Beschäftigung, Soziales und Integration

Kroatien - Sozialleistungen

In diesem Kapitel wird erläutert, welche Ansprüche Sie im Rahmen des sozialen Fürsorgesystems geltend machen können.

Kroatische Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz in Kroatien oder Ausländer im Rahmen des subsidiären Schutzes, Asylsuchende und Ausländer mit vorübergehendem Schutzstatus sowie deren Familienmitglieder mit legalem Wohnsitz in der Republik Kroatien und Ausländer mit bestätigtem Status eines Opfer des Menschenhandels können Leistungen und Dienstleistungen im Rahmen des Sozialfürsorgesystems zu den Bedingungen beziehen, wie sie in dieser Verordnung, dem Gesetz zum Schutz gegen Menschenhandel sowie dem Gesetz zur Regulierung von Status, Rechten und Pflichten von Menschen mit anerkanntem internationalen Schutz vorgeschrieben sind, die nicht über ausreichende Mittel zur Deckung der Bedürfnisse des täglichen Lebens verfügen und nicht in der Lage sind, diese Mittel durch Arbeit oder Einkommen aus Vermögen oder anderen Quellen zu beschaffen, können (mit ihren Familien) Anspruch auf Sozialleistungen haben.

Falls Sie Ausländer mit befristeter Aufenthaltserlaubnis in Kroatien sind, kann der Umfang der Sozialhilfe eingeschränkt sein.

Hier werden folgende Themen behandelt:

  • Leistungen zur Mindestsicherung (zajamčena minimalna naknada);
  • Wohngeld (naknada za troškove stanovanja);
  • Zuschuss für gefährdete Energiekäufer (naknada za ugroženog kupca energenata);
  • Beihilfe zum Unterhalt von Leistungsempfängern in Pflegeunterbringung (naknada za osobne potrebe korisnika smještaja);
  • Einmaliger Zuschuss (jednokratna naknada);
  • Leistung für regelmäßige Studien (naknada za redovito studranje);
  • Zahlung für Wohnkosten im Studentenwohnheim (plaćanje troškova smještaja u učeničkom domu).

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Auf Sozialhilfeleistungen haben Sie Anspruch, wenn Sie die kroatische Staatsangehörigkeit besitzen und Ihr ständiger Wohnsitz in Kroatien ist oder wenn Sie sich als Ausländer oder Staatenloser dauerhaft in Kroatien aufhalten.

Ausländer im Rahmen des subsidiären Schutzes, Asylsuchende und Ausländer mit vorübergehendem Schutzstatus sowie deren Familienmitglieder mit legalem Wohnsitz in der Republik Kroatien und Ausländer mit bestätigtem Status eines Opfer des Menschenhandels können Leistungen und Dienstleistungen im Rahmen des Sozialfürsorgesystems zu den Bedingungen beziehen, wie sie in dieser Verordnung, dem Gesetz zum Schutz gegen Menschenhandel sowie dem Gesetz zur Regulierung von Status, Rechten und Pflichten von Menschen mit anerkanntem internationalen Schutz vorgeschrieben sind, können Sozialleistungen beantragen.

In Ausnahmefällen können auch andere Personen einen einmaligen Zuschuss und eine vorübergehende Unterbringung beantragen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Wenn Sie alleinstehend, ein Familienmitglied oder eine Familie sind und nicht über ausreichend Mittel zur Deckung Ihrer Grundbedürfnisse verfügen, können Sie Ansprüche auf Sozialleistungen geltend machen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Grundbedürfnisse nicht aus Ihrem Erwerbseinkommen, aus Einkommen aus Vermögen, durch einen Unterhaltspflichtigen oder auf andere Weise decken können.

Leistungsempfänger im Rahmen des sozialen Fürsorgesystems können elternlose Kinder bzw. Kinder ohne entsprechende elterliche Fürsorge, jüngere volljährige Personen, Kinder, die Opfer von familiärer Gewalt, Gewalt durch Altersgenossen oder sonstiger Gewalt geworden sind, Opfer des Menschenhandels, Kinder mit Entwicklungsschwierigkeiten, verhaltensauffällige Kinder und jüngere volljährige Personen sein.

