Beschäftigung, Soziales und Integration

Niederlande - Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

In den Niederlanden gibt es keine separaten Regelungen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Die Regelungen für das Krankengeld bei Leistungen für Krankheit und Arbeitsunfähigkeit gelten für alle Krankheiten und alle Fälle von Arbeitsunfähigkeit.

Wann habe ich Anspruch auf Beihilfe?

In den Niederlanden gelten keine gesonderten Regelungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Regelungen hinsichtlich Lohnfortzahlung bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeitsrente gelten in allen Fällen von Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit.

Wenn Sie krank werden und in einem Arbeitsverhältnis stehen, muss Ihr Arbeitgeber mindestens 70% des Gehalts weiterzahlen. Wenn Sie als Zeitarbeitskraft tätig sind oder Arbeitslosengeld erhalten, fallen Sie unter das Krankengeldgesetz und erhalten eine Leistung von der UWV, der Arbeitnehmerversicherungsagentur.

Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie selbst eine Versicherung abschließen, um bei Krankheit Anspruch auf Leistungen zu haben.

Weitere Informationen finden Sie im Kapitel über Erwerbsunfähigkeit.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Wenn Sie krank werden, müssen Sie sich schnell wie möglich (spätestens am zweiten Tag Ihrer Krankheit) bei Ihrem Arbeitgeber krank melden.

Arbeitgeber können Kontrollen festlegen, an die sich der kranke Arbeitnehmer zu halten hat.

Worauf habe ich Anspruch, und wie kann ich meinen Anspruch geltend machen?

In den Niederlanden gibt es keine gesonderten Systeme für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Die Regelungen für Krankengeld bei Krankheit und Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit gelten für alle Fälle von Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit.

Darüber hinaus können Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber vor dem Zivilgericht verklagen und zusätzliche finanzielle Entschädigung für den Schaden einfordern.

Wenn die 70% Ihres täglichen Einkommens unter dem Existenzminimum (sociaal minimum) liegen, können Sie Anspruch auf einen Zuschuss auf der Grundlage des Gesetzes für Zusatzleistungen (Toeslagenwet) geltend machen.

Fachsprache übersetzt

Weitere Informationen

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie krank werden, müssen Sie sich schnell wie möglich bei Ihrem Arbeitgeber melden. Ihr Arbeitgeber muss Ihren Lohn in einem Zeitraum von zwei Jahren Ihrer Erkrankung fortzahlen.

Wenn Sie hinsichtlich Ihrer Rechte als EU-Bürger Unterstützung benötigen oder Fragen haben, steht Ihnen folgender Link zur Verfügung: Hilfe bei der EU anfordern

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