Beschäftigung, Soziales und Integration

Zypern - Langfristige Sozialpflege

Dieses Kapitel enthält alles, was Sie über die langfristige Sozialpflege in Zypern wissen müssen.

Hier sind Leistungen (bar und in natura) versichert für:

  • Häusliche Pflege;
  • Tagespflege;
  • Heimunterbringung;
  • Kurzzeitpflege.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Alle Personen, die sich berechtigt in Zypern aufhalten und Empfänger des Garantierten Mindesteinkommens (GME) sind, und Personen, die keinen Anspruch auf das GME haben, aber deren Einkommen nicht ausreichend ist, um den Pflegebedarf zu decken, können zusätzliche Zuschüsse für die Deckung dieses Bedarfs vom Welfare Benefits Administration Service (Sozialamt) erhalten.

Im Zusammenhang mit den entsprechenden Vorschriften zum GME werden Sach- und/oder Geldleistungen gemäß dem individuellen Pflegebedarf für die Langzeitpflege gewährt.

Die gesetzlichen Vorschriften (GME-Gesetzgebung) schreiben keine Pflichtzeiten für die Beschäftigung, Versicherungsbeiträge oder wirtschaftliche Tätigkeiten vor.

Die Sozialbehörden oder die Abteilung für die soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind für die Beurteilung des Pflegebedarfs von GME-Antragstellern/Empfängern mit speziellen Beurteilungswerkzeugen zuständig. Danach wird das Ergebnis der Beurteilung dem Welfare Benefits Administration Service (Sozialamt) für eine Entscheidung mitgeteilt.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Zur Beantragung der Pflege nach Durchführungsverordnungen und Dekreten über das garantierte Mindesteinkommen und Sozialleistungen im Allgemeinen (Not- und Pflegebedarf) gemäß Änderung oder Ersetzung / dem Programm für die Bezuschussung von Pflegedienstleistungen muss eine Person den Antrag für die Gewährung eines garantierten Mindesteinkommens ausfüllen und vorlegen. Die Zusatzformulare (EEE10.v3 und EEE11.v3) für die Pflege von GME-Empfängern muss gleichzeitig vorgelegt werden.

Personen, die schon ein GME erhalten und einen Antrag zur Abdeckung von Pflegebedarf stellen möchten, müssen die Zusatzformulare (EEE10.v3 und EEE11.v3) für die Pflege von GME-Empfängern ausfüllen und vorlegen.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Die Gesetzgebung deckt die folgenden Pflegearten ab:

Häusliche Pflege: Deckt eine große Anzahl von Pflegeleistungen, einschließlich der persönlichen und Hauspflege ab. Der gewährte Höchstbetrag zur Deckung des Bedarfs an häuslicher Pflege, die entweder durch eine anerkannte natürliche und/oder juristische Person oder durch Hausangestellte erbracht wird, beträgt 400 €/Monat pro Familieneinheit. In außergewöhnlichen und begründeten Fällen, z. B. wenn zusätzliche Pflegekräfte erforderlich sind, kann ein höherer Betrag gewährt werden.

Für Personen mit Behinderungen belaufen sich die gewährten Beträge auf 100 €, 200 €, 300 €, 400 € entsprechend ihrem Bedarf.

Für Personen ab dem 80. Lebensjahr wird für häusliche Pflege ein Betrag von 200 € oder 400 € gewährt.

Heimunterbringung: Deckt die 24-Std. Pflege ab, bei der die Person eine dauernde Pflege benötigt und deren Bedarf nicht durch Familienmitglieder oder Pflegedienste in ihrer Umgebung abgedeckt werden kann. Der Staat kann eine monatliche Barleistung für die von einer anerkannten Pflegeperson und/oder Pflegedienst geleistete häusliche Pflege zahlen. Die Barleistungen reichen je nach Pflegebedarf des Empfängers (bettlägerig, Bewegungseinschränkungen usw.) von 625 € bis zu 745 € (ohne MwSt.) im Monat. Der Grad der Bezuschussung wird mit einer automatisierten Analyse von speziellen Beurteilungswerkzeugen für den Bedarf an Heimpflege bestimmt.

Tagespflege: Wird von anerkannten Erwachsenenzentren gewährt, die sich um ältere Personen und Personen mit Behinderungen während des Tages kümmern, die von Einzelpersonen und/oder juristischen Personen (NGOs, Gemeindebehörden, Privatsektor) betrieben werden. Die Tagespflege-Dienstleister kümmern sich für einige Stunden am Tag um Personen und stellen ihnen u. a. Pflegedienste, Mahlzeiten, kreative Aktivitäten und Unterhaltung zur Verfügung. Dies ist flexibler und verbessert die Pflege für sowohl die Personen selbst durch einen Beitrag zu ihrer sozialen Eingliederung als auch für die arbeitenden Mitglieder ihrer Familie, die deren Pflege übernehmen müssen. Der Staat kann eine monatliche Barleistung von 137 € für die von einer anerkannten Pflegeperson und/oder juristischen Person geleistete Tagespflege zahlen. Der Grad der Bezuschussung wird mit einer automatisierten Analyse von speziellen Beurteilungswerkzeugen für den Bedarf an Tagespflege bestimmt. In einigen Fällen werden auch die Beförderungskosten/Begleitungskosten abgedeckt.

Kurzzeitpflege: Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende/kurzfristige Pflege einer Person, die es dem nicht offiziellen Pfleger erlaubt, einen Urlaub/eine Pause von ihrer Pflegeverpflichtung zu machen. Diese Leistung unterstützt informelle Pfleger in ihrer wertvollen Rolle und hilft gleichzeitig dabei, dass die Person Zuhause bleiben kann. Die Kurzzeitpflege kann auch von alleine lebenden Personen beantragt werden, die gelegentlich nicht in der Lage sind, sich um sich selbst zu kümmern und Hilfe benötigen. Die Kurzzeitpflege wird je nach den Bedürfnissen und Vorlieben der Personen selbst und ihrer Familien organisiert und wird durch die oben genannten Pflegearten (häusliche Pflege, Heim- oder Tagespflege) bereitgestellt.

