Beschäftigung, Soziales und Integration

Tschechische Republik - Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Dieses Kapitel beschreibt, wie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in der Tschechischen Republik entschädigt werden. Es handelt sich um eine Entschädigung, für die der Arbeitgeber verantwortlich ist, der zugleich für diese Fälle versichert werden muss. Anspruch auf sie steht Bürgern der Mitgliedstaaten zu, die in der Tschechischen Republik beschäftigt sind.

In diesem Kapitel wird erklärt, wie Folgendes funktioniert:

  • Erstattung und Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Erstattung und Entschädigung für arbeitsbedingte Verletzungen und Berufskrankheiten stehen denjenigen Arbeitnehmern zu, denen gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufes entstanden. Haftung für Schäden trägt in diesem Fall der Arbeitgeber.

Ein Arbeitsunfall (pracovní úraz) ist ein Unfall, der während der Arbeit oder in direkter Verbindung mit ihr eingetreten ist. Unter Arbeitsunfälle können auch Verletzungen während der Pausen in Einrichtungen des Arbeitgebers fallen. Die während der Fahrt zu oder von der Arbeit erlittenen Verletzungen zählen jedoch nicht hierzu.

Unter Arbeitsunfälle fallen auch diejenigen, die den Tod des Arbeitnehmers zur Folge haben.

Eine Berufskrankheit (nemoc z povolání) ist eine Krankheit, die einem Mitarbeiter durch das Einwirken gesundheitsschädlicher, mit der Arbeit in Zusammenhang stehender Faktoren eingetreten ist. Die Liste der Krankheiten, die als Berufskrankheiten eingestuft werden können, wird mittels einer Verordnung der Regierung festgelegt.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, gegen Schäden bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert zu sein.

Die Versicherung gilt daher automatisch für alle seine Mitarbeiter, ab der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages. Das Recht auf Erstattung und Entschädigung steht auch EU-Bürgern zu, wenn sie in der Tschechischen Republik beschäftigt sind.

Arbeitsunfall

Die Bedingungen, die für die Entschädigung und Erstattung erfüllt sein müssen, lauten wie folgt:

  • der Unfall ist während der Arbeit oder in direkter Verbindung mit ihr eingetreten;
  • dem Arbeitnehmer ist ein Schaden entstanden;
  • die Verletzung ist unbeabsichtigt, der Mitarbeiter hat sie sich nicht vorsätzlich zugeführt;
  • der Mitarbeiter hat die Sicherheitsbestimmungen nicht in schwerwiegender Weise verletzt;
  • der Arbeitnehmer war zum Zeitpunkt des Unfalls nicht betrunken und hat sich nicht leichtfertig benommen. Normale Unvorsichtigkeit wird jedoch nicht als Leichtsinn angesehen.

Schadenersatzanspruch besteht auch dann, wenn der Unfall durch den Mitarbeiter verschuldet wurde.

Berufskrankheiten

Zur Anerkennung einer Berufskrankheit reicht ein Gutachten eines praktizierenden Arztes nicht aus. Dieser stellt dem Antragsteller nur eine Empfehlung zum Besuch eines der Zentren für Berufskrankheiten (středisko nemocí z povolání) aus. Nur diese Zentren haben die entsprechende Berechtigung. In der Tschechischen Republik gibt es insgesamt achtzehn von ihnen.

Ein Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch in Zusammenhang mit einer Berufskrankheit entsteht, wenn:

  • der Arzt des medizinischen Zentrums bei dem Patienten eine anerkannte Berufskrankheit diagnostiziert;
  • der Patient vor der Diagnose der Krankheit unter Bedingungen beschäftigt war, die diese Krankheit verursachen können.

Die Bedingungen am Arbeitsplatz werden von der regionalen Hygienestation (krajská hygienická stanice) untersucht, um die Verbindung zwischen Beschäftigung und Krankheit zu überprüfen.

Welche Rechte habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Menschen, die an den Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten leiden, sind zu verschiedenen Arten der Erstattung berechtigt.

