Beschäftigung, Soziales und Integration

Malta - Langzeitpflege

Es gibt keine konkrete Definition des Begriffs „Langzeitpflege“. Allerdings sind verschiedene Dienste verfügbar, die entweder zentral oder innerhalb der Gemeinschaft erbracht werden:

  • Gemeinschaftsdienste
  • Kommunale Pflegedienste (Commcare), Pflege- und Fürsorgedienste, Vereinte Gesundheitsdienstleister, Dienstleistungen der sozialen Betreuung und andere interprofessionelle Dienstleister in der Gemeinde wie Geriatrischer Gemeindedienst und Psycho-geriatrisches
  • Demenz-Interventionsteam
  • Phlebotomie-Gemeindedienst
  • Residential Respite
  • Respite at home
  • Pflegende zu Hause-Programm
  • Nachtunterkünfte
  • Essen auf Rädern
  • Handwerkerdienste
  • Häusliche Betreuungs- und Pflegedienste
  • Kontinenzhilfe
  • Aktivitätszentren für Personen mit Demenz
  • Zentren für Aktives Altern
  • Fernversorgung (Telecare)
  • Telefonnutzungsrabatt
  • Silver-T-Service
  • Pflege in Einrichtungen betreuten Wohnens oder Langzeitpflegeeinrichtungen
  • Zentren für die Behandlung von Krebserkrankungen

Wann besteht Anspruch auf diese Leistungen?

Anspruch auf diese Dienste haben ältere Menschen bzw. Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Im Allgemeinen profitieren nur Senioren (60 Jahre und älter) oder Menschen mit Behinderungen (die im Besitz eines besonderen Ausweises sind, der vom Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ausgestellt wird) von diesen Leistungen.

Worauf haben Sie Anspruch und wie stellen Sie den Antrag?

Es gibt kein spezifisches System der Langzeitpflege. Stattdessen wird diese Art der Pflege durch verschiedene Systeme geregelt, im Rahmen derer Leistungen sowohl in Form von Bargeldhilfe als auch als zentrale Dienste bzw. Gemeinschaftsdienste erbracht werden. Nach der persönlichen Beantragung von Langzeitpflegedienste und -leistungen erfolgt ein professionelles Verfahren zur Bedarfsbeurteilung, auf dessen Basis diese Dienstleistungen angeboten werden. Für die Gewährung einiger dieser Leistungen ist eine Bedürftigkeitsüberprüfung erforderlich.

Es steht eine Reihe von Gemeinschaftsdiensten zur Unterstützung von Senioren und Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Das vorrangige Ziel dieser Dienste ist es, den Betroffenen so weit wie möglich ein eigenständiges Leben innerhalb ihrer Gemeinschaft zu ermöglichen und ihre Lebensqualität zu verbessern sowie zudem die Pflegekräfte zu unterstützen bzw. zu entlasten. Letztendlich tragen diese Dienste dazu bei, den Bedarf an Heimpflege entweder zu vermeiden oder zumindest hinauszuzögern.

CommCare Service (Gemeinschaftspflegedienste sowie weitere von Fachkräften erbrachte Dienste): Diese Gemeinschaftsdienste werden von Fachkräften aus unterschiedlichen Bereichen angeboten, darunter Krankenschwestern, Gesundheitsexperten, Sozialarbeiter und das Demenz-Interventionsteam. Ziel des involvierten professionellen Teams ist die ganzheitliche Koordination der Pflege, damit den Bedürfnissen der Betroffenen oberste Priorität eingeräumt werden kann. Die Fachkräfte arbeiten sowohl mit den Patienten als auch mit deren Angehörigen, um ihnen zu helfen, so eigenständig wie möglich zu leben. Das Team verweist die Patienten zudem auf die verschiedenen verfügbaren Dienste.

Geriatrischer Gemeinschaftsdienst: Der geriatrische Gemeinschaftsdienst zielt darauf ab, Zugang zu Senioren zu bieten, die aufgrund von körperlichen Gesundheitsproblemen ans Haus gebunden sind und eine umfassende geriatrische Beurteilung zu erlangen. Entsprechend führt der Gemeindegerontologe zusammen mit Mitarbeitern der Beurteilungseinheit von Comm Care ärztliche Hausbesuche durch.

Psychogeriatrischer Gemeinschaftsberatungsdienst: Der psychogeriatrische Gemeinschaftsberatungsdienst soll älteren Menschen, die aufgrund körperlicher oder mentaler Gesundheitsprobleme ans Haus gebunden sind, eine psychiatrische Begutachtung bieten.

Phlebotomie-Gemeindedienst: Diese Dienstleistung bietet Blutabnahmen zwecks Blutuntersuchungen und dem Transport von Blutproben in die pathologische Abteilung des Mater Dei Krankenhauses. Ziel dieses Dienstes ist es, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung, die ans Haus gebunden sind, eine Blutabnahme zu Hause zu ermöglichen.