Personen, die eine Bezuschussung ihres Pflegebedarfs beantragen möchten, müssen den Antrag auf das Garantierte Mindesteinkommen mit den Zusatzformularen für die Pflege von GME-Empfängern (EEE10.v3 und EEE11.v3)  ausfüllen und vorlegen.

Personen, die schon ein GME erhalten und einen Antrag zur Abdeckung von Pflegebedarf stellen möchten, müssen das Zusatzformular ((EEE10.v3 und EEE11.v3)  ausfüllen und vorlegen.

Kommunaler Pflegedienst

1- Häusliche Krankenpflege: Die häusliche Krankenpflege beinhaltet die gesundheitlichen Pflegeleistungen zu Hause mit dem Ziel, Personen und ihren Familien dabei zu helfen, mit Problemen umzugehen, die nach einer plötzlichen Erkrankung, einem Rückfall einer chronischen Krankheit oder einer langfristigen Behinderung und Unfähigkeit auftreten. Sie beinhaltet die Evaluation von gesundheitlichen Risikofaktoren für die betroffene Person, der Wohnsituation und Prävention von Krankheit, Behinderung oder Unfall und auch die Erhaltung ihrer Gesundheit, Aktivität und Unabhängigkeit im höchstmöglichen Grad:

2- Kommunale Pflege der geistigen Gesundheit: Diese Leistung beinhaltet die Beteiligung bei der Primärprävention und Förderung der geistigen Gesundheit mit einer Vielzahl von Dienstleistungen und Aktivitäten, wie durch folgendes: psychometrische Bewertungsinstrumente für den mentalen, biologischen, sozialen Status der Person, Kooperation und Kommunikation mit privat-tätigen Psychiatern, Teams der medizinischen Grundversorgung, Regierungs- und Nicht-Regierungsdienstleistern und Beratung und Unterstützung der Familien und älteren Menschen.

Seit dem 1. Januar 2021 wird im Rahmen des Nationalen Gesundheitssystems für alle Anspruchsberechtigten auf ärztliche Überweisung Krankenpflege durch Gemeindeschwestern erbracht, welche sowohl allgemeine als auch psychische Pflege umfasst. Eine Kurzzeit-Überweisung wird für 3 Monate ausgestellt und muss in einem Zeitraum von 6 Monaten eingelöst werden. Eine Mittelfrist-Überweisung wird für 6 Konsultationen ausgestellt und ist auf einen Gültigkeitszeitraum von 6 Monaten begrenzt. In Fällen, in denen Gemeindeschwester und Arzt befinden, dass mehr Konsultationen erforderlich sind, müssen sie eine gemeinsame Anfrage für eine höhere Anzahl von Konsultationen einreichen. Über diese Anfrage befindet die Krankenkassenorganisation. Patienten haben einen Anspruch auf eine Höchstzahl von 12 Konsultationen jährlich. Betrifft die Überweisung einen Leistungsempfänger, der zu einer Patientengruppe gehört, die unter ernsthaften psychischen Störungen leidet, kann der Leistungsempfänger bis zu 24 Konsultationen verschrieben bekommen.

Fachsprache übersetzt

  • Garantiertes Mindesteinkommen wird nach dem 2014 Gesetz zum Garantierten Mindesteinkommen und Sozialleistungen im Allgemeinen (Gesetz 109(I)/2014) gewährt.
  • Persönliche und häusliche Pflege beinhaltet z. B. folgendes: sich um das Aussehen und die persönliche Körperpflege kümmern (wie waschen und baden, anziehen, Mundpflege, Nägel schneiden, zur Toilette gehen), Aufrechterhaltung der Hygiene und Sauberkeit im Haushalt, Zubereitung von Mahlzeiten, Übernahme des Einkaufs von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs, Zahlung von Rechnungen, Wäsche waschen und Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten.
  • Zugelassene Pflegeprogramme/-zentren sind Pflegedienstleister, natürliche und/oder juristische Personen, die nach den Vorschriften der Sozialen Wohlfahrtsleistungen zur Heim- oder Tagespflege zugelassen sind. Für die häusliche Pflege müssen die natürlichen und rechtlichen Personen die Voraussetzungen/Pflichten erfüllen, die vom Director of Social Welfare Services (Direktor für Soziale Wohlfahrtsdienste) nach der anhängigen Genehmigung der gesetzlichen Vorschriften aufgestellt wurden.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

  • Antrag auf die Gewährung eines Garantierten Mindesteinkommens (Formulare ΕΕΕ1.v2, ΕΕΕ3.v2, ΕΕΕ5.v2, EEE.15).
  • Zusatzformular für die Pflege von GME-Empfängern (Formular ΕΕΕ10.v3).
  • Sonderformular zur Abdeckung des Bedarfs bei Verwendung von Inkontinenzhosen (ΕΕΕ11.v3).

Welche Rechte Sie haben

Die nachfolgenden Links erklären Ihre Rechte. Sie sind keine Internetseiten der Europäischen Kommission und sie stellen keine Ansichten der Kommission dar:

 Veröffentlichung und Internetseite der Europäischen Kommission:

Kontakt

Social Welfare Services

Welfare Benefits Administration Service

  • Themistokli Dervi 46
  • MEDCON Tower
  • 1066 Nicosia
  • Zypern
  • Tel.: 22803030

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