Beschäftigung, Soziales und Integration

Bulgarien - Andere Familienzulagen und Leistungen

Nachfolgend finden Sie Informationen über die Zulagen und Leistungen, die in den vorherigen Kapiteln nicht behandelt wurden und auf die Sie einen Rechtsanspruch haben.

Beschrieben werden die folgenden einmaligen Zulagen gemäß dem Familienzulagengesetz:

  • Einmaliges Schwangerschaftsgeld (еднократна помощ при бременност);
  • Einmaliges Geburtsgeld (еднократна помощ при раждане на дете);
  • Einmaliges Kindergeld für Zwillinge (еднократна помощ за отглеждане на близнаци);
  • Einmaliges Kindergeld für Mütter (Adoptivmütter), die einem Vollzeitstudium nachgehen (еднократна помощ за отглеждане на дете от майка (осиновителка) студентка, учаща в редовна форма на обучение);
  • Einmalige Leistungen von Schülern zu Beginn der ersten, zweiten, dritten und vierten Klasse (еднократна помощ за ученици, записани в първи втори, трети и четвърти клас);
  • Einmalige Leistung für Schüler zu Beginn der achten Klasse (eднократна помощ за ученици, записани в осми клас);
  • Einmalige Zulage für kostenlose Bahn- und Busfahrten für Mütter mit mehreren Kindern (еднократна помощ за безплатно пътуване веднъж в годината с железопътния и автобусния транспорт в страната за многодетни майки);
  • Einmalige Leistung für die Adoption eines Kindes (еднократна помощ при осиновяване на дете).

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Das einmalige Schwangerschaftsgeld wird schwangeren Frauen gewährt, deren durchschnittliches Monatseinkommen pro Familienmitglied höchstens 610 BGN entspricht und die demnach keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben. Es ist für Frauen bestimmt, die zwar für den Fall der Mutterschaft krankenversichert sind, aber die Bedingungen bezüglich der Dauer dieser Versicherung nicht erfüllen. Mehr Informationen über das Mutterschaftsgeld finden Sie im Kapitel „Mutterschaft“.

Sie haben einen Anspruch auf ein einmaliges Geburtsgeld, ungeachtet der Höhe des Familieneinkommens. Wenn Sie Zwillinge zur Welt bringen, ist der Betrag höher.

Eine Mutter (Adoptivmutter) hat unabhängig vom Familieneinkommen Anspruch auf ein einmaliges Kindergeld für Zwillinge, sofern die Kinder gemäß dem Kinderschutzgesetz nicht außerhäuslich betreut werden und ihren dauerhaften Wohnsitz in Bulgarien haben.

Das einmalige Kindergeld für Mütter (Adoptivmütter), die einem Vollzeitstudium nachgehen, wird gewährt, wenn die Mutter zum Datum der Geburt des Kindes einem Vollzeitstudium nachging.

Mütter mit mehreren Kindern haben Anspruch auf eine einmalige Leistung für Fahrten mit dem Zug oder Bus, die einmal pro Jahr in Bulgarien gewährt werden. Dies betrifft Mütter, die ein Kind zur Welt gebracht oder adoptiert haben und für drei oder mehr Kinder ab dem Alter von einem Jahr sorgepflichtig sind.

Adoptiveltern haben unabhängig vom Familieneinkommen Anspruch auf eine einmalige Leistung für die Adoption eines Kindes, sofern die Adoptiveltern und das Kind ihren dauerhaften Wohnsitz in Bulgarien haben.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Sie haben Anspruch auf ein einmaliges Schwangerschaftsgeld, wenn das Einkommen die Grenze von 610 BGN nicht überschreitet. Schwangerschaftsgeld erhalten Sie nur, wenn Sie Sie trotz Ihrer Versicherung für den Fall einer Krankheit und der Mutterschaft keinen Anspruch auf Schwangerschafts- und Geburtszuschlag (Mutterschaftsgeld) haben, weil Sie die erforderliche Versicherungsdauer nicht nachweisen können.

Bei der Geburt eines lebenden Kindes hat jede Mutter Anspruch auf ein einmaliges Geburtsgeld, ungeachtet des Einkommens der Familie, sofern das Kind gemäß dem Kinderschutzgesetz nicht außerhäuslich in einer Betreuungseinrichtung untergebracht ist. Dieser Anspruch besteht ab dem Geburtsdatum des Kindes. Innerhalb von 3 Jahren nach diesem Datum können Sie einen Antrag stellen. Wenn Sie Zwillinge zur Welt bringen, haben Sie Anspruch auf den doppelten Beitrag.

Einer Mutter (Adoptivmutter) wird ein einmaliges Kindergeld für Zwillinge gewährt, sofern die Kinder nicht außerhäuslich in einer Betreuungseinrichtung untergebracht sind. Der Anspruch auf ein einmaliges Kindergeld für Zwillinge besteht lediglich bis zum 6. Lebensmonat der Kinder.

