Beschäftigung, Soziales und Integration

Finnland - Arbeitslosengeld

Bei Arbeitslosigkeit können Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld als Ersatz für Einkommensverluste haben.

Wann kann ich Arbeitslosengeld beantragen?

Sie können einkommensabhängiges Arbeitslosgengeld (ansiopäiväraha), Grundarbeitslosengeld (peruspäiväraha) oder eine Arbeitslosenhilfe (työmarkkinatuki) beantragen, wenn Sie arbeitslos werden oder Ihre Berufsausbildung beenden und arbeitssuchend sind.

Einkommensabhängiges Arbeitslosengeld kann an die Mitglieder einer Arbeitslosenkasse gezahlt werden. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem letzten Gehalt vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Einkommensabhängiges Arbeitslosengeld wird bei Ihrer Arbeitslosenkasse beantragt. Die Mitgliedschaft in einer Arbeitslosenkasse ist freiwillig.

Sofern Sie nicht Mitglied einer Arbeitslosenkasse sind, zuvor jedoch mindestens 26 Wochen erwerbstätig waren (die Arbeitsanforderung), können Sie Grundarbeitslosengeld bei der Sozialversicherungsanstalt beantragen. Einkommensabhängiges Arbeitslosengeld und Grundarbeitslosengeld können bis zu 300-500 Tage gezahlt werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums können Sie bei der Sozialversicherungsanstalt einen Antrag auf Arbeitslosenhilfe stellen. Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben erwerbslose Arbeitssuchende, die bei ihrem erstmaligen Eintritt in den Arbeitsmarkt keinen Arbeitsplatz finden können. Sie wird auch an Personen ausgezahlt, die erwerbstätig waren, aber nicht die Arbeitsanforderung erfüllen oder bereits für die Höchstdauer Arbeitslosengeld bezogen haben.

Die Arbeitslosenhilfe kann auch an Selbstständige gezahlt werden.

Um einen Antrag auf Arbeitlosenhilfe stellen zu können, müssen Sie beim Amt für Beschäftigung und Wirtschaftsförderung (TE Office) als arbeitssuchend gemeldet sein. Das Amt für Beschäftigung und Wirtschaftsförderung kann Sie hinsichtlich Ihrer Arbeitssuche beraten und verschiedene Formen der Unterstützung anbieten.

Wer hat Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit?

Sie können Grundarbeitslosengeld beziehen, wenn Sie seit fünf Arbeitstagen beim Amt für Beschäftigung und Wirtschaftsförderung arbeitslos gemeldet sind.

Die Qualifizierungskriterien sind für die Beantragung des einkommensabhängigen Arbeitslosengeldes bei der entsprechenden Arbeitslosenkasse dieselben wie für die Beantragung des Grundarbeitslosengeldes bei der Sozialversicherungsanstalt. Bezugsberechtigt sind Personen im Alter von 17 bis 64 Jahren, die in Finnland ansässig sind und die während der 28 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit für mindestens 26 Wochen beschäftigt waren. Selbstständige müssen während der 48 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 15 Monate einer selbstständigen Tätigkeit ausreichenden Umfangs nachgegangen sein. Für das einkommensabhängige Arbeitslosengeld müssen Sie die Arbeitsanforderung erfüllen, während Sie Mitglied einer Arbeitslosenkasse sind.

Erfüllen Sie die obengenannten Kriterien nicht, können Sie alternativ eine Arbeitslosenhilfe beantragen. Bezugsberechtigt sind hier Arbeitslose bzw. Arbeitssuchende im Alter von 17 bis 64 Jahren, die in Finnland ansässig sind. Für Personen, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen kann eine Wartezeit von 21 Wochen entstehen.

Die Leistungen und ihre Beantragung

Das einkommensabhängige Arbeitslosengeld wird bei der jeweiligen Arbeitslosenkasse beantragt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem letzten Gehalt vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Sie können die ungefähre Höhe der Leistung anhand des Arbeitslosengeldrechners auf der Website des Verbandes der Arbeitslosenkassen in Finnland (TYJ) ermitteln.

Das Grundarbeitslosengeld sowie die Arbeitslosenhilfe werden bei Kela hier beantragt.

Bei unterhaltspflichtigen Kindern unter 18, die in der Obhut des Empfängers leben, werden das einkommensabhängige Arbeitslosengeld, das Grundarbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe erhöht. Erhöhtes Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe werden für den Zeitraum einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gezahlt.

Sowohl das Arbeitslosengeld als auch das Grundarbeitslosengeld zählen als zu versteuerndes Einkommen.

Fachsprache übersetzt

 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: Vorbereitung auf das Berufsleben, Schnupperpraktika, Arbeitsmarktschulungen, durch Arbeitslosengeld gefördertes Selbststudium, Selbststudium für Immigranten, Arbeitsmaßnahmen mit Rehabilitationscharakter und weitere vom Amt für Beschäftigung und Wirtschaftsförderung angebotene Maßnahmen.

TE Office: Amt für Beschäftigung und Wirtschaftsförderung

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Ihre Rechte

Publikation und Website der Kommission: Leistungen bei Arbeitslosigkeit.

Kontaktstellen

Wenden Sie sich an die örtliche Zweigstelle des Amts für Beschäftigung und Wirtschaftsförderung: www.te-toimisto.fi/en.

Wenden Sie sich an Ihre Arbeitslosenkasse.

Hier finden Sie alle Arbeitslosenkassen in Finnland:

Kontaktinformationen der Sozialversicherungsanstalt:

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