Residential Respite: Ziel des Residential Respite-Dienstes ist es, geplante Kurzzeitentlastungen für informelle Pflegende von abhängigen Senioren zu bieten. Ältere Menschen erhalten höchstens 3 Wochen Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung für Senioren. Informelle Pflegende können diesen Dienst 3 Mal pro Jahr in Anspruch nehmen.

Respite at home: Das Comm Care Team bewertet den Bedarf einer Person und bietet die entsprechenden Hilfspakete. Dieser Dienst soll für eine Entlastung im Heim des älteren Menschen sorgen.

Pflegende zu Hause-Programm: Das Programm „Pflegende zu Hause“ bietet eine weitere Dienstleistung in der Gemeinschaft durch finanzielle Unterstützung von Senioren an, die eine Pflegekraft ihrer Wahl einstellen, um ihnen bei Alltagstätigkeiten behilflich zu sein. Das Programm „Pflegende zu Hause“ wird sowohl in Malta als auch in Gozo angeboten. Der Leistungsempfänger erhält einen Betrag von höchstens 5.200 EUR pro Jahr, wenn der Antrag bewilligt wird. Die Leistung wird monatlich direkt auf das vom Antragsteller genannte Bankkonto ausgezahlt.

Nachtunterkünfte: Oberstes Ziel dieses Dienstes ist es, älteren Menschen, die im eigenen Heim leben, sich nachts jedoch alleine nicht sicher fühlen, eine sichere Anlaufstelle zu bieten. Die Öffnungszeiten der Nachtunterkünfte sind in den Wintermonaten von 17:00 bis 08:00 Uhr und in den Sommermonaten von 19:00 bis 08:00 Uhr. In jeder Nachtunterkunft verfügen die Betroffenen über ein Schlaf- und ein Badezimmer. Zudem können ein gemeinsamer Wohnraum und eine Küche genutzt werden.

Essen auf Rädern: Dieser Dienst unterstützt unter anderem ältere Menschen, die zwar noch im eigenen Heim leben, jedoch nicht mehr selber kochen können. Der Aktives Altern- und Gemeinschaftsdienst bietet vollwertige Mahlzeiten für diese Menschen zu subventionierten Preisen.

Handwerkerdienste: Dieser Dienst hilft älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen dabei, weiterhin so unabhängig wie möglich im eigenen Heim zu leben. Es werden bis zu 70 verschiedene Reparaturdienste angeboten: von elektronischen Arbeiten über Klempnerarbeiten und Zimmerhandwerk bis hin zu Transportarbeiten - ein Anruf genügt.

Häuslicher Betreuungs- und Pflegedienst: Dieser Dienst bietet hauptsächlich häusliche Tätigkeiten und in einigen wenigen Situationen auch persönliche Hilfe für Senioren und Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Kontinenzhilfe: Dieser Dienst bietet stark subventionierte Inkontinenzprodukte, um in erster Linie dabei zu helfen, die physischen und finanziellen Härten für diejenigen zu reduzieren, die für die Pflege der Betroffenen zuständig sind. Dadurch wird die Situation für Betroffene einfacher, die Schwierigkeiten dabei haben, in ihrer gewohnten Umgebung weiterzuleben.

Zentren für Aktives Altern: Dieser Dienst soll so viel wie möglich dazu beitragen, dass ältere Menschen nicht vereinsamen und ihnen und Menschen mit Behinderungen zu helfen, unabhängig und sozial integriert zu bleiben. Diese Zentren bieten den Angehörigen der Betroffenen und ihren Betreuern auch eine Entlastung. Sechs weitere Zentren für Aktives Altern, die in Zusammenarbeit mit den Gemeinderäten und anderen Körperschaften geleitet werden, befassen sich mit lebenslangem Lernen.

Tageszentren für Menschen mit Demenz: Diese bieten einen Dienst für an Demenz erkrankte Menschen.

Fernversorgung (Telecare): Über diesen Dienst können die Nutzer zu jeder Zeit telefonisch Hilfe anfordern. Dieser Dienst trägt dazu bei, dass ältere Menschen und Menschen mit Behinderung weiterhin im eigenen Heim leben können. Telecare Plus richtet sich an diejenigen, die für die Pflege der Betroffenen zuständig sind.

Silver-T-Service: Der Silver-T-Service bietet öffentlichen Nahverkehr für ältere Menschen, um unabhängig von ihren Familien und Freunden ihre Alltagsbesorgungen innerhalb der Gemeinde erledigen zu können.

