Beschäftigung, Soziales und Integration

Dänemark - Arbeitslosengeld

Hier finden Sie Informationen darüber, wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat - auf wie viel Sie Anspruch haben und wie Sie das Arbeitslosengeld beantragen.

In welcher Situation kann ich Ansprüche stellen?

Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld in Dänemark, wenn Sie seit mindestens 1 Jahr einer anerkannten A-Kasse angeschlossen sind und Sie arbeitslos sind. Für vollversicherte Mitglieder ist ein Mindesteinkommen von 246.924 DKK während der 3 vorangegangenen Jahre erforderlich (164.616 DKK für teilversicherte Mitglieder). Nur ein Höchstbetrag von 20.577 DKK monatlich darf berücksichtigt werden (13.718 DKK für teilversicherte Mitglieder).

Ein selbstständiges Mitglied hat Anspruch auf Leistungen, wenn sich das Gesamteinkommen aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit und der unselbstständigen Tätigkeit auf mindestens 243.996 DKK während der letzten 3 Jahre beläuft. In einigen Fällen haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, obwohl Sie nicht seit 1 Jahr Mitglied sind, in Verbindung mit der Beendigung einer Ausbildung.

Sie müssen besondere Anforderungen erfüllen, um Anspruch auf Arbeitslosenhilfe zu haben: Personen können als Mitglieder einer freiwilligen Arbeitslosenkasse aufgenommen werden, wenn sie über 18 sind, weniger als 2 Jahre vor dem Rentenalter stehen und in Dänemark wohnhaft sind.

Personen unter 18 Jahren können ebenfalls aufgenommen werden, wenn sie eine Berufsausbildung von mindestens 18 Monaten abgeschlossen haben.

Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld für 2 Jahre in einem Zeitraum von höchstens 3 Jahren.

Um danach erneut Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, wird vorausgesetzt, dass Sie während mindestens 52 Wochen (1.924 Stunden) Vollzeit gearbeitet haben, wenn Sie vollversichert sind, oder während mindestens während 34 Wochen (1.258 Stunden), wenn Sie teilversichert sind, in einem Zeitraum von 3 Jahren. Jedes Mitglied hat einen zweijährigen Bezugszeitraum des Arbeitslosengeldes mit der Option einer flexiblen Verlängerung von bis zu einem Jahr. Die Verlängerung des Bezugszeitraums des Arbeitslosengeldes erfolgt im Verhältnis 1:2. Ein Monat in Beschäftigung berechtigt zu zwei Zusatzmonaten Arbeitslosengeld.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld in Dänemark, wenn Sie:

  • seit mindestens 1 Jahr Mitglied einer anerkannten A-Kasse gewesen sind;
  • in Dänemark wohnhaft sind;
  • bei jobcentret (der staatlichen Arbeitsvermittlung) gemeldet sind;
  • die Beschäftigungsanforderungen erfüllen;
  • die Anforderung der Verfügbarkeit erfüllen;
  • selbstverschuldet arbeitslos geworden sind, haben Sie erst nach einer Karenzzeit von drei Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Registrierung bei Jobcentret

Am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit registrieren Sie sich unter Nutzung Ihrer NemID auf jobnet.dk und melden sich als arbeitslos.

Auf jobnet.dk müssen Sie mindestens einen von drei Bereichen angeben, in dem Sie nach Arbeit suchen werden.

Während der ersten zwei Wochen Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie auf jobnet.dk einen Lebenslauf erstellen und ihn Unternehmen auf der Suche nach Arbeitskräften zur Verfügung stellen. Ihre A-Kasse befindet darüber, ob Sie die Anforderung der Verfügbarkeit erfüllen, d.h.:

  • Sie müssen 30 Stunden die Woche als Teilzeit-Versicherter, und 37 Stunden die Woche als Vollzeit-Versicherter verfügbar sein.

