Liechtenstein - Sachleistungen bei Krankheit
In diesem Kapitel erfahren Sie, welche Sachleistungen bei Krankheit gewährt werden können. Dabei werden folgende Leistungen angesprochen:
- Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemaßnahmen;
- Krankentransporte.
Wann kann ich Ansprüche anmelden?
Sachleistungen können gewährt werden, wenn eine Krankenversicherung vorliegt. Der Versicherungsschutz wird ohne Vorbehalt und ohne Rücksicht auf bestehende Krankheiten ab dem 1. Tag der Kassenmitgliedschaft gewährt. Hierfür ist keine Mindestmitgliedschaftsdauer vorgeschrieben.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Alle Personen, die in Liechtenstein ihren Wohnsitz haben oder eine (angestellte oder selbstständige) Erwerbstätigkeit ausüben, müssen krankenversichert sein. Jede Person muss sich individuell bei einer Krankenkasse anmelden und die Beiträge (Prämien) werden pro Versicherten erhoben (Individualsystem).
Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich sie geltend machen?
Vorgesehen sind Vorsorgeuntersuchungen, Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemaßnahmen, die durch einen Arzt oder Chiropraktiker bzw. auf ärztliche Anordnung durch Personen anderer Gesundheitsberufe (z. B. Physiotherapeuten) oder Vereine für häusliche Hilfe und Pflege (Spitex-Organisationen) erbracht werden, einschließlich der von einem Arzt verordneten Arzneimittel, Medizinprodukte und Analysen. Arzneimittel sind von einem Arzt anhand einer Sonderliste zu verschreiben (die auch Generika, d. h. andere Arzneimittel mit gleicher Wirkung, enthält).
Bei medizinischer Indikation werden zudem die Kosten für Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemaßnahmen, die stationär oder teilstationär in Heilanstalten erbracht werden (allgemeine Abteilung), getragen.
Krankentransporte werden ebenfalls von der Krankenversicherung übernommen, wenn und sofern sie gerechtfertigt sind.
Ihre Rechte
Veröffentlichungen der Europäischen Kommission:
Ihre Ansprechpartner
Amt für Gesundheit
Äulestrasse 51
Postfach 684
9490 Vaduz
LIECHTENSTEIN
Tel.: +423 236 73 40
E-Mail: marita.beck@llv.li