherungskasse entrichtet haben, können Sie mit 60 Jahren einen Rentenantrag stellen.
  • Aufgrund der beruflichen Tätigkeit: Wenn Sie in einem Berufssektor arbeiten, der eine hohe Sterblichkeitsrate aufweist, weil dort schwere oder gefährliche körperliche Arbeiten verrichtet werden, die Arbeiter mit Giftstoffen in Kontakt kommen oder in gesundheitsschädigender Umgebung arbeiten, haben Sie Anspruch auf einen vorgezogenen Ruhestand.
  • Im Falle einer Behinderung: Arbeitnehmer mit einer Behinderung von mindestens 65 % oder mit einer der gesetzlich geregelten Behinderungen von mindestens 45 % können eine vorgezogene Altersrente beantragen. 
  • Im Falle einer unfreiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Wenn Ihr Arbeitsverhältnis im Unternehmen infolge einer betrieblichen Umstrukturierung beendet wurde, haben Sie die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen.
  • Im Falle einer freiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, Ihren Ruhestand vorzuziehen, wenn Sie freiwillig beschließen, aus dem Arbeitsleben auszuscheiden.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

  • Mitgliedschaft in einer Versicherung auf Gegenseitigkeit: Als Mitglied in einer Versicherung auf Gegenseitigkeit können Sie vorzeitig in Rente gehen, wenn Sie aktives Mitglied der Sozialversicherung sind und die geforderten Mindestbeiträge nachweisen können, die auch von den normalen Rentnern verlangt werden. Darüber hinaus müssen Sie zu einer der gesetzlich festgelegten besonderen Berufsgruppen gehören.
  • Aufgrund der beruflichen Tätigkeit: Folgende Berufsgruppen haben Anspruch auf vorgezogenen Ruhestand: Bergleute, Bordpersonal in Flugzeugen, Eisenbahner, Künstler, Stierkämpfer und verwandte Berufe, Feuerwehrleute und Mitglieder bestimmter regionaler Polizeikräfte. Außerdem müssen Sie aktives Mitglied der Sozialversicherung sein und die allgemeinen Anforderungen erfüllen, die für den normalen Ruhestand gelten. Sie müssen bei Beantragung der Altersrente mindestens 52 Jahre alt sein, aber das jeweilige Mindestalter ist vom ausgeübten Beruf und der Gefährlichkeit der Berufstätigkeit abhängig.
  • Im Falle einer Behinderung: Sie haben Anspruch auf vorgezogenen Ruhestand, wenn Sie einen Behinderungsgrad von mindestens 65 % aufweisen und nachweisen können, dass Sie ihn über den gesamten Zeitraum Ihrer Tätigkeit hatten. Darüber hinaus müssen Sie die allgemeinen Anforderungen für die Beitragszahlung erfüllen. Die Senkung des Rentenalters wird gemäß einer Reihe von Faktoren festgelegt, kann aber nicht weniger als 52 Jahre betragen.
  • Liegt der Grad Ihrer Behinderung bei 45 % oder höher, müssen Sie Mitglied der Sozialversicherung sein, über den festgelegten Mindestzeitraum Beiträge gezahlt haben und nachweisen, dass Sie in diesem Zeitraum an einer der gesetzlich anerkannten Behinderungen gelitten haben. Das Rentenalter kann nicht unter 56 Jahre gesenkt werden (in diesem Fall greifen keine Koeffizienten, die das Alter verringern).
  • Im Falle einer unfreiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Wenn Ihr Arbeitsverhältnis wegen einer betrieblichen Umstrukturierung beendet wurde, haben Sie die Möglichkeit, in den vorgezogenen Ruhestand zu gehen, wenn Ihr Alter höchstens vier Jahre unter dem gesetzlichen Rentenalter liegt und Sie vor Stellung des Rentenantrags mindestens sechs Monate als arbeitssuchend gemeldet waren. Zudem müssen Sie 33 Jahre Beitragszahlung nachweisen können, zwei davon in den 15 Jahren vor dem Rentenanspruch.
  • Im Falle einer freiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Falls Sie sich entschließen, freiwillig aus dem Berufsleben auszuscheiden, können Sie vorzeitig in Rente gehen, wenn Sie höchstens zwei Jahre unter dem gesetzlichen Rentenalter sind, aktives Mitglied der Sozialversicherung sind und 35 Jahre Beitragszahlung nachweisen können, zwei davon in den 15 Jahren unmittelbar vor dem Rentenanspruch. Außerdem muss Ihr Rentenbetrag über dem Mindestbetrag für Ihre familiäre Situation zum Zeitpunkt der Vollendung des 65. Lebensjahrs liegen.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Vorgezogener Ruhestand als Mitglied in einer Versicherung auf Gegenseitigkeit

