Beschäftigung, Soziales und Integration

Norwegen - Arbeitslosengeld

Dieses Kapitel enthält Informationen darüber, wer Anspruch auf Arbeitslosengeld (dagpenger under arbeidsløshet) hat und welche Voraussetzungen für den Bezug erfüllt sein müssen.

Bezüglich des Vereinigten Königreichs gilt die Trennungsvereinbarung zwischen EWR/EFTA-Vereinigtem Königreich oder das Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Norwegen und dem Vereinigten Königreich. 

Wann können Sie eine Leistung beantragen?

Sie können Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sofern Sie vollständig von der Arbeit freigestellt wurden oder Ihre Arbeitszeit um mindestens 50 % reduziert wurde. Sofern Sie die Freistellung selbst verursacht haben, gilt eine Wartezeit von mindestens 12 Wochen, bevor das Arbeitslosengeld ausgezahlt wird.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie müssen entweder über ein Arbeitseinkommen (Lohn/Gehalt) von mindestens 1,5 G, d.h. beim geltenden Grundbetrag (Grunnbeløpet) 167.216 NOK (15.850 EUR) während der vorherhgehenden 12 Monate, oder von mindestens 3 G, d.h. 334.431 NOK (31.700 EUR) während der vorhergehenden 36 Monate verfügt haben.

Sofern Sie, nachdem Sie als Bürger eines EWR-Landes in Norwegen gearbeitet haben, arbeitslos werden, ohne ein ausreichendes Mindesteinkommen gehabt zu haben, können Sie trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld auf der Grundlage von Arbeit in einem anderen EWR-Land haben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mindestens 16 Wochen lang in entsprechender Vollzeit in einem anderen EWR-Land in den vorherhergehenden 23 Monaten oder mindestens 32 Wochen im Laufe der letzten 36 Monate gearbeitet haben.

Eine grundlegende Voraussetzung ist, dass Sie wirklich arbeitsuchend sind, d. h. gewillt und in der Lage sind, jegliche Arbeit überall im Land anzunehmen. Sie müssen beim Arbeits- und Sozialamt (NAV) als Arbeitnehmer registriert sein und Ihnen kann die Auflage erteilt werden, Ihre Bemühungen um Arbeit zu dokumentieren. Falls Sie sich weigern, eine geeignete Arbeit anzunehmen, nicht zu Terminen in der NAV-Geschäftsstelle erscheinen oder nicht aktiv eine Arbeit suchen, kann Ihnen das Arbeitslosengeld für einen bestimmten Zeitraum gestrichen werden.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

Das Arbeitslosengeld beträgt 62,4 % des bisherigen Einkommens. Bestimmte Sozialleistungen, die Lohn/Gehalt direkt ersetzen, werden bei der Berechnungsgrundlage zusätzlich zum Lohn/Gehalt mit einbezogen, z. B. Krankengeld, Elterngeld und andere Geldleistungen. Die maximale Berechnungsgrundlage beträgt 6 G, 668.862 NOK beim geltenden Grundbetrag, so dass Einkommen, das 6 G übersteigt, bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht mit einbezogen wird.

Ihnen wird 0,24 % der Berechnungsgrundlage für 5 Tage pro Woche ausgezahlt. In unten stehender Tabelle ist ein Beispiel für ein Einkommen mit dem entsprechenden Arbeitslosengeld angegeben.

Brutto-
lohn/-gehalt in NOK

200.000

300.000

400.000

581.000

700.000

1.000.000

Brutto-
arbeits-losengeld in NOK

124.800

187.200

249.600

362.543

362.543

  362.543

Falls Sie ein oder mehrere Kinder unter 18 Jahren zu versorgen haben, wird Ihnen ein fester Zusatzbetrag von 17 NOK pro Tag ausgezahlt.

Arbeitslosengeld gilt als steuerpflichtiges Einkommen.

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie dies entweder auf elektronischem Wege über die Website des NAV oder mithilfe eines Formulars, das Sie in Ihrer NAV-Geschäftsstelle vor Ort einreichen, beantragen. Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen und das Arbeitslosengeld bewilligt wurde, beginnt nach einer Frist von drei Tagen der Auszahlungszeitraum des Arbeitslosengeldes. Zusätzlich müssen Sie sich alle 14 Tage in elektronischer Form oder mithilfe der sogenannten Meldekarte beim NAV melden und u. a. Ihren Status als Arbeitsuchender bestätigen. Das Arbeitslosengeld wird alle 14 Tage nachträglich ausgezahlt, nachdem Ihre Bemühungen um Arbeit gebilligt wurden. Arbeit, Krankheit und sonstige Gegebenheiten, die bewirken, dass Sie nicht als wirklich arbeitsuchend angesehen werden, haben zur Folge, dass das Arbeitslosengeld gekürzt oder gestrichen wird.

Bei einem Arbeitseinkommen von mindestens 2 G, 222.954 NOK beim geltenden Grundbetrag, haben Sie bis zu 104 Wochen lang Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sofern das Einkommen geringer als 2 G war, haben Sie bis zu 52 Wochen lang Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Fachsprache übersetzt

G: Abkürzung für Grundbetrag (siehe Grundbetrag unten). 1 G = 1-facher Grundbetrag, 2 G = 2-facher Grundbetrag etc.

Grundbetrag: Standardbetrag, der zur Berechnung von Beihilfe und Rente herangezogen und jedes Jahr am 1. Mai festgelegt wird. Seit dem 1. Mai 2022 beträgt der Grundbetrag 111.477 NOK oder etwa 10.567 EUR.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Ihre Rechte

Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre gesetzlich garantierten Rechte erfahren. Diese Websites werden jedoch nicht von der Europäischen Kommission verwaltet und die Kommission ist daher nicht für deren Inhalt verantwortlich.

Publikation und Website der Kommission:

Ansprechpartner

Arbeits- und Sozialamt (NAV): über die Website des NAV Kontakt - nav.no

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