Beschäftigung, Soziales und Integration

Luxemburg - Arbeitslosigkeit

In diesem Kapitel erhalten Sie wissenswerte Informationen für die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld in Luxemburg.

Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben, können die entsprechenden Versicherungszeiten für die Festlegung Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld in Luxemburg berücksichtigt werden.

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Wenn Sie Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben und gegen Ihren Willen Ihren Arbeitsplatz verloren haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Für die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

Vollarbeitslosigkeit (Chômage complet)

  • Alter zwischen 16 und 64 Jahren;
  • im Laufe der 12 Monate vor der Arbeitssuchendmeldung während mindestens 26 Wochen (mindestens 16 Stunden pro Woche) beschäftigt gewesen sein. Diese Bedingung gilt nicht für junge Arbeitslose;
  • unverschuldet arbeitslos geworden sein;
  • zum Zeitpunkt der Mitteilung der Kündigung auf dem luxemburgischen Hoheitsgebiet ansässig sein;
  • arbeitsfähig, für den Arbeitsmarkt verfügbar und bereit sein, jede angemessene Beschäftigung anzunehmen;
  • bei der Luxemburger Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sein.

Vorruhestand (Préretraite)

Einen Vorruhestand können Beschäftigte des Privatsektors im Alter von über 57 Jahren in Anspruch nehmen, wenn sie mit ihrem Arbeitgeber eine Sondervereinbarung geschlossen haben. Mehrere Formen des Vorruhestands werden unterschieden:

  • Die Altersteilzeit ermöglicht einem Unternehmen, schrittweise den Beschäftigungsgrad eines Arbeitnehmers zu verringern.
  • Der Anpassungsvorruhestand stellt eine Maßnahme für Beschäftigte eines Unternehmens dar, das geschlossen oder umstrukturiert wird.
  • Der Vorruhestand für Schicht- und Nachtarbeiter betrifft Beschäftigte des privaten und öffentlichen Sektors, die mindestens 20 Jahre in Schicht- oder Nachtarbeit oder 15 Jahre in Schicht- oder Nachtarbeit in den 25 Jahren unmittelbar vor ihrem Vorruhestand beschäftigt waren.

Weitere Informationen zum Vorruhestand erhalten Sie auf der Bürgerportal-Website der öffentlichen Verwaltung des Großherzogtums Luxemburgs.

Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Die Arbeitssuchendmeldung muss bei der für den Wohnort des Antragsstellers zuständigen regionalen Stelle der Luxemburger Agentur für Arbeit (ADEM) erfolgen. Die Einschreibung beginnt ab dem Datum des ersten Erscheinens bei der Luxemburger Agentur für Arbeit.

Vollarbeitslosigkeit

  • Die Dauer der Zahlung dieser Leistung entspricht der Arbeitsdauer, berechnet in vollen Monaten, im Laufe der 12 Monate vor dem Tag der Arbeitssuchendmeldung.
  • Jeder Arbeitslose, der die Bedingungen zur Bewilligung erfüllt, erhält innerhalb von 24 Monaten maximal 365 Tage lang Arbeitslosengeld.
  • Die maximale Dauer von 12 Monaten kann unter bestimmten Bedingungen verlängert werden (Alter, Arbeitsfähigkeit oder Versicherungsdauer).

Der Betrag der Leistung entspricht, bis zu einem bestimmten Höchstbetrag:

  • 80 % des letzten Bruttolohns der drei der Arbeitslosigkeit vorangehenden Monate oder
  • 85 % des letzten Bruttolohns der drei der Arbeitslosigkeit vorangehenden Monate, wenn der Arbeitslose mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind hat, für das er Kindergeld bezieht und in den Genuss des Kinderbonus kommt.

Unter bestimmten Bedingungen kann bei starken Schwankungen der Lohnhöhe der Referenzzeitraum von drei Monaten bis auf sechs Monate ausgedehnt werden.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist auf maximal 250 % des sozialen Mindestlohns beschränkt, dies entspricht 5.968,49 EUR. Diese Obergrenze ist degressiv und wird schrittweise mit dem Bezug der Leistung gesenkt.

