Beschäftigung, Soziales und Integration

Dänemark - Kinder- und Jugendgeld und andere Kinderzulagen

Hier finden Sie Informationen darüber, wer Anspruch auf Kinder- und Jugendgeld (børne- og ungeydelsen) hat - auch Kinderscheck (børnecheck) genannt - auf wie viel Sie Anspruch haben, und wie Sie dies beantragen. Sie finden auch Informationen über andere Kinderzulagen.

In welcher Situation kann ich Ansprüche stellen?

Wenn Sie und Ihr Kind in Dänemark wohnen, wird der Kinderscheck (børnecheck), auch Kinder- und Jugendgeld (børne- og ungeydelsen) genannt, automatisch an Sie ausgezahlt. Wenn Sie oder Ihr Kind aber nicht in Dänemark wohnen, aber Sie aus den EU-/EWR-Staaten stammen und in Dänemark arbeiten, können Sie Kinder- und Jugendgeld beantragen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Das Kinder- und Jugendgeld wird automatisch an Sie ausgezahlt, wenn:

  • Sie Ihren Wohnsitz in Dänemark haben;
  • Sie in Dänemark uneingeschränkt steuerpflichtig sind;
  • Ihr Kind unter 18 Jahren ist;
  • Ihr Kind sich in Dänemark aufhält (nehmen Sie mit Udbetaling Danmark Kontakt auf bezüglich länger dauernden Aufenthalten im Ausland);
  • der Unterhalt Ihres Kindes nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert wird;
  • Ihr Kind nicht verheiratet ist.

Erfahren Sie mehr über die Regelungen, wenn Sie entsendet werden oder nach Dänemark zurückziehen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Anspruch auf das Kinder- und Jugendgeld entfällt, wenn Sie Dänemark auf Dauer verlassen, es sei denn Sie arbeiten weiterhin im Lande.

Beachten Sie außerdem auch, dass Sie das Kinder- und Jugendgeld beantragen müssen, wenn Ihr Kind seinen Wohnsitz in einem anderen EU-/EWR-Staat als Dänemark hat, aber Sie selbst in Dänemark arbeiten.

Wenn Sie Ausländerin/Ausländer in Dänemark sind, können Sie Kinder- und Jugendgeld beantragen, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie verfügen über das Sorgerecht;
  • Sie können das Familienverhältnis nachweisen;
  • Sie wohnen in Dänemark oder sind Bürger eines EU-Staats, von Norwegen, Island, der Schweiz oder Liechtenstein. Sie müssen innerhalb des Staatsgebiets des dänischen Königreichs, d. h. in Dänemark, auf den Färöer-Inseln oder in Grönland, in einem 10-jährigen Referenzzeitraum gewohnt oder gearbeitet haben, um Anspruch auf das Kinder- und Jugendgeld zu haben.

Wenn Sie Ausländerin/Ausländer und innerhalb des dänischen Staatsgebiets gearbeitet oder ständigen Wohnsitz gehabt haben, gilt folgendes Erwerbsprinzip:

Referenzzeitraum (Wohnsitz oder Beschäftigung in Dänemark, Grönland oder auf den Färöer-Inseln)

Höhe der Leistung

6 Monate

8,3 %

1 Jahr

16,7 %

1½ Jahre

25 %

2 Jahre

33,3 %

2½ Jahre

41,7 %

3 Jahre

50 %

3½ Jahre

58,3 %

4 Jahre

66,7 %

4½ Jahre

75 %

5 Jahre

83,3 %

5½ Jahre

91,7 %

6 Jahre

100 %

Für Personen, die unter die Verordnung (EG) Nr. 883/04 fallen, werden Beschäftigungs- oder Wohnzeiten in anderen EU-/EWR-Staaten und der Schweiz mitgerechnet, wenn das Erwerbsprinzip zu erfüllen ist (das Zusammenlegungsprinzip). Dies bedeutet, dass Sie nicht Ihren Anspruch auf Kinder- und Jugendgeld verlieren, wenn Sie diesen bereits in Ihrer Heimat erworben haben, wenn Sie in einen anderen Mitgliedsstaat ziehen, beispielsweise nach Dänemark.

Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Bestimmungen für die Personen gelten, die unter das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union fallen.

