Beschäftigung, Soziales und Integration

Dänemark - Altersrente, Frührente und Hinterbliebene

Hier finden Sie Informationen darüber, wer Anspruch auf Frührente (tidlig pension), Altersrente (folkepension) hat, sowie über die Leistungen für Hinterbliebene (efterlevelseshjælp), auf wie viel Sie Anspruch haben und wie Sie die Leistungen beantragen.

In welcher Situation kann ich Ansprüche stellen?

Ihnen kann eine Frührente gewährt werden, wenn Sie in 1 bis 3 Jahren das gesetzliche Rentenalter erreichen und verschiedene Bedingungen erfüllen.

Sie haben Anspruch auf öffentliche Altersrente, wenn Sie das öffentliche Rentenalter erreichen und einige Bedingungen erfüllen. Das öffentliche Rentenalter ist abhängig vom Geburtsdatum. Siehe öffentliches Rentenalter hier.

ATP, eine Zusatzrente, wird automatisch an Sie ausgezahlt, wenn Beiträge zum Zusatzrentensystem für Sie eingezahlt wurden und Sie das öffentliche Rentenalter erreichen. Es ist eine obligatorische Rente, die an den größten Teil der dänischen Bevölkerung über die öffentliche Altersrente hinaus ausgezahlt wird.

Wenn Ihr Ehegatte/Lebenspartner stirbt und Sie beide Altersrente erhielten, haben Sie auch Anspruch darauf, seine Altersrente während einer Dauer von 3 Monaten nach dem Todesfall (die so genannte Hinterbliebenenrente) zu erhalten. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie stattdessen einen Pauschalbetrag (die so genannte Hinterbliebenenhilfe) beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie auch Sterbegeld beantragen können.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Um eine Frührente beziehen zu können, müssen Sie das gesetzliche Rentenalter in 1 bis 3 Jahren erreichen und eine bestimmte Anzahl von Jahren erwerbstätig gewesen sein. Die erforderliche Anzahl der Arbeitsjahre richtet sich nach dem Geburtsdatum. Die Anzahl der Jahre finden Sie hier.

Um eine Altersrente beziehen zu können, müssen Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht und Altersrente beantragt haben.

Das öffentliche Rentenalter wird bis 2036 stufenweise angehoben.

Geburtsdatum

öffentliches Rentenalter

1. Juli 1955 - 31. Dezember 1962

67 Jahre

1. Januar 1963 – 31. Dezember 1966

1. Januar 1967

68

69

Wenn Sie kein dänischer Staatsbürger sind, gilt grundsätzlich für den Bezug einer dänischen staatlichen Rente, dass Sie Staatsbürger eines anderen EU/EWR-Staates oder der Schweiz (oder dem Vereinigten Königreich, wenn Sie unter das Handels- und Kooperationsabkommen fallen) sein und über insgesamt mindestens 3 Jahre erworbene Rentenansprüche verfügen müssen, von denen mindestens ein Jahr in Dänemark erworben wurde.

Die lebenslange Zusatzrente (ATP) ist obligatorisch für alle Bürger, die auf dem privaten oder öffentlichen Arbeitsmarkt beschäftigt gewesen sind (siehe hier für mehr Informationen, nur in dänischer Sprache).

Sie zahlen einen Zusatzrentenbeitrag von Ihrem Einkommen, wenn Sie:

  • Arbeitnehmer sind;
  • 16 Jahre alt geworden sind;
  • in Dänemark arbeiten oder von einem dänischen Arbeitgeber für kurzzeitige Arbeit ins Ausland entsendet sind;
  • mindestens 9 Stunden pro Woche arbeiten oder Sozialleistungen (Transfereinkommen) erhalten.

Einige wenige Gruppen entscheiden selbst, ob Sie an das Zusatzrentensystem zahlen möchten. Prüfen Sie, von welchen Leistungen Sie ATP-Beiträge zahlen.

Bitte beachten Sie, dass Sie ATP-Beiträge freiwillig selbst zahlen können, wenn Sie:

  • selbstständig sind;
  • vorzeitiges Altersruhegeld der Arbeitslosenversicherung (efterløn) erhalten;
  • vorgezogene Altersrente für Personen, die einer flexiblen Beschäftigung nachgehen (fleksydelse) erhalten;
  • Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten (genehmigt vor dem 1. Januar 2003);
  • Teilrente (delpension) erhalten.

