Beschäftigung, Soziales und Integration

Slowenien - Arbeitslosigkeit

Dieses Kapitel behandelt das Arbeitslosengeld (denarno nadomestilo za čas brezposelnosti).

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben arbeitslose Personen, die pflichtversichert waren und unfreiwillig oder als Folge eines eigenen Fehlers arbeitslos geworden sind.

Wann habe ich Anspruch?

Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Personen, die:

  • in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 10 Monate (bzw. mindestens 6 Monate in den letzten 2 Jahren, wenn sie unter 30 Jahre alt sind) versichert waren;
  • sich innerhalb von 30 Tagen ab Eintritt der Arbeitslosigkeit beim ZRSZ arbeitssuchend gemeldet und einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt haben.

Anspruchsumfang

Während der ersten drei Monate beläuft sich das Arbeitslosengeld auf 80 % der Bemessungsgrundlage (die dem monatlichen Durchschnittslohn entspricht, den ein Versicherter während der acht Monate vor der Arbeitslosigkeit bezieht, einschließlich Lohn- und Gehaltszulage, Krankenversicherung, Familienschutzversicherung, Alters- und Invaliditätsrente), in den folgenden neun Monaten auf 60 % und nach 12 Monaten auf 50 % der Bemessungsgrundlage.

Die Leistung darf nicht weniger als 530,19 EUR brutto und nicht mehr als 892,50 EUR brutto betragen.

Das Arbeitslosengeld steht der versicherten Person ab dem ersten Tag nach Ablauf der obligatorischen Versicherung zu, sofern sie sich innerhalb von 30 Tagen ab Eintritt der Arbeitslosigkeit beim ZRSZ als arbeitssuchend gemeldet und einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hat.

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes richtet sich nach der vorherigen Versicherungsdauer:

  • 2 Monate für eine versicherte Person unter 30 Jahren, die in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate versichert war,
  • 3 Monate bei einer Versicherungsdauer von 9 Monaten bis 5 Jahren,
  • 6 Monate bei einer Versicherungsdauer von 5 bis 15 Jahren,
  • 9 Monate bei einer Versicherungsdauer von 15 bis 25 Jahren,
  • 12 Monate bei einer Versicherungsdauer von mehr als 25 Jahren,
  • 19 Monate für eine versicherte Person im Alter von über 53 Jahren bei einer Versicherungsdauer von mehr als 25 Jahren und
  • 25 Monate für eine versicherte Person im Alter von über 58 Jahren bei einer Versicherungsdauer von mehr als 28 Jahren.

Während der Bezugszeit zahlt das ZRSZ alle Sozialversicherungsbeiträge.

Fachsprache übersetzt

Erforderliche Formulare

Antrag auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit.

Ihre Rechte

Die untenstehenden Links zählen Ihre Rechte auf. Sie stellen weder Seiten der Europäischen Kommission noch die Ansichten der Kommission dar:

Publikationen und Webseiten der Kommission:

Wie mache ich meine Ansprüche geltend?

Der Antrag ist bei einer der Agenturen des ZRSZ oder über die Internetseite des ZRSZ einzureichen.

Telefonnummern und E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme: http://www.ess.gov.si/o_zrsz/naslovi_in_uradne_ure

Nachrichten zum Thema

Keine Nachrichten zum Thema in den letzten sechs Monaten.

Seite weiterempfehlen