Wenden Sie sich an Udbetaling Danmark, wenn Sie Fragen bezüglich des Erwerbs- oder Zusammenlegungsprinzips haben.

Beachten Sie, dass Sie als Flüchtling eine Aufenthaltsgenehmigung nach § 7, § 8 oder § 9b des dänischen Ausländergesetzes haben und die sonstigen Bedingungen für das Kinder- und Jugendgeld erfüllen müssen.

Worauf habe ich Anspruch und wie beantrage ich dies?

Sie beantragen das Kinder- und Jugendgeld durch das Ausfüllen des Formulars Antrags- und Beschreibungsformular für Auszahlung von Kinder- und Jugendgeld.

Bitte legen Sie Ihrem Antrag eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages von Ihrem dänischen Arbeitgeber bzw. Geburtsurkunde/Personalausweis Ihres Kindes bei. Wenn Sie über keine NemID verfügen, müssen Sie zusätzlich die Einverständniserklärung und das Meldeformular ausfüllen.

Wie viel Kinder- und Jugendgeld kann ich bekommen?

Die Höhe des Kinder- und Jugendgeldes richtet sich nach dem Alter Ihres Kindes:

Das Alter Ihres Kindes

Kinder- und Jugendgeld (steuerfrei)

0-2 Jahre

4.746 DKK pro Quartal (2023)

3-6 Jahre

3.756 DKK pro Quartal (2023)

7-14 Jahre

2.955 DKK pro Quartal (2023)

15-17 Jahre

985 DKK pro Monat (2023)

Während des ersten Quartals von 2023 wird jeder Betrag um 660 DKK erhöht.

Beachten Sie jedoch, dass die Leistung von Ihrem Einkommen abhängt. Dies bedeutet, dass Ihr Kinder- und Jugendgeld um 2 % des Anteils Ihres Einkommens, der 852.600 DKK übersteigt, reduziert wird (2023). Dies bedeutet, dass Sie die vollständige Leistung erhalten, wenn Sie/Ihr Ehegatte und Sie jeder für sich weniger als 852.600 DKK verdienen.

Wann wird das Kinder- und Jugendgeld ausgezahlt?

Sie haben Anspruch auf Kinder- und Jugendgeld ab dem ersten Quartal, in dem Sie Elternteil geworden sind. Bitte dabei beachten, dass die Leistung im Voraus gezahlt wird. Dies bedeutet, dass Sie z. B. im Januar Geld für Januar, Februar und März erhalten. Die Auszahlungszeiträume und das erste Quartal, in dem Sie die Leistung erhalten, ersehen Sie aus folgender Tabelle:

Ihr Kind ist geboren im Zeitraum:

Das Kinder- und Jugendgeld wird ausgezahlt:

1. Januar bis zum 31. März

 am 20. April

1. April bis zum 30. Juni

 am 20. Juli

1. Juli bis zum 30. September

 am 20. Oktober

1. Oktober bis zum 31. Dezember

 am 20. Januar

Die Leistung wird am letzten Werktag vor dem 20. gezahlt, wenn der 20. ein Wochenende oder ein Feiertag ist.

Das Kinder- und Jugendgeld wird quartalsweise ausgezahlt, wenn Ihr Kind unter 15 Jahren ist. Ist Ihr Kind 15-17 Jahre, wird die Leistung monatlich ausgezahlt.

Wer zahlt mein Kinder- und Jugendgeld aus?

Udbetaling Danmark überweist das Kinder- und Jugendgeld automatisch auf das NemKonto des Empfängers.

Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenleben, erhält jeder von Ihnen beiden automatisch die Hälfte des Kinder- und Jugendgeldes. Teilen Sie sich mit Ihrem Partner das Sorgerecht und leben Sie seit einem Zeitpunkt vor dem 19. Oktober 2021 getrennt, wird die Leistung weiterhin an einen von Ihnen beiden ausgezahlt. Leben Sie seit dem 19. Oktober 2021 oder einem späteren Zeitpunkt getrennt, erhält jeder von Ihnen beiden automatisch die Hälfte der Leistung. Das Elternteil, das das alleinige Sorgerecht innehat, erhält auch den kompletten Leistungsbetrag.