Sie zahlen an das ATP-Zusatzrentensystem, so lange Sie arbeiten, unabhängig von Ihrem Alter - selbst dann, wenn Sie bereits die lebenslange Zusatzrente beziehen.

Die Beitragszahlung an das obligatorische Rentensystem (Obligatorisk Pensionsordning) ist gesetzlich verpflichtend für Empfänger von Sozialleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Invalidenrente, Seniorenrente, Bildungsförderung (uddannelseshjælp), Sozialhilfe (kontanthjælp) etc. Werden für den gleichen Bürger Beiträge sowohl an das obligatorische Rentensystem (Obligatorisk Pensionsordning) und die Zusatzrente (Arbejdsmarkedets Tillægspension, ATP) gezahlt, werden die Beiträge addiert.

Worauf habe ich Anspruch und wie beantrage ich dies?

Die Frührente ist eine zeitlich begrenzte Leistung und besteht aus einem für Alleinstehende und Zusammenlebende identischen Grundbetrag (14.800 DKK pro Monat).

Dieser Betrag wird gekürzt, wenn Ihr Erwerbseinkommen über 25.400 DKK pro Jahr oder Ihr privates Rentenvermögen über 105.700 DKK beträgt.

Die öffentliche Altersrente ist eine lebenslange Leistung und besteht aus einem Grundbetrag und einer Zulage. Der Grundbetrag ist für Alleinstehende und in ehelicher Gemeinschaft lebende Paare gleich hoch, wogegen die Höhe der Zulage davon abhängt, ob Sie alleinstehend oder verheiratet sind bzw. einen Lebenspartner haben.

öffentliche Altersrente pro Monat vor Steuern

Für Alleinstehende:

Für Verheiratete/in ehelicher Gemeinschaft Lebende:

Grundbetrag

 6.694 DKK

 6.694 DKK

Zulage

 7.745 DKK

 3.963 DKK

Insgesamt:

 14.439 DKK

 10.657 DKK

Ihre wirtschaftliche Situation hat auch Einfluss auf die Höhe Ihrer öffentlichen Altersrente.

Einkünfte aus Zinsen, individueller Rente oder Arbeitsmarktrente beeinflussen nicht den Grundbetrag, aber er kann reduziert werden, wenn Sie ein Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit von mehr als 359.200 DKK pro Jahr haben.

Sie haben keinen Anspruch auf den Grundbetrag, wenn Ihr jährliches Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit 627.000 DKK übersteigt. Wenn Sie ein hohes Einkommen beziehen, sollten Sie überlegen, Ihre Rente aufzuschieben. Dies kann zu einem Anspruch auf eine höhere Volksrente führen, weil Sie eine Zulage, Wartezulage genannt, nach dem Aufschub erhalten würden.

Ihre Zulage hängt von Ihrem Einkommen und dem Ihres Ehegatten/Lebenspartners ab.

Ihre Zulage wird reduziert bei einem jährlichen Einkommen von:

Sie haben keinen Anspruch auf die Zulage, wenn Ihr jährliches Einkommen folgenden Betrag übersteigt:

Alleinstehender

91.300 DKK

392.100 DKK

Verheiratet/in ehelicher Gemeinschaft lebend mit Rentner

182.900 DKK

480.100 DKK

Verheiratet/in ehelicher Gemeinschaft lebend mit Nicht-Rentner

182.900 DKK

331.500 DKK

Bei der Berechnung der Zulage werden die ersten 122.004 DKK, die Sie durch persönliche Arbeit verdienen, und das Einkommen Ihres Ehepartners/Lebensgefährten (aus persönlicher Arbeit) nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass sowohl der Grundbetrag als auch die Zulage zu versteuern sind.

Wenn Sie im Ausland wohnen oder gewohnt haben:

Der Betrag kann kleiner ausfallen, wenn Sie ab dem 15. Lebensjahr bis zum Erreichen des Rentenalters zeitweise in anderen EU-/EWR-Staaten, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich gewohnt haben.

Wenn Sie das öffentliche Rentenalter vor dem 30. Juni 2025 erreichen, haben Sie Anspruch auf den vollen Altersrentensatz. Sie erhalten diesen Anspruch nach 40-jährigem Aufenthalt in Dänemark, ab dem 15. Lebensjahr bis zum Rentenalter.

