Beschäftigung, Soziales und Integration

Bulgarien - Ort des gewöhnlichen Aufenthalts

Nachfolgend finden Sie Informationen über den gewöhnlichen Aufenthalt in Bulgarien, wenn er für Ihre Leistungsrechte von Bedeutung ist.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Es gibt Fälle, in denen Ihre Sozialversicherungsrechte oder -Pflichten von Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt abhängen. Das Recht der EU beruht auf dem Prinzip, dass in jedem Moment die Gesetzgebung von einem einzigen Land auf Sie anwendbar ist. Damit man bestimmen kann, welche Gesetzgebung das ist, kann auch der gewöhnliche Aufenthalt als Kriterium gebraucht werden.

Gemäß den europäischen Verordnungen haben Sie in dem Land, in dem Sie sich aufhalten, dieselben Rechte wie dessen Bürger. Wenn Sie erwerbstätig sind, sind Sie Teil des Sozialversicherungssystems des Landes, nach dessen Rechtsvorschriften Sie arbeiten. Wenn Sie z. B. in einem anderen Mitgliedstaat entsandt werden, ist in Ihrem Fall weiterhin die Gesetzgebung Bulgariens anwendbar. Das gilt, wenn die Dauer der Dienstreise weniger als 24 Monate beträgt.

Wenn Sie selbstständig erwerbstätig und in Bulgarien angemeldet sind, aber Ihre Dienste auch in einem anderen Mitgliedstaat anbieten, gilt in Ihrem Fall die bulgarische Gesetzgebung, wenn Sie sich in Bulgarien aufhalten. Die Seeleute unterliegen der Gesetzgebung des Landes, dessen Flagge sie führen usw.

Wenn Sie aber nicht erwerbstätig oder in zwei oder mehr EU-Staaten gleichzeitig tätig sind, wird das Sozialversicherungsrecht, das Ihre Interessen schützen muss, auf Grund Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes bestimmt. Nach den europäischen Rechtsvorschriften muss der gewöhnliche Aufenthalt nicht unbedingt mit der Anschrift auf Ihrem Identitätsdokument übereinstimmen.

Diese Kriterien dienen nur der Bestimmung des anwendbaren Sozialrechtes und des Ortes, an dem Beiträge und/oder Steuern gezahlt werden müssen. In Bulgarien wird dies durch die Nationale Einkommensagentur kontrolliert und bestimmt.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Die Kriterien für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltes sind in den Verordnungen Nr. 883/2004 und Nr. 987/09 festgelegt. Das Sozialrecht, das in Ihrem Fall angewandt wird, hängt von dem Folgenden ab:

  • in welchem Mitgliedstaat Sie Steuern zahlen.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

  • Mobiles Dokument А1 - Dieses wird in Bulgarien durch die Nationale Einkommensagentur ausgegeben. Es zeigt, welche Sozialgesetzgebung in bestimmten Fällen von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeit anwendbar ist. Nicht anwendbar bei Erwerbstätigkeit in einem einzigen Land, bei nicht erwerbstätigen Personen usw.

Welche Rechte Sie haben

Die folgenden Links führen zu Informationen zu den Gesetzen sowie zu den Webseiten der Institutionen, die Ihre Ansprüche festlegen. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Veröffentlichungen der Europäischen Kommission:

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