Beschäftigung, Soziales und Integration

Italien - Übertragbarkeit der im Ausland erworbenen Sozialversicherungsansprüche

Dieser Abschnitt enthält wichtige Informationen darüber, welche Auswirkungen ein Arbeitsumzug innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat, wenn das Recht auf Freizügigkeit der Bürger auf Grundlage der EU-Verordnungen ausgeübt wird.

In diesem Abschnitt werden insbesondere das Konzept der Übertragbarkeit der erworbenen Sozialversicherungsansprüche im Ausland und die Art und Weise, wie die Beitrags- oder Versicherungszeiten für die Umsetzung der Ansprüche auf Sozialversicherungsleistungen bzw. ihren Betrag berücksichtigt werden, behandelt.

Wann können die erworbenen Sozialversicherungsansprüche bewahrt werden?

Beim Umzug in einen Staat der EU, des EWR, der Schweiz oder des Vereinigte Königreich* wechseln Sie vom italienischen Sozialversicherungssystem grundsätzlich in das jeweils geltende System der sozialen Sicherheit und den Versicherungsschutz des Landes, in dem Sie arbeiten.

Wenn Sie in diesem Land gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben und nach Italien zurückkehren, können die bisher geleisteten Beiträge für das Recht und die Berechnung der Sozialversicherungsleistungen berücksichtigt werden, wenn Sie den entsprechenden Antrag stellen.

*Jeder Fall muss einzeln geprüft werden, um festzustellen, ob eine Person entweder in den Anwendungsbereich von Artikel 30 des Austrittsabkommens fällt und somit die EU-Koordinierungsverordnungen gelten, oder ob die Person in den Anwendungsbereich von den in Artikel 32 des Austrittsabkommens beschriebenen Situationen und/oder von den nationalen Rechtsvorschriften und vom Handels- und Kooperationsabkommen beigefügten Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit fällt.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Wenn Sie nach einer Beschäftigungszeit in einem Staat der EU, des EWR, der Schweiz oder des Vereinigte Königreich wieder in Italien arbeiten, besteht die Möglichkeit, die in diesem Land geleisteten Beiträge, für die eine Beitragsvoraussetzung besteht, zu allen Sozialversicherungsleistungen hinzuzurechnen (in Fachsprache „Beitragsaggregierung“):

  • Altersruhegeld;
  • vorzeitiges Altersruhegeld;
  • Hinterbliebenenrente;
  • Leistungen bei Invalidität und Arbeitsunfähigkeit;
  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit.

Worauf haben Sie Anspruch und wie stellen Sie den Antrag?

Sobald Sie einen Antrag auf eine Sozialversicherungsleistung stellen, der eine Beitragsvoraussetzung in Italien darstellt, werden Sie gefragt, ob Sie zusätzlich in einem anderen Staat der EU, des EWR der Schweiz oder des in das Vereinigte Königreich gearbeitet haben.

In diesem Antrag sollte angegeben werden:

  • in welchem Land Sie gearbeitet haben,
  • der Name und die Adresse des Arbeitgebers in diesem Land,
  • die Zeiträume, in denen Sie dort gearbeitet haben,
  • die Identifikationsnummer, mit der Sie bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt in diesem Land registriert waren.

Wenn Sie sich vor dem Verlassen des Landes, in dem Sie gearbeitet haben, beim Arbeitsamt dieses Landes als Arbeitssuchender gemeldet haben und das Recht auf Arbeitslosengeld erworben haben, behalten Sie das Recht auf diese Leistung auch nach der Rückkehr nach Italien für höchstens drei Monate. Zu diesem Zweck sollten Sie beim Arbeitsamt des Landes, in dem Sie gearbeitet haben für 4 Wochen gemeldet bleiben, können aber auch vor dieser Frist die Genehmigung beantragen. Das Formular oder elektronische Dokument U2 muss an die zuständige Staatliche Anstalt für soziale Fürsorge (INPS) gesendet werden und entsprechend vom Amt oder der Sozialversicherungsanstalt dieses Landes ausgefüllt werden. Sie sollten sich außerdem das Formular U1 ausstellen lassen, auch wenn Sie nicht das Recht auf Arbeitslosengeld haben (wie z. B. Beamte), um die Zusammenrechnung für den Fall möglicher zukünftiger Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder den Unterhalt vom Staat, bei dem Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben, zu erhalten.

Fachsprache übersetzt

  • Der «Europäische Wirtschaftsraum» (EWR) bezeichnet die geschäftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen zwischen den EU-Staaten und Norwegen, Island und Liechtenstein;
  • «Sozialversicherungsnummer»: es handelt sich um eine einzigartige persönliche Nummer zur Eintragung im Sozialversicherungssystem (sie hat dieselbe Funktion wie die Steuernummer in Italien). Diese einzigartige Referenznummer ermöglicht die Identifikation der Person in den Nationalarchiven, um den Zugang zu öffentlichen Diensten, Gesundheitsversorgung und Beantragung von Sozialversicherungsleistungen zu ermöglichen.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Die Formulare, die früher für den Antrag auf Leistungen ausgefüllt werden mussten, können nicht mehr auf der Webseite der INPS heruntergeladen werden, weil sie fortan mittels des Online-Verfahrens einzureichen sind:

Sie erhalten darüber hinaus kostenlose Unterstützung bei den Fürsorgestellen (Patronati).

Ihre Rechte

Der folgende Link erklärt die im geltenden Recht vorgesehenen Sozialversicherungsansprüche:

Über folgenden Link erhalten Sie Zugang zu den Veröffentlichungen der Europäischen Kommission über die Koordinierung der Rechte der sozialen Sicherheit für alle, die in der EU sich bewegen oder einreisen:

Kontaktstellen

Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik
Abteilung für Soziale Sicherheit und Sozialpolitik
Div. VI – Europäische und Internationale Sicherheit
Via Flavia 6 00187 Rom RM ITALIEN

Tel. +39 064683/2415

Staatliche Anstalt für soziale Sicherheit - INPS
Zentraldirektion - Ammortizzatori Sociali - Servizi in regime internazionale

Via Ciro il Grande 21 00146 Rom RM ITALIEN

Tel. +39 0659056480
Kontakt auf der Webseite unter der Rubrik „INPS antwortet“

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