Ferner anspruchsberechtigt sind Schwangere oder Elternteile mit Kindern unter einem Jahr ohne familiäre Unterstützung und entsprechende Lebensbedingungen, Familien, die wegen gestörter Verhältnisse professionelle Hilfe oder sonstige Unterstützung benötigen, und Personen, die verheiratet oder in einer außerehelichen Gemeinschaft waren und ein Kind miteinander haben.

Weitere mögliche Empfänger von Leistungen der sozialen Fürsorge sind Erwachsene mit Behinderung, Personen mit sonstigen vorübergehenden oder dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Opfer von familiärer oder sonstiger Gewalt sowie Opfer des Menschenhandels. Unter anderem können Personen, die sich aufgrund von Alter oder Gebrechlichkeit nicht selbstständig versorgen können, Alkohol- und Drogenabhängige sowie andere Abhängige und Obdachlose diese Leistungen beanspruchen.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Leistungen zur Mindestsicherung

Sie haben Anspruch auf Leistungen zur Mindestsicherung, wenn Sie alleinstehend sind oder in einem Haushalt leben und keine Einkünfte haben, mit denen Sie Ihre Lebenshaltungsbedürfnisse decken können. Anders ausgedrückt: Wenn Sie die Bedürfnisse des täglichen Lebens nicht mit der eigenen Arbeit oder Einkünften aus Vermögen finanzieren können.

Ein arbeitsfähiger Empfänger der Mindestsicherung ist verpflichtet, während des Bezugs dieser Leistung die Stellen anzunehmen, die ihm die Kroatische Arbeitsagentur anbietet.

Die Höhe der Mindestsicherung für eine alleinstehende Person ist festgelegt wie folgt:

  • für alleinstehende Personen, die erwerbsunfähig sind und ältere Menschen: 172,54 EUR
  • für alleinstehende Personen in Erwerbsalters: 133 EUR

HAUSHALT

  • ein Erwachsener in Erwerbsalter oder ein Kind 92,91 EUR
  • ein Kind in einem Alleinerziehenden-Haushalt 106,18 EUR
  • alleinerziehendes Elternteil 119,45 EUR
  • ein vollständig erwerbsunfähiger Erwachsener und eine ältere Person 126,09 EUR
  • alleinerziehende Elternteile in Erwerbsalter und für schwangere Frauen bis zu sechs Monate nach der Geburt 159,27 EUR
  • alleinerziehendes, vollständig erwerbsunfähiges Elternteil 179,18 EUR

Die Leistungen zur Mindestsicherung werden durch das Kroatische Institut für Sozialarbeit  genehmigt, das für den jeweiligen Wohnort des Leistungsempfängers zuständig ist. Der Staat legt die Bemessungsgrundlage der Mindestsicherung fest; seit 25. Februar 2022 ist die Bemessungsgrundlage 133 EUR.

Wohngeld

Wenn Sie Leistungen zur Mindestsicherung beziehen, können Sie auch Wohngeld beantragen (ausgenommen sind Obdachlose, die in einer Unterkunft untergebracht sind oder denen der Dienst für Unterkunft oder organisierte Unterbringung gewährt wurde, Opfer häuslicher Gewalt und Opfer von Menschenhandel, denen Dienstleistungen zur Unterbringungsvermittlung in Krisensituation gewährt wurde). Diese Geldleistung ist gedacht u. a. zur Deckung der Kosten für Miete, Betriebskosten, Heizkosten, wasserbezogene Dienstleistungen, sowie Kosten, die durch die energetische Ertüchtigung des Hauses anfallen.

Das Wohngeld kann dem Leistungsempfänger entweder als Geldleistung genehmigt werden oder die Wohnungskosten werden für ihn direkt bei den jeweiligen Dienstleistern bezahlt und von der Statd Zagreb erstattet in Höhe von mindestens 30% des Betrags der Mindestsicherung, die einer alleinstehenden Person oder einem Haushalt gewährt wird.

Zuschuss für gefährdete Energiekäufer

Leistungsempfänger einer Mindestsicherung und persönlichen Behindertenbeihilfe haben Anspruch auf die Beihilfe für gefährdete Energiekäufer. Der monatliche Betrag der Leistung wird durch die Regierungsverordnung festgelegt und erreicht höchstens 27,00 EUR. Im zeitraum zwischen 1. Oktober 2022 und 31. März 2023 beträgt der Zuschuss 66 EUR.

