Beschäftigung, Soziales und Integration

Kroatien - Leistungen für die Langzeitpflege

In diesem Kapitel werden die Ansprüche erläutert, die Sie in Kroatien haben, wenn Sie Ihre persönlichen Bedürfnisse nicht selbst erfüllen können und auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen sind.

Hier wird folgender Anspruch behandelt:

  • Inklusionsbeihilfe (inkluzivni dodatak)

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Auf die Inklusionsbeihilfe haben Sie Anspruch, wenn Sie die kroatische Staatsangehörigkeit besitzen und Ihr ständiger Wohnsitz in Kroatien ist, oder wenn Sie sich als Ausländer oder Staatenloser dauerhaft in Kroatien aufhalten.

Auch Ausländer im Rahmen des subsidiären Schutzes, Asylsuchende und Ausländer mit vorübergehendem Schutzstatus sowie deren Familienmitglieder mit legalem Wohnsitz in der Republik Kroatien und Ausländer mit bestätigtem Status eines Opfer des Menschenhandels können Leistungen und Dienstleistungen im Rahmen des Sozialfürsorgesystems beziehen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Die Inklusionsbeihilfe ist eine finanzielle Entschädigung, die für eine Person mit einer Behinderung bestimmt ist, um verschiedene Hindernisse zu überwinden, die Ihre volle und effektive Teilhabe an der Gesellschaft auf gleicher Ebene mit anderen verhindern können.

Sie können das Recht auf die Inklusionsbeihilfe für die 1., 2. oder 3. Stufe ausüben, wenn Sie:

- ein Erwachsener oder Kind mit einer körperlichen, psychischen, intellektuellen oder sensorischen Beeinträchtigung sind, bei dem der dritte oder vierte Grad der Behinderung (für Erwachsene) oder ein zweiter, dritter oder vierter Grad der Behinderung (für ein Kind) gemäß geltenden Vorschriften und Methoden diagnostiziert wurde. Erwachsene müssen als Personen mit Behinderung gemeldet werden, während Kinder eine solche Registrierung nicht benötigen.

Sie können das Recht auf den Pauschalzuschlag der 4. oder 5. Stufe ausüben, wenn Sie:

- ein Erwachsener oder Kind mit einer körperlichen, psychischen, intellektuellen oder sensorischen Beeinträchtigung sind mit einer Behinderung zweiten oder dritten Grades, unabhängig vom Status der Person mit Behinderung.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Die Inklusionsbeihilfe wird anhand eines bestimmten Levels an Unterstützung bestimmt und beläuft sich auf:

  1. 600% der Grundlage für das erste Unterstützungslevel / 720 EUR
  2. 400% der Grundlage für das zweite Unterstützungslevel / 480 EUR
  3. 360% der Grundlage für das dritte Unterstützungslevel / 432 EUR
  4. 135% der Grundlage für das vierte Unterstützungslevel / 162 EUR
  5. 115% der Grundlage für das fünfte Unterstützungslevel / 138 EUR

Anspruch auf Inklusionsbeihilfe erteilt das Kroatische Institut für Sozialarbeit gemäß Ihrem Wohnort.

Fachsprache übersetzt

  • Der ständige Wohnsitz ist der Ort und die Adresse in Kroatien, an dem/unter der sich eine Person dauerhaft niedergelassen hat, um ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ihren Lebensinteressen, d. h. ihren familiären, beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und sonstigen Interessen, auszuüben.
  • Der Aufenthaltsort ist der Ort und die Adresse in Kroatien, an dem/der sich eine Person vorübergehend aufhält, ohne sich dort dauerhaft niederzulassen. Eine Anmeldung des Aufenthaltsorts ist erforderlich, wenn der Aufenthalt drei Monate überschreitet.

Welche Rechte Sie haben

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Veröffentlichungen und Websites der Kommission:

Kontakt

Kroatisches Institut für Sozialarbeit

Trg Nevenke Topalušić 1

Central Service

Ulica Ivana Dežmana 6

HR- 10000 Zagreb

Tel. +385 14598300

https://socskrb.hr/kontakt/

Ministerium für Arbeit, Rentensystem, Familie und Soziales

Ministrarstvo rada, mirovinskogo sustava, obitelji i socijalne politike

Ulica grada Vukovara 78

HR-10000 Zagreb

KROATIEN

Tel. +385 15557111

https://mrosp.gov.hr/

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