Um die Anforderung der Verfügbarkeit zu erfüllen müssen Sie:

  • bei jobcentret (der staatlichen Arbeitsvermittlung) als arbeitssuchend gemeldet sein;
  • über einen beglaubigten Lebenslauf auf jobnet.dk verfügen;
  • in Dänemark wohnen und sich dort aufhalten;
  • in der Lage sein, eine Arbeit nach kurzfristiger Benachrichtigung von einem Tag zum nächsten aufzunehmen;
  • aktiv nach verfügbaren Arbeitsstellen suchen.

Teilarbeitslosengeld

Wenn Sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen oder teilarbeitslos sind, haben Sie Anspruch auf Teilarbeitslosengeld. Sie müssen jedoch weniger als 160,33 Stunden im jeweiligen Monat arbeiten und die gleichen Bedingungen erfüllen wie für Vollzeit-Leistungen, um Anspruch auf Teilarbeitslosengeld zu haben. Es gibt eine Mindestanforderung von 14,8 Stunden (mindsteudbetalingsreglen) im jeweiligen Monat für Leistungszahlungen. Wenn Sie mehr als 145,53 Stunden im Monat arbeiten, erhalten Sie kein Teilarbeitslosengeld.

Sie haben Anspruch auf Teilarbeitslosengeld für eine Dauer von höchstens 30 Wochen innerhalb eines Zeitraums von 104 Wochen.

Um Teilarbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie die sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllen.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Befreiungsbescheinigung geben muss, wenn Sie eine Kündigungsfrist haben. Die Befreiungsbescheinigung bedeutet, dass Sie innerhalb eines Tages eine neue Tätigkeit mit mehr Stunden aufnehmen können.

Urlaubstagegeld

Bitte achten Sie darauf, dass Sie gegebenenfalls auch Anspruch auf Urlaubstagegeld haben. Sie haben bei Antritt Ihres Urlaubs Anspruch auf Urlaubstagegeld, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld, mit Ausnahme der Anforderungen der Verfügbarkeit;
  • Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld;
  • Sie haben Ihren Anspruch auf Urlaubsgeld verwirkt;
  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Dänemark oder einem anderen EWR-Staat gemäß Art. 65 der Verordnung 883/2004 und Sie sind bei Urlaubsantritt physisch in Dänemark oder dem anderen EWR-Staat anwesend.

Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Bestimmungen für Personen gelten, die in den Geltungsbereich des Austrittsabkommens fallen, jedoch nicht auf diejenigen anwendbar sind, die in den Geltungsbereich des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union fallen.

Worauf habe ich Anspruch und wie beantrage ich dies?

Arbeitslosengeld für einen Lohnempfänger

Die Höhe des Betrags, der Ihnen als Arbeitslosengeld ausgezahlt werden kann, ist u.a. abhängig:

  • von Ihrem vorherigen Lohn, übersteigt aber nicht 90 % davon;
  • davon, ob Sie Vollzeit- oder Teilzeitversichert sind;
  • ob Sie Ihre Ausbildung erst kürzlich abgeschlossen haben und zuvor nicht erwerbstätig waren;
  • ob Sie Ihre Ausbildung erst kürzlich abgeschlossen haben und zuvor nicht erwerbstätig waren und Kinder haben, für die Sie sorgen müssen;
  • ob Sie das Alter von 25 Jahren erreicht haben.

Wie viel Arbeitslosengeld kann ich erhalten?

Der Höchstbetrag von Arbeitslosengeld, den Sie erhalten können, ist:

  • 19.728 DKK pro Monat für Vollzeit-Versicherte;
  • 13.152 DKK pro Monat für Teilzeit-Versicherte.

Wenn Sie erst kürzlich Ihre Ausbildung abgeschlossen haben:

  • 14.106 DKK pro Monat für Vollzeit-Versicherte;
  • 9.864 DKK pro Monat für Teilzeit-Versicherte.

