Beschäftigung, Soziales und Integration

Italien - Leistungen für Zivilinvalide und Langzeitpflege

Dieser Abschnitt erläutert die Sozialhilfeleistungen, d. h. Geld- und Sachleistungen, die vom italienischen Wohlfahrtssystem an die Arbeitnehmer erbracht werden, die von einer chronischen physischen und/oder kognitiven Invalidität betroffen sind. Voraussetzungen hierbei sind ein Zustand der Gebrechlichkeit sowie die Tatsache, dass es dem Betroffenen unmöglich ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.

Die Zivilinvaliditätsleistungen und die Langzeitpflege werden den berechtigten Behinderten in folgender Form gewährt:

  • Finanzhilfen (in Form von Renten, Beihilfen oder Entschädigungen);
  • Sachhilfen, d.h. nicht-finanzielle Hilfen (medizinische Betreuung und Langzeitpflege, häuslich oder stationär, Begünstigungen für die Schulausbildung, der Einarbeitung oder die Berufsqualifikation, privilegierte Einstellung bei privaten oder öffentlichen Einrichtungen), mit dem Ziel, das Recht auf Lebensunterhalt und Sozialhilfe für die Arbeitsunfähigen zu gewähren, die nicht über die lebenswichtigen Mittel verfügen.

Wann haben Sie Anspruch auf diese Leistungen?

Sie haben Anspruch auf Zivilinvaliditätsleistungen und auf Langzeitpflege, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind erwerbsunfähig, pflegebedürftig sowie italienischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Italien;
  • Sie sind EU-Bürger, eingeschrieben in der Einwohnerliste der Wohnsitzgemeinde;
  • Sie sind Drittstaatangehöriger und verfügen über eine Aufenthaltsberechtigung für Italien.

Mit Ausnahme der permanenten Besuchszulage (Assegno di accompagnamento), der Kommunikationszuwendungen für Taubstumme (Indennità di comunicazione per sordomuti) und der Sonderzulagen für teilblinde Personen (Prestazioni per ciechi parziali) werden Ihnen diese Leistungen aufgrund Ihrer finanziellen Lage gewährt und als Sachleistung und/oder in Form von Finanzhilfen erbracht.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Das Anrecht auf Finanzhilfen steht Ihnen als Zivilinvalide zu. Mit Ausnahme der Betreuungsbeihilfe, der Kommunikationsbeihilfen für Taubstumme und der Sonderzulage für teilblinde Personen wird dieses Anrecht mit Bezug auf Ihr persönliches Einkommen geprüft.

Das Anrecht auf Finanzhilfen steht Ihnen vollumfänglich zu, wenn Ihr persönliches Einkommen eine gewisse Obergrenze nicht überschreitet.

Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • die Ausführung der Arbeitstätigkeit ist ohne die ständige Hilfe eines Betreuers nicht möglich;
  • Bedarf der permanenten Betreuung für die Ausübung der alltäglichen Tätigkeiten/Funktionen.

Zur Festlegung Ihres Anspruchs auf diese Leistungen wird Ihre Pflegebedürftigkeit geprüft. Diese Prüfung erfolgt durch einen gemischten Medizin- und Rechtsausschuss bestehend aus Ärzten sowohl der lokalen Gesundheitseinheiten als auch der Staatlichen Anstalt für soziale Fürsorge (INPS). Der Ausschuss kann auch nachfolgende Kontrollen beantragen.

Worauf haben Sie Anspruch und wie stellen Sie den Antrag?

Je nach Fall stehen Ihnen folgende Finanzhilfen zu:

  1. Folgende Finanzhilfen sind für einen Zivilinvaliden vorgesehen:
  • permanente Besuchszulage;
  • monatliche Beihilfe im Zusammenhang mit verminderter Erwerbsfähigkeit und geringem Einkommen (der sogenannte “Assegno mensile di assistenza per invalidi con ridotta capacità lavorativa in stato di bisogno economico”)
  • Erwerbsunfähigkeitsrente (die sogenannte “Pensione di inabilità per invalidi civili”).
  1. Folgende Finanzhilfen sind im Falle von Taubstummheit vorgesehen:
  • Rente;
  • Kommunikationszuwendungen.
  1. Folgende Finanzleistungen sind im Falle vollkommener Blindheit vorgesehen:
  • Rente;
  • Zuwendungen im Rahmen der Pflegeversicherung.
  1. Folgende Finanzleistungen sind für eine teilblinde Person mit einem Sehvermögen von höchstens 20 Prozent vorgesehen:
  • Rente;
  • Sonderzulagen.
  1. Folgende Finanzhilfen werden Ihnen, auch in Form einer Mehrwertsteuerermäßigung, gewährt:
  • Erwerb von Prothesen oder anderen notwendigen medizinischen Hilfsmitteln;
  • Erwerb oder Anpassung von privaten Transportmitteln;
  • Erwerb von Mitteln zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit.

