Beschäftigung, Soziales und Integration

Malta - Beitragsbedingte Altersrente

Dieses Kapitel bietet Informationen zu dem gesetzlichen Rentenalter und den geltenden Bedingungen, um seinen Anspruch auf die Rente geltend machen zu können.

Wann besteht Anspruch auf diese Leistungen?

Ein Anspruch auf eine beitragsbedingte Altersrente (Pensjoni kontributorja tal- Irtirar) kann geltend gemacht werden, wenn eine Person das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat oder (gegebenenfalls) in den Vorruhestand tritt.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Voraussetzung für die beitragsbedingte Altersrente ist das Erreichen des gültigen Rentenalters, welches bis 2027 schrittweise auf 65 Jahre angehoben wird.

Demnach gilt:

  • Bei Personen, die zwischen 1952 und 1955 geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter bei 62 Jahren.
  • Bei Personen, die zwischen 1956 und 1958 geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter bei 63 Jahren.
  • Bei Personen, die zwischen 1959 und 1961 geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter bei 64 Jahren.
  • Bei Personen, die am 1. Januar 1962 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren.

Bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters kann Personen eine Altersrente gewährt werden, während diese weiterhin ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Der maximale Durchschnitt der geleisteten bzw. angerechneten Beitragszahlungen für einen Anspruch auf eine Rente in voller Höhe liegt bei 50 Wochen pro Jahr, der Mindestdurchschnitt für einen Anspruch auf eine Rente laut der Zwei-Drittel-Regelung aufgrund des pensionsfähigen Einkommens gemäß des vor Erreichen des Rentenalters bzw. vor Eintritt in den Ruhestand bezogenen Grundgehalts bei 15 Wochen pro Jahr. Die Mindestbemessungsgrundlage für Personen, die zudem Anspruch auf eine Betriebsrente haben, liegt bei geleisteten bzw. angerechneten Beitragszahlungen für 20 Wochen pro Jahr. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf die Zwei-Drittel-Regelung, jedoch auf eine Rente gemäß der Pauschalregelung.

Personen, die zwischen 1952 und 1961 geboren sind, können sich dafür entscheiden, eine vorgezogene Altersrente zu beziehen, wenn sie das 61. Lebensjahr erreicht haben. Voraussetzung dabei ist, dass sie für 1 820 Wochen gezahlte bzw. angerechnete Beitragszahlungen vorweisen können (35 Jahre). Personen, die eine solche Option wahrnehmen, können ihre Erwerbstätigkeit nicht bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters fortsetzen. Personen, die zwischen dem 1. Januar 1962 und dem 31. Dezember 1968 geboren sind, können ebenfalls einen Antrag auf eine vorgezogene Altersrente stellen, wenn sie 2 080 gezahlte bzw. angerechnete Beitragszahlungen vorweisen können (40 Jahre), während Personen, die nach dem 1. Januar 1969 geboren sind, insgesamt eine Sozialversicherungsdauer von 41 Jahren vorweisen müssen.

Worauf haben Sie Anspruch und wie stellen Sie den Antrag?

Alle Bürger erhalten drei Monate vor Erreichen des Rentenalters eine Mitteilung der Abteilung für soziale Sicherheit und werden darin aufgefordert, weitere Informationen zur Bearbeitung ihrer Altersrente bereitzustellen. Wünschen Personen frühzeitig in den Ruhestand zu treten, sollten sie dem Schreiben einen diesbezüglichen Antrag beilegen. Das Antragsformular kann online eingereicht oder persönlich beim nächstgelegenen Bezirksamt abgegeben werden.

Die Höhe der Rente hängt vom Durchschnitt der geleisteten bzw. angerechneten Beitragszahlungen ab und von der Höhe des gezahlten Beitragssatzes (i) in den besten drei aufeinanderfolgenden Jahren in den vergangenen 11, 12 oder 13 Jahren vor dem Jahr der Antragstellung durch eine sich im Angestelltenverhältnis befindliche Person, die zwischen 1952 und 1961 geboren ist, oder (ii) in den besten 10 aufeinanderfolgenden Jahren in den vergangenen 11, 12 oder 13 Jahren vor dem Jahr der Antragstellung durch eine sich im Angestelltenverhältnis befindliche Person, die zwischen 1952 und 1961 geboren ist, oder (iii) in den besten 10 Jahren in einem Zeitraum von 40 Beitragsjahren bei Angestellten bzw. Selbstständigen, die zwischen 1962 und 1968 geboren sind oder (iv) in den besten 10 Jahren in einem Zeitraum von 41 Beitragsjahren bei Angestellten bzw. Selbstständigen, die nach dem 1. Januar 1969 geboren sind.

Fachsprache übersetzt

Der Durchschnitt der Beitragszahlungen wird ermittelt, indem die Wochen der Beitragszahlungen im Arbeitsleben addiert und durch die jeweilige Anzahl der für die Altersrente erforderlichen Jahren dividiert werden.

Erforderliche Antragsformulare

Antrag auf beitragsbedingte Altersrente.

Ihre Rechte

Maltesische Quellen:

Veröffentlichungen und Websites der Kommission:

Mit wem müssen Sie Kontakt aufnehmen?

Department of Social Security

38, Ordnance Street

Valletta VLT 1021

MALTA

Liste der Zentren der sozialen Sicherheit

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