Beschäftigung, Soziales und Integration

Zypern - Invaliditätsleistungen

Dieses Kapitel enthält alles, was Sie über die zusätzlichen Invaliditätsleistungen in Zypern, die vom Ministerium für gesellschaftliche Inklusion von Personen mit Behinderungen gewährt werden.

Folgendes wird hier erklärt:

  • Beihilfe bei schwerer Körperbehinderung;
  • Pflegegeldzuschuss für Personen mit Querschnittslähmung oder Quadriplegie;
  • Blindengeld;
  • Mobilitätszuschuss;
  • Bereitstellung von finanzieller Unterstützung für den Erwerb eines Behindertenfahrzeugs;
  • Bereitstellung von finanzieller Unterstützung für den Erwerb eines Rollstuhls;
  • Bereitstellung von finanzieller Unterstützung an Personen mit Behinderungen für den Erwerb von technischen Hilfsmitteln, Instrumenten oder anderen Hilfsmitteln;
  • Bereitstellung von Zuschüssen and Organisation oder Personen mit Behinderungen;
  • Bereitstellung von Zuschüssen für Sozialassistenten von Erwachsenen mit schweren Behinderungen;
  • Bereitstellung des Europäischen Behindertenausweises in Zypern.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Zyprer mit Behinderung und Menschen mit Behinderung, die Angehörige von EU-Staaten sind und die seit mindestens 12 Monaten vor Antragstellung in Zypern ansässig sind (in den von der zyprischen Regierung kontrollierten Gebieten) sowie anerkannte Flüchtlinge mit Behinderung oder Flüchtlinge mit Behinderung mit subsidiärem Schutzstatus können die Sozialleistungen des Ministeriums beantragen. Für die Erbringung dieser Leistungen gelten keine einkommensbasierten Kriterien

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Beihilfe bei schwerer Körperbehinderung

Empfänger:

Personen im Alter von 12-65 Jahren, die nicht in der Lage sind zu gehen oder die durchgehend und dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

Pflegegeldzuschuss für Personen mit Querschnittslähmung oder Quadriplegie

Empfänger:

Personen mit Querschnittslähmung: Personen, die ihre oberen oder unteren Gliedmaßen minimal oder überhaupt nicht bewegen können.

Personen mit Quadriplegie: Personen, die ihre vier Gliedmaßen minimal oder überhaupt nicht bewegen können.

Besonderer Pflegebedarf: Bedarf an erhöhter und besonderer Pflege aufgrund schwerer medizinischer Probleme.

Blindengeld

Empfänger:

Personen, deren Sehschärfe beider Augen, auch des besseren der beiden Augen, 6/60 nicht überschreitet.

Personen, die bis 1990 die Blindenschule besucht haben.

Mobilitätszuschuss

Empfänger:

Studenten oder berufstätige Personen, deren Sehschärfe auf beiden Augen jeweils 6/36 nicht überschreitet.

Studenten oder berufstätige Personen mit schweren Bewegungsproblemen der unteren Gliedmaßen.

Dialyse-Patienten mit Niereninsuffizienz, die dauerhaft und regelmäßig in einem Krankenhaus behandelt werden.

Personen mit Thalassämie, die an regelmäßigen Bluttransfusionsprogrammen in den öffentlichen Krankenhäusern teilnehmen.

Personen unter 65 Jahren mit Quadriplegie.

Blinde.

Blinde Personen (Sehschärfe beider Augen überschreitet jeweils nicht 6/60).

Bereitstellung von finanzieller Unterstützung für den Erwerb eines Behindertenfahrzeugs

Empfänger:

Personen im Alter von 18-70 Jahren mit schwerer Behinderung der oberen und/oder unteren Gliedmaßen oder schwerer Sehbehinderung.

Bereitstellung von finanzieller Unterstützung für den Erwerb eines Rollstuhls

Empfänger:

Personen mit dauerhafter motorischer Behinderung, die große Schwierigkeiten bei der gleichberechtigten Partizipation an der Gesellschaft haben.

Bereitstellung von finanzieller Unterstützung an Personen mit Behinderungen für den Erwerb von technischen Hilfsmitteln, Instrumenten oder anderen Hilfsmitteln

Empfänger:

Personen mit schweren motorischen, sensorischen oder anderen Behinderungen.