Außerdem ist eine jährliche Zulage vorgesehen, wenn Sie ein Arbeitnehmer mit Cooley Syndrom oder Sichelzellenanämie sind.

Die Höhe der Finanzhilfen wird jährlich gesetzlich bestimmt.

Die nicht-finanziellen Hilfen umfassen:

  • häusliche Betreuung und Pflege;
  • Aufenthalt in Aufnahmezentren, die Verpflegung, ärztliche Behandlung und Krankenpflege bieten;
  • Begünstigungen für die Schulausbildung, die Einarbeitung oder die Berufsqualifikation;
  • privilegierte Einstellung bei privaten oder öffentlichen Einrichtungen;
  • Betreuung durch Familienangehörige;
  • Krankenhausaufnahme;
  • Aufenthalt in einem Altersheim.

Ab dem 1. Januar 2010 haben Sie Ihren Antrag auf Leistungen für Zivilinvalide zusammen mit den ärztlichen Bescheinigungen der Staatlichen Anstalt für soziale Fürsorge (INPS) vorzulegen, die den Antrag auf telematischem Wege an die zuständige lokale Gesundheitseinheit (ASL) weiterleitet. Die Antragsstellung, die durch Sie oder einen Bevollmächtigten erfolgt (Patronati - Fürsorgeeinrichtungen oder Verbände zum Schutz der Behinderten), erfolgt in zwei Schritten:

  • Ausfüllung der (digitalen) ärztlichen Bescheinigung, die die Art der Invalidität verursachenden Behinderung bezeugt (die Bescheinigung ist 90 Tage gültig) siehe den unten stehenden Link für das Formular AP 42-SS3;
  • Weiterleiten des Antrags an die Staatliche Anstalt für soziale Fürsorge (ausschließlich auf telematischen Wegen).

Fachsprache übersetzt

  • «ASL»: lokale Gesundheitseinheit.
  • «Geldleistungen»: Finanzhilfen in Form einer Erwerbsunfähigkeitsrente.
  • «monatliche Pflege- oder Besuchszulage».
  • «Zuwendungen im Rahmen der Pflegeversicherung».
  • «Kommunikationszulagen».
  • «Sachleistungen»: Gesundheitsdienste oder Langzeitpflege.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

  • Der Antrag auf Gesundheitsdienste und Pflegegeld ist über den Online-Dienst der INPS-Webseite einzureichen, indem Sie ebenfalls die entsprechende SS3-Bescheinigung Ihres behandelnden hochladen;
  • Sie sind verpflichtet, alle zur Auszahlung der Zivilinvaliditätsleistungen notwendigen sozialökonomischen Daten über das Hochladen des entsprechenden Formulars «AP70» anzugeben.

Ihre Rechte

Informationen zu den im italienischen Recht vorgesehenen Ansprüchen auf Sozialleistungen finden Sie hier.

Sozialhilfe und Zivilinvalidität (Assistenza e Invalidità Civile)

Über folgenden Link erhalten Sie Zugang zu den Veröffentlichungen der Europäischen Kommission über die Koordinierung der Rechte der sozialen Sicherheit für alle, die in der EU sich bewegen oder einreisen: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=849&langId=de.

Kontaktstellen

Staatliche Anstalt für soziale Sicherheit (INPS)
Via Ciro il Grande 21 00144 Rom RM ITALIEN

Tel. +39 06803164 (Tarif je nach Telefonanbieter)
Contact Center Multicanale - gebührenfreier Anruf: 803164

Webseite: http://www.inps.it

Staatliche Unfallversicherungsanstalt (INAIL)
Piazzale G. Pastore 6 00144 Rom RM ITALIEN

gebührenfreier Anruf: 803164
Webseite: http://www.inail.it

Ministerium für Arbeit und Soziales
Via Veneto 56 00187 Rom RM ITALIEN

gebührenfreier Anruf: 800196196
E-Mail: centrodicontatto@lavoro.gov.it
Webseite: http://www.lavoro.gov.it

Ihr behandelnder Arzt

Die zuständige lokale Gesundheitseinheit (ASL)

Fürsorgeeinrichtungen und Sozialhilfeämter (Patronati, CAF)

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