Folgende Personen können die Leistung erhalten, wenn das Kind nicht bei seinen Eltern wohnt:

  • Pflegeeltern, die das Kind in privater Pflege haben;
  • Personen, die ein Kind in Pflege haben mit der Absicht einer Adoption;
  • das Kind selbst, wenn Udbetaling Danmark befindet, dass dies für das Kind das Beste ist.

Wenden Sie sich bitte an Udbetaling Danmark, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Leistung vor dem jetzigen Empfänger erhalten sollten. Sie können gegen eine getroffene Entscheidung auch Widerspruch einlegen.

Kann ich als Elternteil andere Leistungen erhalten?

Als Elternteil haben Sie unter Umständen Anspruch auf andere Leistungen. Es hängt davon ab, ob Sie einer besonderen Gruppe angehören, oder ob Sie sich in einer besonderen Situation befinden.

Unten sehen Sie spezifische Informationen (auf Dänisch) über Leistungen für besondere Gruppen und Situationen und erfahren Sie, welche Bedingungen zu erfüllen sind, um die Leistungen zu erhalten:

Der untenstehende Link führt zu allgemeinen Informationen über Familienleistungen auf Englisch unter lifeindenmark.dk:

Fachsprache übersetzt

  • Udbetaling Danmark ist eine öffentliche Behörde, die für die Auszahlung vieler öffentlicher Leistungen an die Bürger zuständig ist.
  • Ankestyrelsen ist eine unabhängige Behörde innerhalb des Sozial- und Beschäftigungsbereiches, die Beschwerdesachen wertet.
  • Borger.dk ist Ihr Zugang zu den Behörden. Hier erhalten Sie weitere Informationen über das Kinder- und Jugendgeld.
  • NemKonto ist ein gewöhnliches Konto, das Sie bereits haben. Sie entscheiden selbst, welches Ihrer Bankkonten Ihr NemKonto sein soll. Die öffentlichen Behörden zahlen auf dieses Konto.
  • NemID (‘Einfache ID’) ist eine digitale ID, die Sie für den Kontakt mit dänischen Behörden nutzen.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

  • Selbstbedienung auf borger.dk: Verschaffen Sie sich einen Überblick und beantragen Sie Kinder- und Jugendgeld usw.
  • Finden Sie das Formular „Antrags- und Beschreibungsformular für Auszahlung von Kinder- und Jugendgeld“ auf www.borger.dk.

Kennen Sie Ihre Rechte

In den nachstehenden Links erhalten Sie Informationen über Ihre juristischen Rechte. Sie verweisen nicht auf die Webseiten der Europäischen Kommission und vertreten daher nicht die Meinung der Kommission:

Veröffentlichungen und Website der Europäischen Kommission:

Mit wem nehme ich Kontakt auf?

Udbetaling Danmark (Nationale Auszahlungsbehörde)

Kongens Vænge 8

3400 Hillerød

DÄNEMARK

Tel. +45 70111213

Ankestyrelsen (Beschwerdeausschuss der Sozialversicherung)

Ankestyrelsen Aalborg

Nytorv 7, 2nd floor, 9000 Aalborg

DÄNEMARK

Wenn Sie PostNord als postalischen Lieferdienst nutzen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an: 7998 Statsservice

E-Mail: ast@ast.dk

Sichere E-Mail: sikkermail@ast.dk

Tel.: +45 33411200 Montag bis Freitag von 9.00-15.00 Uhr

Ankestyrelsen Kopenhagen

Teglholmsgade 3

2450 KopenhagenSV

DÄNEMARK

E-Mail: ast@ast.dk

Sichere E-Mail: sikkermail@ast.dk

Tel.: +45 33411200 Montag bis Freitag von 9.00-15.00 Uhr

Styrelsen for Arbejdsmarked og Rekruttering
(Die dänische Behörde für Arbeitsmarkt und Beschäftigung)

Vermundsgade 38

DK-2100 Kopenhagen OE

DÄNEMARK

Tel. +45 72 21 74 00

E-Mail: star@star.dk

Relevante Informationen über Kinder- und Jugendgeld/Kinderscheck erhalten Sie auf borger.dk.

Hilfe bezüglich der Selbstbedienung auf borger.dk erhalten Sie telefonisch unter der Nummer 1881 oder +45 70101881.

Sollte Selbstbedienung im Netz für Sie nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt Ihrer Kommune. Sie finden die Kontaktdaten des Bürgeramtes (Borgerservice) hier.

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