Selbstständige, die seit mindestens 2 Jahren von der Pflichtversicherung versichert sind und die ihre Tätigkeit aus wirtschaftlichen und finanziellen, medizinischen oder durch höhere Gewalt verschuldeten Gründen einstellen mussten, können ebenfalls Arbeitslosengeld beantragen, unter der Voraussetzung, dass sie sich bei der Luxemburger Agentur für Arbeit eintragen. Das Arbeitslosengeld wird auf der Basis des Einkommens berechnet, das als Beitragsberechnungsgrundlage für die Pensionskasse dient.

Im Allgemeinen wird das Geld ohne eine erforderliche Wartezeit ausgezahlt. Bei jungen Arbeitslosen jedoch wird es erst nach einer Frist von 39 Wochen (bzw. in bestimmten Fällen 26 Wochen) ab dem Tag ihrer Arbeitssuchendmeldung gezahlt. Junge Arbeitslose, die sich innerhalb der 12 Monate nach dem Ende ihrer Ausbildung bei der Luxemburger Agentur für Arbeit eingetragen haben, können eine Leistung in Höhe von 70 % des sozialen Mindestlohns erhalten. (Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren, die jedoch ihre Abschlussprüfungen im Rahmen ihrer Ausbildung nicht bestanden haben, erhalten 40 % des sozialen Mindestlohns.)

Vorruhestand

Die Dauer des Vorruhestandes darf 3 Jahre nicht überschreiten und der erhaltene Betrag, der jedes Jahr abnimmt, entspricht:

  • 85 % des Referenzeinkommens für den ersten Zwölfmonatszeitraum;
  • 80 % des Referenzeinkommens für den zweiten Zwölfmonatszeitraum;
  • 75 % des Referenzeinkommens für den letzten Zwölfmonatszeitraum.

Das monatliche Vorruhestandsgeld wird auf Grundlage des durchschnittlichen Bruttoverdienstes, den der Arbeitnehmer während der 12 Monate unmittelbar vor der Gewährung des Vorruhestands erhielt, berechnet, wobei das Fünffache des monatlichen sozialen Mindestlohns (dies entspricht im Jahr 2023 einen Betrag von 11.937 EUR) nicht überschritten werden darf. Bei der Altersteilzeit (schrittweisen Reduzierung der Arbeitszeit) ist die Höhe des Vorruhestandsgelds an die anteilige Verminderung der Arbeitszeit des Arbeitnehmers gekoppelt.

Fachsprache übersetzt

  • Luxemburger Agentur für Arbeit (Agence pour le développement de l’emploi, ADEM): Öffentlich-rechtlicher Dienst für Beschäftigung, der für die Beratung und Orientierung von Arbeitssuchenden und die Feststellung und Bereitstellung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit zuständig ist.
  • Vollarbeitslosigkeit: Ein Beschäftigter in „Vollarbeitslosigkeit“ (chômage complet) ist ein Beschäftigter, dessen Arbeitsvertrag geendet hat, im Gegensatz zu einem Beschäftigten in „Teilzeitarbeitslosigkeit“, auch „Kurzarbeit“ genannt, der an einen Arbeitsvertrag gebunden bleibt, aber dessen Arbeitsleistungen zeitweilig reduziert oder aufgehoben sind.
  • Junger Arbeitsloser: Eine junge Person, die ihre Grundausbildung abgeschlossen oder unterbrochen hat und sich auf der Suche nach einer Arbeitsstelle befindet. Die Wartezeit vor dem Erhalt von Arbeitslosengeld hängt von der Dauer der Studien und davon ab, ob die Person berufliche Weiterbildungskurse oder ein Praktikum absolviert hat.

Auszufüllende Formulare

Die auszufüllenden Formulare stehen online auf der Website der Luxemburger Agentur für Arbeit zur Verfügung.

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Über den folgenden Link können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um die Website der Europäischen Kommission noch repräsentiert die Website die Haltung der Kommission:

Veröffentlichungen und Websites der Kommission:

Ihre Ansprechpartner

Agence pour le développement de l’emploi (ADEM)

10, rue Bender L-1229 Luxembourg – Informationen zu den Geschäftsstellen finden Sie auf der Website.

Tel. (für Arbeitssuchende): +352 247-88888

Tel. (für Arbeitgeber): +352 247-88000

E-Mail: info@adem.public.lu

Website: https://adem.public.lu/de.html

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