Beschäftigung, Soziales und Integration

Niederlande - Umzug ins Ausland

Hier erfahren Sie mehr über die Zusammenrechnung von Versicherungszeiträumen in den Niederlanden und anderen EU-Mitgliedstaaten oder Ländern, die durch EU-Bestimmungen abgedeckt sind, in denen Sie gewohnt und/oder gearbeitet haben.

Wann bin ich versichert?

 Wenn Sie zukünftig in einem EU-Land oder anderen Ländern arbeiten, die durch EU-Bestimmungen abgedeckt sind, werden Sie dem niederländischen Sozialversicherungssystem grundsätzlich nicht mehr angehören und die Gesetze des neuen Landes werden für Sie gelten.

Wenn Sie in einem anderen EU-Land (oder anderen Ländern, in denen die gleichen Bestimmungen gelten) gelebt, gearbeitet und/oder Versicherung gezahlt haben, können die Zeit, die Sie in diesen Ländern gelebt, Zeiträume, in denen Sie dort gearbeitet und Beiträge, die Sie geleistet haben, bei der Berechnung Ihrer Leistungen in den Niederlanden berücksichtigt werden.

Brexit

Im Fall des Vereinigten Königreichs muss jeder Fall einzeln geprüft werden, um zu bestimmen, ob eine Person unter den Rahmen von Art. 30 des Austrittsabkommens fällt und somit die EU-Koordinierungsverordnungen gelten oder ob sie unter den Rahmen von Situationen fällt, die in Art. 32 des Austrittsabkommens beschrieben sind und/oder unter nationales Recht und das Protokoll zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit im Anhang des Handels- und Kooperationsabkommen.

Worauf habe ich Anspruch?

Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten (als Arbeitnehmer), unterliegen Sie der Arbeitnehmersozialversicherung. Um durch die niederländischen Volksversicherungen abgedeckt zu sein, müssen Sie in den Niederlanden arbeiten oder wohnen.

Für bestimmte Kategorien (wie z.B. entsandte Arbeitnehmer) können Ausnahmen gelten.

Die Arbeitnehmerversicherungen bestehen aus dem Arbeitslosengesetz (WW), dem Krankengeldgesetz (ZW) und dem Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Arbeitsvermögen (WIA).

Die Volksversicherungen bestehen aus dem Allgemeinen Rentenversicherungsgesetz (AOW), dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (ANW), dem Allgemeinen Kindergeldgesetz (AKW) und dem Allgemeinen Gesetz über außergewöhnliche Krankheitskosten (AWBZ).

Auf der Grundlage des Krankenversicherungsgesetzes (Zvw) sind Sie verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen.

Aggregation von Versicherungszeiträumen

Frühere Versicherungszeiträume in anderen Mitgliedstaaten werden für die Ermittlung eines Anspruchs auf folgende Leistungen berücksichtigt:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld (WW-Beihilfe) von drei Monaten: Nachweis einer Erwerbstätigkeit von mindestens 26 Wochen in den 36 Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit;
  • Verlängerung der Bezugsdauer von WW-Beihilfe: mindestens 208 Stunden Erwerbstätigkeit über mindestens vier der letzten fünf Jahre vor dem Jahr der Arbeitslosigkeit;
  • 3 Monate lohnbezogene WIA/WGA-Beihilfe für Teilerwerbsunfähige: Nachweis einer Erwerbstätigkeit von mindestens 26 Wochen in den 36 Wochen vor Beginn der Krankheit. Wenn Ihre Daten dem nicht entsprechen, können Sie dennoch eine Anschlussleistung oder Lohnzuschlagsleistung beziehen;
  • Verlängerung der Bezugsdauer der WIA-/WGA-Beihilfe: mindestens 208 Stunden Erwerbstätigkeit in einem Kalenderjahr.

Weitere Informationen

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie hinsichtlich Ihrer Rechte als EU-Bürger Unterstützung benötigen oder Fragen haben, steht Ihnen folgender Link zur Verfügung: Hilfe bei der EU anfordern

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