Erreichen Sie das gesetzliche Rentenalter nach dem 30. Juni 2025 oder beziehen Sie eine Frührente, haben Sie Anspruch auf den vollen Alters- und Frührentensatz, vorausgesetzt, Sie hatten zu 9/10 der Zeit seit Ihrem 15. Lebensjahr Ihren Aufenthalt in Dänemark.

Haben Sie keinen Anspruch auf eine volle Frührente/Altersrente, können Sie anspruchsberechtigt für eine Teilrente sein.

Hinterbliebenenrente/-hilfe

Wenn sowohl Sie und Ihr Lebenspartner/Ehegatte Empfänger von Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente waren und Ihr Lebenspartner/Ehegatte stirbt, haben Sie darüber hinaus Anspruch darauf, seine/ihre Altersrente während einer Dauer von 3 Monaten ab dem Tod des Betroffenen ausgezahlt zu bekommen (die so genannte Hinterbliebenenrente). Diese Leistung wird automatisch auf Ihr NemKonto innerhalb dieser 3 Monate überwiesen, danach wird Ihre Rente entsprechend dem Satz für Alleinstehende berechnet.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente und mit Ihrem Ehegatten/Lebenspartner für eine Dauer von 3 Jahren vor dem Todesfall zusammengewohnt haben, können Sie Hinterbliebenenhilfe bei Udbetaling Danmark beantragen. Sie sollten diese spätestens ein halbes Jahr nach dem Todesfall beantragen. Wenn Sie im Ausland wohnen, müssen Sie diese bei Udbetaling Danmark, International Pension, beantragen. Hinterbliebenenhilfe ist ein Pauschalbetrag in Höhe von höchstens 15.601 DKK. Erfahren Sie mehr über Hinterbliebenenhilfe.

Sterbegeld

Sie können Sterbegeld beantragen, wenn der Verstorbene Anspruch auf dänische Krankenversicherung gehabt hätte (wenn er nach Dänemark gezogen wäre oder, wenn er sich hier aufgehalten hätte, hätte der Betroffene Anspruch auf öffentliche Gesundheitsleistungen gehabt). Sie können das Sterbegeld auf borger.dk beantragen. Sie können sich auch an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde wenden, sollten Sie keinen Internetzugang haben. Udbetaling Danmark zahlt den Betrag aus.

Das Sterbegeld ist abhängig vom Alter der verstorbenen Person sowie von den Vermögensverhältnissen der verstorbenen Person.

Das Alter der verstorbenen Person

Sterbegeld

Die verstorbene Person ist unter 18 Jahren

Maximal 10.100 DKK

Die verstorbene Person ist über 18 Jahren

Maximal 12.100 DKK

Die verstorbene Person ist vor dem 1. April 1957 geboren

Mindestens 1.050 DKK

Die verstorbene Person hinterlässt Kinder unter 18Jahren oder Ehegatten

Die verstorbene Person war alleinstehend und hinterlässt keine Kinder unter 18Jahren

Anspruch auf das volle Sterbegeld:

Das Gesamtvermögen der Ehegatten beträgt höchstens 40.500 DKK (danach wird die Leistung gekürzt).

Das Vermögen der verstorbenen Person beträgt höchstens 20.300 DKK (danach wird die Leistung gekürzt).

Das Sterbegeld entfällt:

Das Gesamtvermögen der Ehegatten beträgt mindestens 52.600 DKK.

Das Vermögen beträgt mindestens 32.400 DKK.

Bitte beachten Sie, dass Udbetaling Danmark in der Regel das Sterbegeld erst auszahlt, wenn das Nachlassgericht den Nachlass verwaltet hat. Erhalten Sie mehr Informationen über Sterbegeld.

ATP

Die Leistung, die Sie vom Zusatzrentensystem ATP Livslang Pension erhalten, richtet sich nach der Höhe der im Laufe Ihres Lebens an das Zusatzrentensystem ATP, und das obligatorische Rentensystem (Obligatorisk Pensionsordning) entrichteten Beiträge. Je früher Sie mit den Einzahlungen angefangen haben, desto mehr Zusatzrente erhalten Sie. Auf borger.dk können Sie sich anmelden, um sich einen Überblick über Ihre Renten von ATP zu verschaffen.

Sie erhalten von dem ATP-Zusatzrentensystem ein paar Monate bevor, Sie das Rentenalter erreichen, ein Schreiben. Dieses informiert Sie über die zu erwartende Höhe Ihrer Zusatzrente. Ihre ATP Livslang Pension (Rente) wird automatisch am letzten Banktag des Monats, in dem Sie das öffentliche Rentenalter erreichen, auf Ihr NemKonto überwiesen.