Beide Leistungen (die einmalige Leistung bei der Geburt und die einmalige Leistung für die Erziehung von Zwillingen) müssen zurückerstattet werden, sofern das Kind vor dem Erreichen des 2. Lebensjahres gemäß dem Kinderschutzgesetz außerhäuslich in einer Betreuungseinrichtung untergebracht wird aufgrund des schuldhaften Verhaltens der Eltern oder der sorgepflichtigen Person.

Eine Mutter (Adoptivmutter), die Vollzeitstudentin ist, hat unabhängig vom Familieneinkommen Anspruch auf ein einmaliges Kindergeld, sofern das Kind:

  • dauerhaft in Bulgarien wohnhaft ist;
  • nicht außerhäuslich in einer Betreuungseinrichtung untergebracht ist.

und sofern die Mutter (Adoptivmutter):

  • dauerhaft in Bulgarien wohnhaft ist;
  • einem Vollzeitstudium nach Maßgabe des Hochschulgesetzes nachgeht;
  • nicht versichert ist und kein Schwangerschafts-, Geburts- und Kindergeld erhält.

Die Leistung wird in zwei Raten gezahlt, jeweils 50% nach der wirksamen Bewilligung der Leistung und die verbleibenden 50% nach Vorlage einer Einschreibebescheinigung für das nächste Semester oder einer Bescheinigung über den Studienabschluss, welche jedoch innerhalb des 1. Lebensjahres des Kindes vorzulegen sind.

Die Leistung muss zurückerstattet werden, sofern das Kind vor dem Erreichen des 2. Lebensjahres gemäß dem Kinderschutzgesetz außerhäuslich in einer Betreuungseinrichtung untergebracht wird aufgrund des schuldhaften Verhaltens der Eltern oder der sorgepflichtigen Person.

Einmalige Leistungen für Schulkinder zu Beginn der ersten, zweiten, dritten und vierten Klasse gewährt. Sie müssen diese Leistungen spätestens am 15. Oktober des laufenden Schuljahres beantragen. Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht eingeschult werden kann, verlängert sich dieser Zeitraum um 6 Monate ab dem Schuljahresanfang.

Die Leistungen werden in den folgenden Fällen in Form einer Sachleistung gewährt: Die Eltern und die Personen, die auf die Beihilfe Anspruch haben, kümmern sich nicht ausreichend um ihr Kind/ihre Kinder; die Familienbeihilfe wird nicht für den vorgesehenen Zweck zum Wohl des Kindes/der Kinder verwendet; die Eltern oder Personen, die die Familienbeihilfe erhalten, kommen ihren Pflichten gemäß dem Kinderschutzgesetz nicht nach.

Die einmalige Leistung für Schüler wird unabhängig vom Familieneinkommen gewährt.

Die einmalige Leistung für Schüler bei Eintritt in die achte Klasse wird genauso gewährt wie die einmalige Leistung für Schüler zu Beginn der ersten, zweiten, dritten und vierten Klasse.

Die einmalige Zulage für kostenlose Bahn- und Busfahrten in Bulgarien, die Müttern mit mehreren Kindern für Fahrtkosten gewährt wird, wird auf der Grundlage einer Erklärung/eines Antrags gezahlt, die bzw. der spätestens einen Monat nach der Fahrt einzureichen ist. Dem Antrag müssen die Fahrscheine und eine Kopie der Bescheinigung beiliegen, in der das Transportunternehmen die volle Fahrt bestätigt.

Adoptiert ein Ehepaar ein Kind, kann die einmalige Leistung bei der Adoption lediglich von einem Elternteil beantragt werden. Die Leistung ist zurückzuerstatten, wenn das Verfahren nach Ablauf von zwei Jahren ab der Adoption endet oder das Kind außerhäuslich aufgrund des schuldhaften Verhaltens der Adoptiveltern in einer Betreuungseinrichtung untergebracht wird.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Einmaliges Schwangerschaftsgeld

Für das Jahr 2023 ist diese Beihilfe auf 150 BGN festgelegt. Sie gilt für den Zeitraum von 45 Tagen vor dem Geburtstermin. Um diese Beihilfe zu erhalten, müssen Sie ein Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Dokumenten bei der Direktion für Sozialhilfe an der aktuellen Adresse der Mutter vorlegen. Den Betrag erhalten Sie am nächstfolgenden Monat.

Einmaliges Geburtsgeld

Die Leistung wird für das Jahr 2023 in Höhe von 250 BGN für das erste Kind, 600 BGN für das zweite Kind, 300 BGN für das dritte Kind und 200 BGN für das vierte und jedes weitere Kind gezahlt. Bei der Bestimmung der Reihenfolge werden nur die von Ihnen geborenen Kinder berücksichtigt, die lebend geboren wurden. Die Beihilfen werden nach dem Kinderschutzgesetz nur gezahlt, wenn das Kind nicht außerhäuslich in einer Betreuungseinrichtung untergebracht ist.

