Beschäftigung, Soziales und Integration

Estland - Hinterbliebenenrente

Dieses Kapitel behandelt die Hinterbliebenenrente (toitjakaotuspension) in Estland.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Ein Anrecht auf Hinterbliebenenrente haben:

  • ständige Einwohner Estlands;
  • Ausländer, die in Estland mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung oder befristetem Aufenthaltsrecht leben.

Familienmitglieder haben im Falle des Todes des Ernährers ein Anrecht auf Hinterbliebenenrente. Das Recht eines Kindes, Elternteils, einer Witwe oder eines Witwers auf Hinterbliebenenrente hängt nicht davon ab, ob sie vom Ernährer unterhalten wurden oder nicht. Den genannten Personen wird die Hinterbliebenenrente gemäß den im Gesetz über die staatliche Rentenversicherung festgelegten Bedingungen zuerkannt.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Die Hinterbliebenenrente wird gewährt, wenn der Ernährer in Estland die folgenden Beitragszeiten erreicht hat:

Alter geforderte Beitragszeit

16-24 Jahre keine geforderte Beitragszeit

25-26 Jahre 1 Jahr

27-28 Jahre 2 Jahre

29-30 Jahre 3 Jahre

31-32 Jahre 4 Jahre

33-35 Jahre 5 Jahre

36-38 Jahre 6 Jahre

39-41 Jahre 7 Jahre

42-44 Jahre 8 Jahre

45-47 Jahre 9 Jahre

48-50 Jahre 10 Jahre

51-53 Jahre 11 Jahre

54-56 Jahre 12 Jahre

57-59 Jahre 13 Jahre

60-64 Jahre 14 Jahre

Ist der Ernährer infolge einer Arbeitsverletzung oder Berufskrankheit verstorben, wird die Hinterbliebenenrente gewährt, ohne dass ein Nachweis über die Beitragszeit zu erbringen ist.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Der größere der beiden folgenden Werte dient als Grundlage für die Berechnung der Hinterbliebenenrente:

  • die auf Grundlage der Beitragszeit und des Versicherungsanteils des Ernährers sowie Solidaritätsanteilen errechnete Altersrente;
  • Altersrente bei Erreichen einer Beitragszeit von 30 Jahren.

Die Höhe der Hinterbliebenenrente hängt von der Anzahl der Familienmitglieder ab.

Die Höhe der Hinterbliebenenrente beträgt:

  • bei drei und mehr Familienmitgliedern: 100 % der als Berechnungsgrundlage genommenen Altersrente;
  • bei zwei Familienmitgliedern: 80 % der als Berechnungsgrundlage genommenen Altersrente;
  • bei einem Familienmitglied: 50 % der als Berechnungsgrundlage genommenen Altersrente.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare?

Der Antrag auf Hinterbliebenenrente ist beim estnischen Sozialversicherungsamt zu stellen. Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • förmlicher Antrag;
  • Pass (bei Ausländern mit gültiger Aufenthaltserlaubnis) oder Personaldokument (ID-Karte);
  • Sterbeurkunde;
  • Altersnachweis des Ernährers;
  • Nachweis über den Rentenanspruch und der Beitragszeit des Ernährers (Arbeitsbuch; Berufsschul-, Fachlehranstalts- oder Hochschulzeugnis, Wehrpass und andere Dokumente);
  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes;
  • 1 Lichtbild (3 x 4 cm);
  • Kontonummer, wenn der Antragsteller die Zahlung der Rente auf sein Bankkonto wünscht.

Das Antragsformular erhalten Sie beim Kundenservice des Sozialversicherungsamtes (Adressen und Öffnungszeiten des Kundenservice finden Sie auf der Homepage in der Rubrik „Kundenservice” auf der Homepage http://www.sotsiaalkindlustusamet.ee/et/klienditeenindused-loeteluna).

Den Rentenantrag können Sie stellen:

  • Beim Kundenservice des Sozialversicherungsamtes;
  • Per Email (mit digitaler Unterschrift);
  • Per Post.

Welche Rechte Sie haben

Über Hinterbliebenenrente

Estnisches Sozialversicherungsamt

Publikationen und Website der Europäischen Kommission

Kontakt

Das Sozialversicherungsamt hat 17 Kundenservicestellen in ganz Estland, die Anträge und Erklärungen sowohl vor Ort als auch postalisch entgegennehmen.

Das Sozialversicherungsamt kann auch telefonisch kontaktiert werden.

Informationen telefonisch unter 16106 (in Estland) oder +372 612 1360 an jedem Werktag von 9.00-17.00 Uhr und unter den allgemeinen Telefonnummern des Sozialversicherungsamtes (siehe http://www.sotsiaalkindlustusamet.ee/et/klienditeenindused-loeteluna).

Die örtlichen Büros sind an allen Werktagen für Kunden geöffnet (siehe http://www.sotsiaalkindlustusamet.ee/et/klienditeenindused-loeteluna).

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