Sofern Sie nicht in Dänemark leben, müssen Sie die ATP Livslang Pension (Rente) beantragen.

Wenn Sie pro Jahr mehr als 3.200 DKK beziehen, erhalten Sie eine monatliche Auszahlung für den Rest Ihres Lebens. Liegt die Leistung unter 3.200 DKK pro Jahr, erhalten Sie einen Pauschalbetrag.

Ihr staatliches Rentenalter hängt von Ihrem Geburtsdatum ab:

Das staatliche Rentenalter wird schrittweise bis 2036 angehoben.

Geburtsdatum

Staatliches Rentenalter

1. Januar 1955 - 31. Dezember 1962

67 Jahre

1. Januar 1963 – 31. Dezember 1966

1. Januar 1967

68 Jahre

69 Jahre

Sie können Ihre ATP-Rente bis zu 10 Jahre nach Erreichen des Rentenalters aufschieben. Sie erhöhen Ihre Rente so um jeden Monat, den Sie sie aufschieben. Ein Aufschub ist jedoch nicht möglich, wenn die Rente als Einmalzahlung ausgezahlt wird.

Beachten Sie, dass einige Hinterbliebenen Anspruch auf einen Pauschalbetrag von ATP Livslang Pension haben, wenn Sie sterben. Es gibt hierfür jedoch verschiedene Vorschriften, die davon abhängen, ob Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder dies beanspruchen kann/können. Die Auszahlung erfolgt automatisch 3 Wochen nach dem Todesfall. Sofern Sie an Ihrem Todestag nicht in Dänemark wohnhaft sind oder Ihre Hinterbliebenen nicht in Dänemark leben, müssen die Hinterbliebenen den Pauschalbetrag beantragen. Erfahren Sie mehr über Auszahlung bei Todesfall.

Erfahren Sie mehr über ATP Livslang Pension und das obligatorische Rentensystem (Obligatorisk Pensionsordning) auf borger.dk. Hier finden Sie u. a. Informationen darüber, wie es sich verhält, wenn Sie im Ausland wohnen, sowie Informationen über die jährlichen ATP-Beiträge und die Versteuerung von ATP.

Fachsprache übersetzt

  • Udbetaling Danmark (Vergütung Dänemark) ist eine öffentliche Behörde, die für die Auszahlung vieler öffentlicher Leistungen an die Bürger zuständig ist. Diese Aufgaben wurden früher von den 98 Gemeinden in Dänemark ausgeführt.
  • Borger.dk ist Ihr Zugang zu den Behörden. Hier finden Sie weitere Informationen über Leistungen im Alter und Leistungen für Hinterbliebene.
  • NemKonto (Einfaches Konto) ist ein gewöhnliches Konto, das Sie bereits haben. Sie entscheiden selbst, welches Ihrer Bankkonten Ihr NemKonto sein soll. Die öffentlichen Behörden zahlen an dieses Konto.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Selbstbedienung auf borger.dk:

Kennen Sie Ihre Rechte

In den nachstehenden Links erhalten Sie Informationen über Ihre juristischen Rechte. Sie verweisen nicht auf die Webseiten der Europäischen Kommission und vertreten daher nicht die Meinung der Kommission:

Veröffentlichungen und Website der Europäischen Kommission:

Mit wem nehme ich Kontakt auf?

Udbetaling Danmark (Nationale Auszahlungsbehörde)

Kongens Vænge 8

3400 Hillerød

DÄNEMARK

Tel.: +45 70111213

Beskæftigelsesministeriet (Ministerium für Beschäftigung)

Holmens Kanal 20
1060 Kopenhagen K
DÄNEMARK
Tel. +45 72205000
Fax +45 33121378
E-Mail:bm@bm.dk

ATP Livslang Pension (Nationales Zusatzrentensystem)

Kongens Vænge 8
3400 Hillerød
DÄNEMARK

Tel. +45 70128000 Montag-Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr, Freitag 8.00 – 15.30 Uhr

Mehr Informationen erhalten Sie auf borger.dk. Hilfe bezüglich der Selbstbedienung auf borger.dk erhalten Sie telefonisch unter der Nummer 1881 oder +45 70101881.

Sollte Selbstbedienung im Netz für Sie nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt Ihrer Kommune. Finden Sie das Bürgeramt Ihrer Kommune.

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