Beschäftigung, Soziales und Integration

Rumänien - Kindergeld

Dieses Kapitel bietet Ihnen Informationen über die Sozialleistungen für Kinder in Rumänien.

Die folgende Leistung wird beschrieben: Staatliche Kinderzulage (alocație de stat pentru copii).

In welchen Situationen habe ich Anspruch auf Leistung?

Staatliche Kinderzulage (alocație de stat pentru copii)

  • Die staatliche Zulage wird Kindern unter 18 Jahren gewährt, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Rumänien haben.
  • Jugendliche über 18 Jahre, die das Gymnasium oder eine Berufsschule besuchen, können bis zum Abschluss der Ausbildung diese Zulage in Anspruch nehmen. Die Zulage steht Jugendlichen, die das Schuljahr wiederholen, nicht zu, mit Ausnahme der durch ärztliches Attest bestätigten Wiederholung wegen Krankheit.
  • Junge Menschen mit Behinderung unter 26 Jahre, die eine Form voruniversitärer Ausbildung absolvieren.
  • Nießnutzer der staatlichen Zulage ist das Kind selbst.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um die staatliche Kinderzulage zu erhalten, müssen die Kinder:

  • Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Rumänien haben;
  • Ein Gymnasium oder eine Berufsschule besuchen, falls sie über 18 Jahre alt sind.

Kinder ausländischer oder staatenloser, in Rumänien lebenden Eltern, erhalten die staatliche Zulage, wenn sie bei ihren Eltern wohnen.

Welche Ansprüche habe ich und wo kann ich die Leistungen beantragen?

Der monatliche Betrag der Kinderzulage variiert je nach Kindesalter. Die Kinderzulage wird monatlich gezahlt.

Kindesalter

Leistungshöhe

Unter zwei Jahren (drei Jahren bei Kindern mit Behinderung)

631 RON

Zwischen zwei und 18 Jahren (oder bis zum Abschluss des Gymnasiums/der Berufsschule) sowie Jugendliche mit Behinderungen unter 26 Jahren, die eine Art vor-universitärer Ausbildung absolvieren.

256 RON

Zwischen drei und 18 Jahren (bei Kindern mit Behinderung)

631 RON

Die Eltern eines Neugeborenen müssen die Zulage an ihrem Wohnort beantragen. Dafür benötigen sie folgende Dokumente:

  • Antragsformular;
  • Geburtsurkunde des Kindes;
  • Personalausweis des Elternteils, der das Kindergeld für sein Kind erhält;
  • Kontoauszug, wenn das Kindergeld auf ein Bankkonto überwiesen werden soll.

Gegebenenfalls können weitere Dokumente benötigt werden, z. B.:

  • Heiratsurkunde der Eltern;
  • Scheidungsurkunde der Eltern und Sorgerechtsbescheinigung;
  • Bescheinigung über ein gerichtliches Sorgerechtsurteil, Adoption, Unterbringung, Notunterbringung, Vormundschaft;
  • Bescheinigung über den Behinderungsgrad des Kindes.

Die Kinderzulage wird per Postanweisung oder Überweisung auf ein Bankkonto gezahlt.

Die Kinderzulage wird nach Vereinbarung an einen der beiden Elternteile gezahlt und, wenn keine Einigung besteht, auf Entscheidung der Vormundschaft oder nach richterlicher Entscheidung, an den Sorgerecht habenden Elternteil.

Die Kinderzulage kann auch an Erziehungsberechtigte, Betreuer, Pflegeeltern sowie an Sozialarbeiter und Adoptiveltern gezahlt werden.

Die Zulage wird nicht besteuert.

Antragsformulare

Ihre Rechte

Der unten aufgeführte Link bietet Ihnen zusätzliche Informationen über Ihre Rechte und Pflichten. Diese Seite gehört nicht der Europäischen Kommission und stellt nicht die Position der Europäischen Kommission zu diesem Thema dar:

Veröffentlichungen und Seiten der Europäischen Kommission:

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An Ihre Gemeindeverwaltung. Wenn Sie in Bukarest leben, ist die Bezirksverwaltung Ihres Stadtbezirks dafür zuständig.

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