Beschäftigung, Soziales und Integration

Frankreich - Leistungen bei Mutterschaft und Vaterschaft

Dieses Kapitel informiert Sie über alle Aspekte, die wichtig sind, wenn Sie in Frankreich Leistungen bei Mutterschaft und Vaterschaft in Anspruch nehmen möchten.

Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union gearbeitet und dort Sozialbeiträge entrichtet haben, können Ihre Beschäftigungsdauer und die von Ihnen gezahlten Beiträge bei der Berechnung Ihrer Ansprüche in Frankreich berücksichtigt werden.

Unter welchen Umständen habe ich Ansprüche?

Die Mutterschafts- und Vaterschaftsversicherung gewährleistet die Übernahme der Kosten, die mit Schwangerschaft und Entbindung sowie mit den Geldleistungen für den Mutterschutz vor und nach der Geburt, den Adoptionsurlaub und den Vaterschaftsurlaub verbunden sind.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Um Anrecht auf die Erstattung von Gesundheitsleistungen zu besitzen, müssen Sie den Beleg erbringen für:

  • eine berufliche Tätigkeit;
  • einen dauerhaften und regelmäßigen Wohnsitz in Frankreich.

Der Anspruch auf Geldleistungen unterliegt:

  • entweder der Zahlung eines bestimmten Beitragsvolumens;
  • oder einer bestimmten Anzahl Arbeitsstunden in jedem Bezugszeitraum.

Worauf habe ich Anspruch, und wie kann ich diesen geltend machen?

Sachleistungen (Erstattung von Untersuchungskosten)

Der Leistungsanspruch wird unter denselben Bedingungen gewährt wie bei der Krankenversicherung.

Die Mutterschaftsversicherung übernimmt:

  • alle obligatorischen Untersuchungen während der Schwangerschaft, ohne Anwendung des Selbstbehalts und einer Pauschalbeteiligung von 1 € (lediglich die ersten beiden Ultraschalluntersuchungen werden nur bis zu 70 % übernommen);
  • alle erstattungsfähigen medizinischen Kosten ab dem ersten Tag des sechsten Schwangerschaftsmonats bis zum zwölften Tag nach der Entbindung, ohne Anwendung des Selbstbehalts.

Ab dem 6. Monat sind Sie ebenfalls von der Pauschalbeteiligung in Höhe von 1 € und der Selbstbeteiligung für Arzneimittel, paramedizinische Behandlungen und Transporte befreit.

Geldleistungen (Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub)

Geldleistungen werden Ihnen unter der Bedingung gewährt, dass Sie jegliche entlohnte Erwerbstätigkeit einstellen.

Als Vater erhalten Sie ebenfalls Leistungen im Rahmen des Vaterschaftsurlaubs.

Bei Adoption kann das Mutterschaftstagegeld zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden.

Um Ansprüche auf diese Leistungen zu erheben, müssen Sie Folgendes nachweisen:

  • die Zahlung von Beiträgen oder eine bestimmte Anzahl Arbeitsstunden, die der Anzahl entspricht, die für die Gewährung von Geldleistungen im Rahmen der Krankenversicherung erforderlich sind (bei einer Arbeitsunterbrechung unter 6 Monaten);
  • eine Mitgliedschaft in der Krankenkasse, die am voraussichtlichen Entbindungstag oder dem Tag der Ankunft des Kindes zuhause zehn Monate beträgt.

Dauer des Mutterschaftsurlaubs

  • Sie haben Recht auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub (prinzipiell sechs Wochen vor und zehn Wochen nach dem voraussichtlichen Entbindungstermin);
  • Sie müssen mindestens acht Wochen Mutterschaftsurlaub nehmen (somit sechs Wochen nach der Entbindung);
  • bei pathologischen Schwangerschaften können zwei zusätzliche Wochen Mutterschaftsurlaub vor der Entbindung sowie bis zu 4 Wochen nach der Entbindung gewährt werden, wenn diese einen pathologischen Zustand verursacht;
  • beim dritten Kind und weiteren Kindern dehnt sich der Mutterschutz auf 26 Wochen aus (acht Wochen vor und 18 Wochen nach der Geburt);
  • bei Mehrlingsgeburten verlängert sich der Mutterschutz vor der Entbindung auf zwölf (bei Zwillingen) sowie bei der Geburt von mehr als zwei Kindern auf 24 Wochen;
  • bei Mehrlingsgeburten ist der Leistungszeitraum nach der Geburt auf 22 Wochen festgelegt;
  • bei einer Frühgeburt mehr als sechs Wochen vor dem berechneten Entbindungstermin (mit stationärer Behandlung des Kindes) erhöht sich die Dauer des Mutterschutzes um die Anzahl der Tage, die zwischen dem Entbindungstermin und sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin liegen.

Die Dauer des Vaterschaftsurlaubs ist auf 25 bzw. bei Mehrlingsgeburten auf 32 Tage festgelegt.

Die Dauer des Adoptionsurlaubs ist auf 16 bzw. bei Adoption mehrerer Kinder auf 22 Wochen festgelegt. Personen, die vor der Adoption bereits mindestens 2 zu versorgende Kinder haben, haben Anspruch auf 18 Wochen. Wenn der Urlaub zwischen den Eltern geteilt wird, verlängert sich die Dauer um 25 Tage (einfache Adoption) oder 32 Tage (mehrfache Adoption).

Die Höhe des Tagegelds bei Mutterschaft, Adoption oder Vaterschaft entspricht dem Durchschnitt der Löhne der letzten drei Monate vor dem vorgeburtlichen Urlaub, wobei der vierteljährliche Höchstbetrag der sozialen Sicherheit gilt (10.998 €). Im Januar 2023 liegt die Höhe der Leistungen zwischen 10,24 € und 95,22 € pro Tag.

Fachsprache übersetzt

  • Pauschalbeteiligung: vom Patienten zu tragender Betrag für Arztbesuche bzw. ärztliche Maßnahmen, Röntgen- oder Laboruntersuchungen.
  • Selbstbehalt (ticket modérateur): Anteil des gesetzlichen Tarifs für Arztbesuche, der zu Lasten des Versicherten geht.

Kenntnis Ihrer Rechte

Die nachfolgenden Links enthalten Informationen zu Ihren Rechten. Die folgenden Sites sind unabhängig von der Europäischen Kommission und geben von daher nicht den Standpunkt der Kommission wieder:

Veröffentlichung der Kommission und Websites:

Wer ist zuständig?

Sie können Ihre Krankenkasse online kontaktieren. Alternativ finden Sie die Ortskrankenkasse in Ihrer Nähe (CPAM) auf der entsprechenden Seite der Website der Krankenversicherung.

Nachrichten zum Thema

Keine Nachrichten zum Thema in den letzten sechs Monaten.

Seite weiterempfehlen