Beschäftigung, Soziales und Integration

Frankreich - Geldleistungen im Krankheitsfall

Dieses Kapitel informiert Sie über alle Aspekte, die wichtig sind, wenn Sie in Frankreich Geldleistungen im Krankheitsfall in Anspruch nehmen möchten.

Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union gearbeitet und dort Sozialbeiträge entrichtet haben, können Ihre Beschäftigungsdauer und die von Ihnen gezahlten Beiträge bei der Berechnung Ihrer Ansprüche in Frankreich berücksichtigt werden.

Unter welchen Umständen habe ich Ansprüche?

Als abhängig Beschäftigter im privaten Sektor haben Sie bei Ihrer Krankenkasse Anspruch auf Tagegeld, sofern Sie krank werden und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber ebenfalls Anspruch auf die Zahlung zusätzlicher Leistungen geltend machen.

Bei Arbeitsunfähigkeit muss Ihr Arzt ein entsprechendes Attest ausstellen, dem zufolge die Arbeit nicht fortgeführt werden kann. Das Tagegeld ist erst ab dem vierten Ausfalltag zu zahlen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Arbeitsausfall während höchstens sechs Monaten

Der abhängig Beschäftigte hat am Tag der Unterbrechung seiner Arbeit folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • er muss im Laufe der 3 Kalendermonate bzw. 90 Tage vor dem Arbeitsausfall mindestens 150 Stunden gearbeitet haben;
  • oder er muss in den 6 Kalendermonaten vor dem Arbeitsausfall einen Lohn erhalten haben, der mindestens dem 1 015-Fachen des gesetzlichen Mindeststundensatzes SMIC entspricht.

Nach Ablauf des sechsten Monats nach Arbeitsausfall

Der abhängig Beschäftigte muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • er muss nachweisen, dass er am Tag der Arbeitsunterbrechung zwölf Monate bei der Krankenkasse sozialversichert war;
  • und er muss im Laufe der 12 Kalendermonate bzw. 365 Tage vor der Arbeitsunterbrechung mindestens 600 Stunden gearbeitet haben;
  • oder er muss im Laufe der 12 Kalendermonate (bzw. 365 Tage) vor der Arbeitsunterbrechung einen Lohn erhalten haben, der mindestens dem 2 030-Fachen des gesetzlichen Mindeststundensatzes SMIC entspricht.

Worauf habe ich Anspruch, und wie kann ich diesen geltend machen?

Berechnung

Das Tagegeld beträgt 50 % des Tagesgrundlohns.

Höchstbetrag

Der Referenzlohn ist auf 3.180,46 € brutto pro Monat begrenzt. Entsprechend darf das gezahlte Tagegeld 52,28 € nicht überschreiten.

Teilweise oder vollständige Fortzahlung des Lohns durch den Arbeitgeber

Der Beschäftigungsvertrag oder der geltende Tarifvertrag kann günstigere Entlohnungsbedingungen umfassen als die Sozialversicherung. Beispielsweise kann die vollständige Lohnfortzahlung vorgesehen sein (wie beispielsweise bei Arbeitsausfällen von kurzer Dauer in der Region Elsass/Mosel).

Vorbehaltlich günstigerer Regelungen haben abhängig Beschäftigte mit einem Dienstalter von mindestens einem Jahr Anrecht auf zusätzliche Leistungen, deren Betrag folgendermaßen berechnet wird:

  • der abhängig Beschäftigte bezieht in den ersten 30 Leistungstagen 90 % des Bruttolohns, den er bei Fortsetzung der Arbeit erhalten hätte (einschließlich des Tagegeldes);
  • während der 30 folgenden Tage zwei Drittel desselben Lohns (einschließlich des Tagegeldes).

Jeder Zeitraum von 30 Tagen wird für weitere 5 Jahre Betriebszugehörigkeit um 10 Tage erhöht. Die maximale Leistungslänge liegt bei 180 Tagen (entweder 90 Tage zu 90 % oder 90 Tage zu zwei Dritteln des vorherigen Gehalts).

Die zusätzliche Leistung wird ab dem achten krankheitsbedingten Abwesenheitstag gezahlt.

Zahlung

Vorbehaltlich günstigerer tarifvertraglicher (oder vertraglicher) Regelungen wird das Tagegeld nach einer Karenzzeit von drei Tagen gezahlt. Diese Frist gilt bei jedem Arbeitsausfall, unter Ausnahme der folgenden Fälle:

  • Wiederaufnahme der Tätigkeit zwischen zwei Arbeitsausfällen, die nicht länger waren als 48 Stunden;
  • aufeinanderfolgende Arbeitsausfälle infolge eines Langzeitleidens (ALD).

Hinweis: In der Region Elsass/Mosel wird das Gehalt vom ersten Tag des Arbeitsausfalls vom Arbeitgeber aufrecht erhalten.

Leistungstage

Das Tagegeld ist für jeden Kalendertag mit Arbeitsausfall zu zahlen.

Zeitlicher Abstand zwischen den Zahlungen

Die CPAM zahlt das Tagegeld alle 14 Tage aus. Gleichzeitig wird eine Übersicht vorgelegt.

Maximaler Leistungszeitraum

Die CPAM zahlt innerhalb eines Zeitraums von drei aufeinanderfolgenden Jahren höchstens 360 Mal Tagegeld (ungeachtet der Zahl der Krankheiten), ohne dass die bei Langzeitleiden gezahlten Leistungen Berücksichtigung finden.

Hat der abhängig Beschäftigte ein Langzeitleiden, wird das Tagegeld ohne zahlenmäßige Begrenzung 3 Jahre lang gezahlt. Hat der abhängig Beschäftigte danach wieder mindestens ein Jahr gearbeitet, beginnt der Drei-Jahres-Zeitraum erneut.

Fachsprache übersetzt

  • Smic: an das Wirtschaftswachstum gekoppelter Mindestlohn. Per 1. Januar 2024 betrug der Mindeststundensatz (Smic) 11,65 € brutto.
  • CPAM: Primäre Krankenkasse. Wickelt die Kontakte mit den Versicherten auf lokaler Ebene ab, verwaltet die Versicherungszeit von Versicherten und deren Krankenversicherungsanspruch, gewährleistet die Erbringung von Versicherungsleistungen im Fall von Krankheit, Mutterschaft und Arbeitsunfällen.
  • ALD: Langzeitleiden. In einer per Dekret festgelegten Liste aufgeführte Krankheit oder Krankheit, die eine Arbeitsunterbrechung oder Pflege über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten bedingt.

Kenntnis Ihrer Rechte

Die nachfolgenden Links enthalten Informationen zu Ihren Rechten. Die folgenden Sites sind unabhängig von der Europäischen Kommission und geben von daher nicht den Standpunkt der Kommission wieder:

Veröffentlichung der Kommission und Websites:

Wer ist zuständig?

Um mit der Krankenkasse online Kontakt aufzunehmen oder Informationen über die primäre Krankenkasse in Ihrer Nähe (CPAM) zu finden, besuchen Sie die entsprechende Seite der Website der Krankenkasse.

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