Betrag

Bezug

Der Rentenbetrag verringert sich:

  • Sofern die Beendigung des Arbeitsverhältnisses freiwillig war, wird der Rentenbetrag für jedes Jahr vor Ihrem 65. Lebensjahr gemäß einer Tabelle um 8 % gesenkt
  • Sofern Sie über 30 Jahre volle Beitragszahlungen geleistet haben und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unfreiwillig war, beläuft sich diese prozentuale Verringerung des Rentenbetrags entsprechend den Beitragsjahren auf 7,5 % bis 6 %.

14 Monatsbeträge.

Je nach Alter und Unterhaltspflichten werden Mindestbeträge garantiert.

Vorgezogener Ruhestand aufgrund der Berufstätigkeit

Betrag

Bezug

Im Allgemeinen wird der Zeitraum, um den das Rentenalter des Arbeitnehmers vorgezogen wird, als Beitragszeitraum berechnet, damit der für die Berechnung des Rentenbetrags anwendbare Prozentsatz festgelegt werden kann.

14 Monatsbeträge.

Je nach Alter und Unterhaltspflichten werden Mindestbeträge garantiert

Vorgezogener Ruhestand für Arbeitnehmer mit Behinderung

Behinderung

Berechnung der Rente

Bezug

65 % oder höher

45 % oder höher

Der Zeitraum, um den das Rentenalter des Arbeitnehmers gesenkt wird, wird als Beitragszeitraum gerechnet. Davon ausgehend wird der jeweilige Prozentsatz gemäß den Beitragsjahren auf die entsprechende Berechnungsgrundlage, angewendet.

14 Monatsbeträge

Je nach Alter und Unterhaltspflichten werden Mindestbeträge garantiert

Im Fall unfreiwilliger und freiwilliger Beendigung der Arbeit

Betrag

Bezug

Der Rentenbetrag berechnet sich anhand der Berechnungsgrundlage und des jeweiligen Prozentsatzes entsprechend den Beitragsjahren. Der Saldo wird durch Anwendung von Berichtigungskoeffizienten verringert, die unterschiedlich sind, je nachdem, ob es sich um eine freiwillige oder unfreiwillige Arbeitsbeendigung handelt.

14 Monatsbeträge

Im Falle einer unfreiwilligen Arbeitsbeendigung werden je nach Alter und Unterhaltspflichten Mindestbeträge garantiert.

In beiden Fällen kann nach Anwendung der Berichtigungskoeffizienten der Rentenbetrag nicht höher sein als die Summe, die sich ergibt, wenn die Rentenobergrenze für jedes Vierteljahr oder jedes angefangene Vierteljahr des vorzeitigen Rentenbeginns um 0,5 % verringert wird (2 % pro Jahr).

Fachsprache übersetzt

  • Mitglied in einer Versicherung auf Gegenseitigkeit: Eine Person, die einer der aufgelösten Sozialversicherungskassen (nach Branchen gegliederte Systeme der sozialen Pflichtvorsorge) angehörte.
  • Betriebliche Umstrukturierung: In einem Unternehmen durchgeführte Maßnahmen zur Umwandlung der produktiven Struktur. Mit der Umstrukturierung versuchen Unternehmen, insbesondere in Krisenzeiten, ihrer Produktion einen neuen Impuls zu geben, indem sie ihre Organisation und Betriebsabläufe verändern; dies geht häufig mit einer Personalumstrukturierung einher.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Welche Rechte Sie haben

Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte in Spanien zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:

Veröffentlichungen der Kommission und Websites:

Kontakt

Nationales Institut für soziale Sicherheit (INSS)

C/ Padre Damián, 4

28036 Madrid

SPANIEN

Tel. +34 915688300

Fax +34 915640484

Website: http://www.seg-social.es

Hilfe- und Informationszentren der Sozialversicherung

Für etwaige Probleme bezüglich Ihres Anspruchs als europäischer Bürger: Fürsorgedienste der EU.

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