Heimpflege für ältere Personen wird vom Staat entweder in staatlichen Einrichtungen (8 Heime) oder durch Vereinbarungen mit dem Privatsektor für Dienstleistungserbringung zur Verfügung gestellt. Der Umfang dieser Dienstleistung ist die Bereitstellung von Heimpflege in einer physisch und emotional sicheren und geschützten Umgebung für ältere Personen und Menschen mit Behinderungen, die nicht länger in der Lage sind, zu Hause zu leben.

Die Saint Vincent de Paul Langzeitpflegeeinrichtung kümmert sich um ältere Menschen, die aufwändiger und chronischer Langzeitpflege bedürfen.

Gebühren für die Bereitstellung der Dienste

Diejenigen, die eine Leistung in Form einer Dienstleistung erhalten, fällt für diese Dienstleistung ein geringer Eigenanteil an.

Für die häusliche Betreuung gelten unten aufgeführte Kosten:

  • Ein wöchentlicher Beitrag von 2,33 EUR wird von der Rente abgezogen.
  • Für Haushalte mit mehr als einem Leistungsempfänger wird ein wöchentlicher Beitrag von 3,49 EUR von der Rente jedes ausgewiesenen Leistungsempfängers im Haushalt abgezogen.
  • Wenn Hilfe bei der Herstellung leichter Mahlzeiten angefordert wird, zahlt ein Haushalt mit einem Leistungsempfänger einen wöchentlichen Beitrag von 1,16 EUR, während ein Haushalt mit mehr als einem Leistungsempfänger einen wöchentlichen Beitrag von 1,75 EUR zahlt.
  • Essen auf Rädern: 2,20 EUR pro Mahlzeit.

Handwerkerdienste: Die Kosten sind je nach durchgeführter Arbeit unterschiedlich hoch. Das benötigte Material ist vom Kunden bereitzustellen.

Dienst bei Inkontinenz: Für die Beantragung dieses Dienstes fallen keine Verwaltungskosten an.

Nachtunterkünfte: Die Kosten betragen 2,00 EUR pro Tag.

Die Kosten für die Unterbringung in einem Seniorenwohnheim entsprechen 60 % des Gesamteinkommens (einschließlich der vom Sozialdienst gezahlten Rente, Bonuszahlungen, ausländische Renten, Bankzinsen, Miete usw.). Bewohner der St. Vincent de Paul Residenz zahlen 80 % ihres Gesamteinkommens, vorausgesetzt ihnen bleibt jährlich mehr als 1.400 EUR.

Für Heimpflege muss jeder Bewohner, der Pflegestufe 1 erhält (d.h. die minimale Grundversorgung) 60 % aller Renten-, Sozialhilfe- oder Bonusansprüche nach Abzug der Einkommensteuer beitragen. Ebenso von jedem weiteren Einkommen, das im Kalenderjahr direkt vor dem Jahr, in dem die Veranlagung zum Zweck dieser Bestimmungen durchgeführt wurde, bezogen wurde, abzüglich der Einkommensteuer.

Zudem wird der Wert sämtlichen Vermögens veranschlagt (ausgenommen der Wohnsitz), welcher investiert oder profitabel genutzt wird oder werden könnte; ausgenommen sind Möbel, Schmuck und anderer persönlicher Besitz. Der Wert des Vermögens soll so behandelt werden, dass ein Jahreseinkommen in Höhe von 5,5 % des Kapitalwertes des Vermögens erzielt wird. Dieser Beitrag darf jedoch nicht so hoch sein, dass den Bewohnern weniger als 1.397,62 EUR pro Jahr zur Verfügung stehen.

Für die Saint Vincent de Paul Langzeitpflegeeinrichtung muss jeder Bewohner der Einrichtung, der Pflegestufe 2 erhält, 80 % jedes Renten-, Sozialhilfe- oder Bonusanspruchs bezahlen abzüglich der Einkommensteuer, und 60 % jedes weiteren Einkommens, das im direkt vorangegangenen Kalenderjahr bezogen wurde, abzüglich der Einkommensteuer. Der Beitrag soll jedoch nicht so hoch sein, dass den Bewohnern weniger als 1.397,62 EUR pro Jahr zur Verfügung stehen.

Erforderliche Antragsformulare

Alle Aktives Altern - und Gemeinschaftsdienste: Tel.: +356 2278880

Handwerkerdienste - Tel.: +356 21242725/6

Telecare - Tel.: +356 21483601

Commcare - Tel.: +356 25952595

Ihre Rechte

Maltesische Quellen:

Websites der Kommission:

Mit wem müssen Sie Kontakt aufnehmen?

Aktives Altern und Gemeinschaftspflege

FXB Gebäude, 1. Stock

Mdina Road

Qormi QRM 9014

MALTA

Aktives Altern und Gemeinschaftspflege

Ċentru Servizz Anzjan

Old Mint Street 3

Valletta VLT 1510

MALTA

Tel. +356 22788800

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