Island - Altersrente
Dieser Abschnitt enthält Informationen zur Altersrente und die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um diese Rente in Anspruch zu nehmen.
Wann können Sie eine Leistung beantragen?
Staatliche Rente
Personen im Alter von mindestens 67 Jahren, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz zwischen ihrem 16. und 67. Lebensjahr mindestens drei Kalenderjahre lang in Island hatten, haben Anspruch auf eine Volksrente (ellilífeyrir). Diese Altersrente kann ab dem Alter von 67 Jahren bezogen werden.
Die Altersrente ist ertragsabhängig, d.h. sie wird reduziert, wenn Sie aus anderen Quellen Einkünfte erwirtschaften, oder sogar eingestellt, wenn diese Sondereinkünfte über einem bestimmten Betrag liegen. Siehe mehr Information beim Rentenrechner.
Arbeitsrente
Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen können ab Vollendung des 65. Lebensjahres einen Antrag auf Arbeitsrente stellen, sofern sie durch einen obligatorischen Arbeitsrentenfonds versichert waren. Diesen Antrag stellen Sie bei dem Arbeitsrentenfonds, zu dem Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger gehören.
Um Zahlungen aus dem Arbeitsrentenfonds zu beziehen, ist keine Mindestversicherungszeit erforderlich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Staatliche Rente
Die Altersrente wird basierend auf der Länge Ihres Aufenthalts in Island und auf Ihrem Einkommen berechnet:
- Personen, die ihren Wohnsitz zwischen dem 16. und 67. Lebensjahr seit mindestens 40 Kalenderjahren in Island haben, haben Anspruch auf Altersrente in voller Höhe.
- Bei Personen, die ihren Wohnsitz seit weniger als 40 Kalenderjahren in Island haben, wird die Altersrente im Verhältnis zur Anzahl dieser Jahre errechnet.
- Der Höchstsatz der staatlichen Rente ist eine Pauschalleistung. Der Rentenbetrag ist jedoch ertragsabhängig unter Berücksichtigung der Einkommen aus anderen Quellen und wird gesenkt, wenn die Einkünfte einen bestimmten Wert übersteigen, und wird eingestellt, wenn die Einkünfte über einer festgelegten Obergrenze liegen.
- Ein Rentenaufschub ist bis zum Alter von 80 Jahren möglich, wenn Sie nach 1952 geboren wurden. Die Leistungen werden dann erhöht. Die Erhöhung wird versicherungsmathematisch berechnet.
- Die Sozialversicherungsanstalt kann für jedes unterhaltsberechtigte Kind eines Altersrentenempfängers, das unter 18 Jahre alt ist, eine Kinderrente zahlen.
- Außerdem kann die Sozialversicherungsanstalt sonstige Zulagen an Altersrentenempfänger zahlen, wenn diese alleine leben und/oder sich nicht ohne Hilfe selbst versorgen können. Dazu gehören beispielsweise die Haushaltszulage, die Sonderzulage zur Unterstützung sowie weitere Zulagen.
Arbeitsrente
Die Arbeitsrente wird gemäß den ausführlichen Regeln berechnet, die in der jeweiligen Satzung des Arbeitsrentenfonds festgelegt sind. Generell wird die Rentenhöhe durch die erworbenen Rentenpunkte bestimmt. https://www.lifeyrismal.is/en
Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?
- Anträge auf Altersrente sind an die Sozialversicherungsanstalt (Tryggingastofnun) zu richten.
- Die Website der Sozialversicherungsanstalt bietet Informationen zur Beantragung einer Altersrente https://www.tr.is/asset/2352/application-for-old-age-pension-and-related-payments-2.pdf .
- Die Beträge der Rentenzahlungen werden auf der Website der Sozialversicherungsanstalt veröffentlich und jährlich aktualisiert.
- Die Sozialversicherungsanstalt unterstützt in Island ansässige Personen, die Anspruch auf eine Rente aus einem anderen Land der EU bzw. des EWR haben.
- Die Rente wird monatlich und im Voraus geleistet.
Fachsprache übersetzt
Einkommensabhängig: Die Leistungen werden in Abhängigkeit der sonstigen Einnahmequellen erhöht oder gesenkt. Werden höhere Einkünfte aus anderen Quellen erwirtschaftet, werden die Leistungen gesenkt, und umgekehrt.
Unterhaltsberechtigt: Eine Person gilt als unterhaltsberechtigt, wenn eine andere Person sich um sie kümmert; beispielsweise haben Eltern unterhaltsberechtigte Kinder.
Gegebenenfalls auszufüllende Formulare
Antrag auf Altersrente und sonstige Formulare auf der Website der Sozialversicherungsanstalt.
Ihre Rechte
Auf den folgenden Websites können Sie mehr über Ihre Rechte erfahren. Diese werden weder von der Europäischen Kommission bereitgestellt noch repräsentieren sie die Haltung der Kommission:
- Informationen zu den Rechten älterer Personen und Altersrentenempfängern auf der Website der Sozialversicherungsanstalt
- Das nordische Sozialversicherungsportal zu Rentenzahlungen
- Der Isländische Verband der Rentenfonds. Antragsverfahren - die Schritte zur Beantragung der Rente im Einzelnen.
- Das Rentenportal (Lífeyrisgáttin) - Überblick über alle Ansprüche
Publikationen und Websites der Europäischen Kommission:
Ansprechpartner
Sozialversicherungsanstalt
Hlíðasmári 11
201 Kópavogur, Island Tel. +354 560 4400 E-Mail: tr@tr.is
www.tr.is