Bereitstellung des Europäischen Behindertenausweises in Zypern

Empfänger:

Personen, deren physische, mentale, intellektuelle, oder sensorische Fähigkeiten langfristig derart eingeschränkt sind, dass sie diese Personen im Zusammenspiel mit verschiedenen Barrieren an einer vollen und effektiven Partizipation an der Gesellschaft auf gleicher Basis mit anderen hindern, und deren Behinderung durch die Zentren zur Beurteilung von Behinderungen des Amtes für soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen als mäßig bis schwere oder vollständige Behinderung beglaubigt wurde.

Wenn die behinderte Person Assistenz einer anderen Person benötigt und dies von den Zentren zur Beurteilung von Behinderungen des Amtes für soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen beglaubigt wurde, erhält die assistierende Person die gleichen Vergünstigungen und der Europäische Behindertenausweis wird mit einem “A” (Assistent) gekennzeichnet.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Beihilfe bei schwerer Körperbehinderung

Leistung: 386,00 €.

Pflegegeldzuschuss für Personen mit Querschnittslähmung oder Quadriplegie

Leistung:

  • Personen mit Querschnittslähmung mit/ohne besonderen Pflegebedarf: 500 €/400 € pro Monat.
  • Personen mit Quadriplegie mit/ohne besonderen Pflegebedarf: 1 100 €/900 € pro Monat.

Blindengeld

Leistung: 361,63 € pro Monat.

Mobilitätszuschuss

Leistungen:

  • 75 € pro Monat für:
    • Personen mit schweren Bewegungsproblemen in den unteren Gliedmaßen, die arbeiten oder studieren;
    • Blinde Personen (wie oben beschrieben);
    • Dialyse-Patienten mit Niereninsuffizienz, dauerhaft und regelmäßig in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt werden, Personen mit Thalassämie, die an regelmäßigen Bluttransfusionsprogrammen in den öffentlichen Krankenhäusern teilnehmen.
  • 150 € pro Monat für:
    • Personen mit einer Sehschärfe, die 6/36 pro Auge nicht überschreitet, die arbeiten oder studieren;
    • Personen unter 65 mit Quadriplegie;
    • Dialyse-Patienten mit Niereninsuffizienz, die dauerhaft und regelmäßig in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt werden und
    • Personen mit Thalassämie, die an regelmäßigen Bluttransfusionsprogrammen in den öffentlichen Krankenhäusern teilnehmen.

Bereitstellung von finanzieller Unterstützung für den Erwerb eines Behindertenfahrzeugs

Leistung: 3.500 € oder 4.500 € oder 9.000 € je nach Grad der Behinderung.

Bereitstellung von finanzieller Unterstützung für den Erwerb eines Rollstuhls

Leistung: Je nach Art des Rollstuhls von 700 € bis zu 13.500 €.

Bereitstellung von finanzieller Unterstützung an Personen mit Behinderungen für den Erwerb von technischen Hilfsmitteln, Instrumenten oder anderen Hilfsmitteln

Leistung: Finanzielle Unterstützung für den Erwerb von technischen Hilfsmitteln, Instrumenten oder anderen Hilfsmitteln bis zu 80% der Erwerbskosten von technischen Hilfsmitteln mit einem Höchstbetrag, der auf dem veröffentlichten Hilfsmittelkatalog beruht.

Bereitstellung des Europäischen Behindertenausweises in Zypern

Vergünstigungen: Der Europäische Behindertenausweis hat ein bestimmtes Format, das von der Europäischen Kommission und den am entsprechenden Programm teilnehmenden Mitgliedstaaten (Zypern, Belgien, Estland, Finnland, Italien, Malta, Slowenien und Rumänien). Die Vergünstigungen für Inhaber des Europäischen Behindertenausweises sind in der Liste “LISTE DER VERGÜNSTIGUNGEN DES EUROPÄISCHEN BEHINDERTENAUSWEISES” festgehalten, die ein Teil des Programms darstellt. Die Liste kann in der Zukunft noch differenziert und erweitert werden, da sie auf einer besonderen Internetseite des Amtes für soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht wird. Über diese Internetseite kann jeder Interessierte mehr über die Nutzung dieses Ausweises und dessen Vorteile in Zypern herausfinden. Darüber hinaus wird es auf der Internetseite Informationen über die Vorteile geben, die Ausweisinhaber in jedem der Mitgliedstaaten genießt, die an dem Programm teilnehmen.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Welche Rechte Sie haben

Die nachfolgenden Links erklären Ihre Rechte. Sie sind keine Internetseiten der Europäischen Kommission und sie stellen keine Ansichten der Kommission dar:

Veröffentlichung und Internetseite der Europäischen Kommission:

Kontakt

Department for Social Inclusion of Persons with Disabilities

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