Wenn Sie erst kürzlich Ihre Ausbildung abgeschlossen haben und für ein Kind sorgen:

  • 16.177 DKK pro Monat für Vollzeit-Versicherte;
  • 10.785 DKK pro Monat für Teilzeit-Versicherte.

Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind:

  • 9.864 DKK pro Monat für Vollzeit-Versicherte;
  • 6.576 DKK pro Monat für Teilzeit-Versicherte.

Arbeitslosengeld für Selbstständige

Der Höchstbetrag von Arbeitslosengeld, den Sie erhalten können, ist 19.728 DKK pro Monat.

Wie beantragt man Arbeitslosengeld

Am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie sich auf jobnet.dk als arbeitssuchend melden. Es ist eine Bedingung, um Arbeitslosengeld zu erhalten, dass Sie sich melden und für den gesamten Zeitraum Ihrer Arbeitslosigkeit gemeldet bleiben.

Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Arbeitslosigkeit müssen Sie einen Lebenslauf auf jobnet.dk hochladen und aktivieren und anschließend Ihre A-Kasse (Arbeitslosenversicherungskasse) kontaktieren.

Fachsprache übersetzt

  • A-Kasse ist eine Abkürzung für Arbeitslosenversicherungskasse. Sofern Sie monatlich einen fixen Beitrag an eine A-Kasse zahlen, sind Sie gegen Arbeitslosigkeit versichert. Das heißt, das Geld wird an Sie ausgezahlt, wenn Sie arbeitslos werden und die Bedingungen für den Anspruch auf Tagegeld erfüllen.
  • Tagegeld wird an Arbeitslose ausgezahlt, die Mitglied einer A-Kasse sind, arbeitslos sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Erfahren Sie mehr über Tagegeld.
  • Arbeitsvermittlung: Hier werden Arbeitslose bei der Suche nach Beschäftigung unterstützt und die Sachbearbeiter der Arbeitsvermittlung und Jobvermittler helfen Unternehmen dabei, neue Mitarbeiter zu finden.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

  • Sie müssen sich als arbeitssuchend bei der Arbeitsvermittlung melden. Außerdem müssen Sie sich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld bei Ihrer A-Kasse beantragen, indem Sie eine Arbeitslosenerklärung ausfüllen;
  • Sie können eine Befreiungsbescheinigung von Ihrer A-Kasse erhalten.

Kennen Sie Ihre Rechte

In den nachstehenden Links erhalten Sie Informationen über Ihre juristischen Rechte. Sie verweisen nicht auf die Webseiten der Europäischen Kommission und vertreten daher nicht die Meinung der Kommission.

  • In der Verkündung des Gesetzes über Arbeitslosenversicherung etc. erhalten Sie unter anderem Informationen über den Anspruch auf Arbeitslosengeld und darüber, wie das Arbeitslosengeld berechnet wird.
  • Andere Gesetze, Bekanntmachungen und Anleitungen bezüglich Arbeitslosengeld finden Sie durch Eingabe des Suchbegriffes arbejdsløshedsdagpenge (Arbeitslosengeld) auf retsinformation.dk.
  • Auf borger.dk finden Sie Auskünfte darüber, was das Gesetz sagt.

Veröffentlichungen und Website der Europäischen Kommission:

Mit wem nehme ich Kontakt auf?

Beskæftigelsesministeriet (Ministerium für Beschäftigung)

Holmens Kanal 20

1060 Kopenhagen K

DÄNEMARK

Tel. +45 72205000

Fax +45 33121378

E-Mail: bm@bm.dk

Center for Klager om Arbejdsløshedsforsikring (Zentrum für Beschwerden über die Arbeitslosenversicherungskassen)

Bredgade 60

9700 Bønderslev

DÄNEMARK

Tel. +45 72217408

E-Mail: star@star.dk

Arbeitslosenkassen

Sie finden eine Liste der Arbeitslosenkassen hier.

Relevante Informationen über Arbeitslosengeld erhalten Sie auf borger.dk

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