Beschäftigung, Soziales und Integration

Malta - Rente für Witwen/Witwer und Hinterbliebene

Dieses Kapitel bietet Informationen zu den Rechten und den geltenden Bedingungen für hinterbliebene Ehepartner in Bezug auf die beitragsbedingte Rente für Witwen/Witwer und Hinterbliebene (Pensjonijiet lir-Romol u Superstiti).

*Es gibt einen Unterschied zwischen einkommensabhängiger Hinterbliebenenrente und Rente für Witwen/Witwer, die eine Pauschalleistung ist.

Wann besteht Anspruch auf diese Leistungen?

Versterben Personen, die erwerbstätig waren und entsprechend Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, kann deren hinterbliebener Ehepartner, gesetzlich Zusammenlebender oder Lebenspartner, auch vom gleichen Geschlecht, einen Antrag auf Rente für hinterbliebene Partner stellen. Diese Rente kann auch bei Trennung ohne Auflösung der Ehe bzw. bei einer Ehescheidung beantragt werden.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Die Rente kann geltend gemacht werden, wenn die verstorbene Person mindestens 156 Beitragszahlungen geleistet hat. Die durchschnittliche Bemessungsgrundlage muss gemäß der Pauschalregelung (Witwen-/Witwerrente) mindestens 20 Beiträge pro Jahr betragen, gemäß der Zwei-Drittel-Regelung (Rente für hinterbliebene Ehepartner) 15 Beitragszahlungen pro Jahr. Liegt die durchschnittliche Bemessungsgrundlage bei geleisteten oder angerechneten Beitragszahlungen, besteht Anspruch auf den Höchstsatz.

Worauf haben Sie Anspruch und wie stellen Sie den Antrag?

Die Höchstrate der Hinterbliebenenrente entspricht 5/9 des pensionsfähigen Einkommens des verstorbenen Ehepartners bis zu einem Höchstbetrag von 224,07 EUR pro Woche. Hinterbliebene Ehepartner, die auch ein Anrecht auf eine Betriebsrente vom Arbeitgeber des verstorbenen Ehepartners haben, sind berechtigt, eine Witwen-/Witwerrente zu beziehen, deren Sätze gemäß den durchschnittlich geleisteten oder angerechneten Beitragszahlungen zwischen 110,43 EUR und 134,02 EUR wöchentlich liegen.

Die Rente wird auch dann in voller Höhe ausgezahlt, wenn der hinterbliebene Ehepartner einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht oder die Kinder nicht mehr unterhaltsberechtigt sind.

Heiratet der hinterbliebene Ehepartner neu, gelten die Sätze gemäß der Pauschalregelung.

Erforderliche Antragsformulare

Die Beantragung der Witwen-/Witwerrente und die Rente für hinterbliebene Ehepartner erfolgt automatisch bei Mitteilung des Todes einer Person. In diesem Fall wird der Ehepartner umgehend aufgefordert, seinen Rentenanspruch geltend zu machen. Alternativ kann auch ein Antrag vom hinterbliebenen Ehepartner eingereicht werden.

Ihre Rechte

Maltesische Quellen:

Veröffentlichungen und Websites der Kommission:

Mit wem müssen Sie Kontakt aufnehmen?

Department of Social Security

38, Ordnance Street

Valletta VLT 1021

MALTA

Liste der Zentren der sozialen Sicherheit

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