Unterhaltsbeihilfe

Anspruch auf Beihilfe für persönliche Bedürfnisse haben Kinder, die die Grundschule besuchen; Kinder und jüngere Erwachsene, die eine weiterführende Schule besuchen, jüngere erwachsene, Erwachsene sowie ältere Personen, die einen Anspruch auf Unterbringung in Wohnprjekten haben, wenn sie ihren Unterhalt nicht aus eigenem Einkommen finanzieren können. Die Beihilfe wird Leistungsempfängern in folgender Höhe gewährt:

  1. 50% des Grundbetrags für ein Kind, das die Grundschule besucht, einen Erwachsenen und eine ältere Person: 33,18 EUR;
  2. 70% des Grundbetrags für ein Kind und einen jüngeren Erwachsenen, der eine weiterführende Schule besucht sowie jüngere Erwachsene 46,45 EUR.

Einmaliger Zuschuss

Der einmalige Zuschuss wird Alleinstehenden oder Haushalten zuerkannt, wenn diese sich momentan aufgrund konkreter Bedürfnisse in materiellen Schwierigkeiten befinden. Sie kann z. B. bei Geburt eines Kindes, für den Schulbesuch eines Kindes, wegen Krankheit oder Tod eines Familienmitglieds, Notstand, Erwerb von grundlegender Haushaltsausstattung, notwendiger Kleidung und Schuhe genehmigt werden.

Bei einem Alleinstehenden kann sie höchstens 331,81 EUR, für einen Haushalt 464,53 EUR betragen. In Ausnahmefällen, wenn es die Lebensumstände des Leistungsbeziehers es erfordern, kann die einmalige Unterstützung in Höhe von bis zu 1.327,23 EUR gewährt werden.

Leistung für regelmäßige Studien

Leistungsempfänger des Dienstes für Unterkunft oder organisierte Unterbringung haben Anspruch auf Vergütung eines Vollzeitstudiums als Vollzeit- oder Teilzeitstudenten an einer Universität oder Fachhochschule in Höhe von 265,45 EUR monatlich.

Zahlung für Wohnkosten im Studentenwohnheim

Für Kinder oder junge Erwachsene, die die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, Schüler an weiterführenden Schulen mit geringerem finanziellen Status, die nicht Mitglieder eines Haushalts sind, der Mindestsicherung bezieht, werden die Unterbringungskosten in einem Studentenwohnheim vom Ministerium in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen über die Unterbringung in einem Studentenwohnheim gezahlt.

Sozialhilfeleistungen können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Kroatischen Institut für Sozialarbeit beantragen, ausgenommen die Zahlung für Wohnkosten im studentenwohnheim. In bestimmten Fällen werden diese Ansprüche von den Selbstverwaltungseinheiten oder der Stadt Zagreb in Zusammenarbeit mit den Sozialfürsorgezentren zuerkannt.

Fachsprache übersetzt

  • Der ständige Wohnsitz ist der Ort und die Adresse in Kroatien, an dem/unter der sich eine Person dauerhaft niedergelassen hat, um ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ihren Lebensinteressen, d. h. ihren familiären, beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und sonstigen Interessen, auszuüben.
  • Der Aufenthaltsort ist der Ort und die Adresse in Kroatien, an dem/der sich eine Person vorübergehend aufhält, ohne sich dort dauerhaft niederzulassen. Eine Anmeldung des Aufenthaltsorts ist erforderlich, wenn der Aufenthalt drei Monate überschreiten wird.
  • Die Bemessungsgrundlage für die Leistungen zur Mindestsicherung und sonstige Ansprüche aus der Sozialfürsorge wird vom Staat festgelegt.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Über den folgenden Link können Sie Formulare zur Beantragung von Sozialhilfeleistungen herunterladen.

Die Liste der Regionalbüros ist noch nicht erhältlich.

Welche Rechte Sie haben

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Veröffentlichungen und Websites der Kommission:

Kontakt

Kroatisches Institut für Sozialarbeit

Die Liste der Regionalbüros ist noch nicht erhältlich.

Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familie und Soziales

Ministrarstvo rada, mirovinskogo sustava, obitelji i socijalne politike

Ulica grada Vukovara 78

HR-10000 Zagreb

KROATIEN

Tel. +385 15557111

https://mrosp.gov.hr/

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