Erstattung für den Verdienstausfall

Es handelt sich um eine Erstattung der Minderung der Einkünfte nach einer Verletzung oder dem Ausbruch einer Berufskrankheit entsprechend dem vorherigen Einkommensniveau. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, während der Krankheit und eventueller Invalidenrente das Einkommen auszugleichen. Der Anspruch bleibt bestehen, bis der ehemalige Mitarbeiter ein Alter von 65 Jahren erreicht.

Entschädigung für Schmerz und Beeinträchtigung des sozialen Kontaktes

Wird einmalig ausbezahlt. Es handelt sich um einen Ausgleich des körperlichen oder seelischen Leidens. Der Betrag wird nach der Anzahl der in dem einschlägigen medizinischen Bericht des Zentrums für Berufskrankheiten berechneten Punkte ermittelt. Der Punktwert beträgt 250 CZK. Die Anzahl der Punkte für eine bestimmte Verletzung oder Krankheit bestimmt die relevante Verordnung.

Erstattung angemessener, mit der Behandlung in Zusammenhang stehender Kosten

Es handelt sich um eine Erstattung der Kosten für die Behandlung, die der Geschädigte bezahlt hatte, weil sie nicht durch eine Krankenkasse gedeckt sind. Hierzu gehören Kosten für Medikamente oder Rehabilitation, behördliche Gebühren oder spezielle Diät.

Materieller Schadensersatz

Es handelt sich um eine Erstattung für die Zerstörung oder Beschädigung von Gegenständen bei einem Arbeitsunfall. Zu diesen Gegenständen zählen Kleidung, Gepäck, Kraftfahrzeug oder Mobiltelefone. Nach der Entscheidung des Obersten Gerichts kann jedoch in diese Kategorie auch der Ausgleich für Aktivitäten fallen, die die Person wegen des Unfalls oder der Krankheit nicht länger ausüben kann - wie z. B. Hausarbeiten.

Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit stirbt, steht die Entschädigung den Hinterbliebenen zu.

Entschädigung für die Hinterbliebenen:

  • Erstattung angemessener, mit der Behandlung in Zusammenhang stehender Kosten;
  • Erstattung angemessener, mit der Beerdigung in Zusammenhang stehender Kosten;
  • Kostenerstattung vom Lebensunterhalt der Hinterbliebenen;
  • pauschale Entschädigung von Überlebenden;
  • Ersatz für wesentliche materielle Schäden.

Wo und wie wird ein Antrag gestellt?

Erstattungsanspruch erheben Mitarbeiter gegenüber ihrem Arbeitgeber, bei dem der Unfall oder die Berufskrankheit entstanden sind. Wenn die Berufskrankheit aus mehreren Beschäftigungen abgeleitet werden kann, wird der Anspruch gegenüber dem letzten Arbeitgeber geltend gemacht.

Wenn sich der Geschädigte mit seinem Arbeitgeber nicht auf Erstattung einigen kann, wird der Rechtsstreit durch das Gericht auf der Basis des Bürgerlichen Gesetzbuches (Občanský zákoník) gelöst.

Auszufüllende Formulare

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Publikationen und die Website der Europäischen Kommission:

An wen müssen Sie sich wenden?

Staatliche Arbeitsaufsicht (Státní úřad inspekce práce)
Kolářská 451/13
746 01 Opava
TSCHECHISCHE REPUBLIK
http://www.suip.cz/

Střediska nemoci z povolání (Zentren für Berufskrankheiten) - Verzeichnis für die ganze Tschechische Republik (in Tschechisch)

Ansprechpartner für EU-Bürger bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten:
Kooperativa pojišťovna, a.s., Vienna Insurance Group
Brněnská 634
664 42 Modřice
TSCHECHISCHE REPUBLIK
http://www.koop.cz

Ansprechpartner für tschechische Bürger bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten:
Česká pojišťovna a.s.
P.O. Box 305
601 00 Brno
TSCHECHISCHE REPUBLIK
www.ceskapojistovna.cz

http://www.bozpinfo.cz/ - Informationsportal für Arbeitssicherheit (in Tschechisch)

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