Wenn Sie Zwillinge zur Welt bringen, von denen ein Kind das zweite der Mutter ist, beläuft sich die Leistung für bei Zwillingskinder auf jeweils 600 BGN.

Das einmalige Kindergeld für Zwillinge wird 2023 in Höhe von 1 200 BGN für jeden Zwilling gezahlt.

Das einmalige Kindergeld wird einer Mutter (Adoptivmutter), die einem Vollzeitstudium nachgeht, in Höhe von 2 880 BGN gewährt. Die Leistung wird in zwei Raten gezahlt, jeweils 50nach der wirksamen Bewilligung der Leistung und die verbleibenden 50% nach Vorlage einer Einschreibebescheinigung für das nächste Semester oder einer Bescheinigung über den Studienabschluss, welche jedoch innerhalb des 1. Lebensjahres des Kindes vorzulegen sind. Um diese Beihilfe zu erhalten, müssen Sie einen Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Dokumenten bei der Direktion für Sozialhilfe, die für Ihre aktuelle Adresse zuständig ist, vorlegen.

Einmalige Leistungen für Schüler bei Beginn der ersten, zweiten, dritten und vierten Klasse und einmalige Leistung für Schüler bei Beginn der achten Klasse

Beginnt Ihr Kind eine der oben genannten Klassen beginnt, haben Sie Anspruch auf eine einmalige Leistung. Für das Schuljahr 2022-2023 beträgt die Leistung 300 BGN. Sie wird in dem Monat gezahlt, der dem Monat der Antragstellung folgt. Die Leistung wird in zwei Raten gezahlt, 50% nachdem die Verfügung für deren Bewährung in Kraft tritt und die verbleibenden 50 % werden zu Beginn des zweiten Halbjahres gezahlt, wenn das Kind weiterhin in die Schule geht.

Der Antrag/die Erklärung ist bei der Direktion für Sozialhilfe, die für den aktuellen Wohnsitz der Familie zuständig ist, zusammen mit den anderen erforderlichen Dokumenten einzureichen.

Einmalige Leistung für freie Bahn- und Busfahrten in Bulgarien für Mütter mit mehreren Kindern

Fahrtkosten werden auf der Grundlage eines Antrags/einer Erklärung erstattet, der bzw. die innerhalb eines Monats nach der Fahrt vorzulegen ist. Dem Antrag müssen die Fahrscheine und eine Kopie der Bescheinigung beiliegen, in der das Transportunternehmen die volle Fahrt bestätigt.

Das einmalige Adoptionsgeld für ein Kind beläuft sich 2023 auf 250 BGN. Die Höhe der Leistung kann nicht den Betrag des einmaligen Geburtsgelds für ein erstes Kind überschreiten. Nach der Adoption eines Kindes durch ein Paar kann die Leistung nur von einem Elternteil geltend gemacht werden.

Fachsprache übersetzt

  • Einkommen pro Familienmitglied - Es wird berechnet, indem das Durchschnittseinkommen der Familie für die abgelaufenen 12 Monate durch die Anzahl der Mitglieder der Familie geteilt wird. Hierin sind alle Bruttoeinkünfte der Familie, die erhaltenen Renten, Leistungen, Zuschläge und Stipendien enthalten. Das Einkommen pro Familienmitglied umfasst jedoch nicht die Sozialhilfe nach dem Sozialversicherungsgesetz, Stipendien für Schüler bis zum Abschluss Oberschulbildung, aber höchstens bis zum 20. Lebensjahr, sowie die Beihilfen und Gelder, die gemäß diesem Gesetz und dem Kinderschutzgesetz sowie dem Gesetz über Menschen mit Behinderungen gezahlt werden. Mitglieder der Familie sind der/die Ehegatte/in, Eltern, die unverheiratet zusammenleben, Eltern und ihre minderjährigen Kinder sowie die volljährigen Kinder, falls sie noch zur Schule gehen, bis zum Abschluss ihrer Oberschulbildung, aber höchstens bis zum 20. Lebensjahr, wobei es sich um geborene, adoptierte Kinder oder Stiefkinder handeln kann, solange sie selbst keine Ehe geschlossen haben.
  • Mütter mit mehreren Kindern – Mütter, die Kinder zur Welt gebracht haben, diese adoptiert haben und drei oder mehr Kinder in einem Alter von über einem Jahr aufziehen.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Welche Rechte Sie haben

Die folgenden Links führen zu Informationen zu den Gesetzen sowie zu den Webseiten der Institutionen, die Ihre Ansprüche festlegen. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Veröffentlichungen der Europäischen Kommission:

Kontakt

Amt für Sozialhilfe

https://asp.government.bg/

Sofia 1051, 2 Triaditsa Straße

Direktion für Sozialhilfe

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