Beschäftigung, Soziales und Integration

Bulgarien - Menschen mit Behinderungen

Nachfolgend finden Sie Informationen über alle Leistungen und Zulagen, auf die Sie bei der Feststellung einer Dauerbehinderung Anspruch haben

Beschrieben wird Folgendes:

  • Beihilfen und Renten bei Invalidität wegen Krankheit (помощи и пенсии за инвалидност поради общо заболяване);
  • Pflegezuschläge bei einem Invaliditätsgrad über 90% (добавка за чужда помощ).

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Sie haben Anspruch auf Invalidenrente wegen Krankheit, wenn Sie Ihre Arbeitsfähigkeit endgültig oder für einen längeren Zeitraum teilweise oder gänzlich verloren haben. Diese Beihilfe wird im Fall einer Arbeitsunfähigkeit von 50% und mehr gewährt.

Sie können Invalidenrente ab dem Tag der Invalidität beziehen. Bei Sehbehinderten mit angeborener Blindheit oder Blindheit, die vor Beginn des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist, wird das Invalidengeld ab dem Datum der Antragsstellung gewährt.

Die Invalidenrente wird für die Dauer der Invalidität gezahlt. Falls die Behinderung nach dem Renteneintrittsalter entstanden ist, wird die Invalidenrente lebenslang gezahlt

  • Außer der Invalidenrente wegen Krankheit zahlt die Sozialversicherung auch eine Zivil- oder Militärinvaliditätsrente;
  • Ununterbrochen pflegebedürftige Rentner mit einem Behinderungsgrad über 90% erhalten neben ihrer Rente auch eine Zulage in Höhe von 75% der Alterspension.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Die Voraussetzungen für das Beziehen von Invalidenrente hängen von der Ursache für die Behinderung ab.

Invalidenrente wegen Krankheit (пенсия за инвалидност поради общо заболяване)

Um Anspruch auf Invalidenrente wegen Krankheit haben zu können, müssen Sie die erforderliche Versicherungszeit vor dem Eintreten der Behinderung nachweisen können. Die beitragspflichtige Versicherungszeit, die den Anspruch auf Invaliditätsrente begründet, muss von folgender Dauer sein:

  • Menschen bis zum 20. Lebensjahr - bei angeborener Blindheit und Blindheit, die vor Beginn des Arbeitsverhältnisses entstanden ist - unabhängig von der Dauer der Versicherungszeit;
  • Unter 25 Jahren - 1 Jahr;
  • Unter 30 Jahren - 3 Jahre;
  • Über 30 Jahre - 5 Jahre;
  • Menschen mit angeborener Behinderung und oder Behinderung, die vor Beginn des Arbeitsverhältnisses entstanden ist, haben Anspruch auf Invalidenrente, wenn sie eine Versicherungszeit von einem Jahr nachweisen.

Ein Drittel der oben genannten Zeiträume der Sozialversicherungsbeitragsleistungen muss im Zusammenhang mit tatsächlicher Arbeitstätigkeit erworben sein.

Falls Sie Altersrente erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf Invalidengeld wegen Krankheit.

Zivilinvaliditätsrente (пенсия за гражданска инвалидност)

Sie haben einen Anspruch auf Zivilinvaliditätsrente, wenn Sie Ihre Arbeitsfähigkeit bei der Durchführung Ihrer zivilen Pflichten verloren haben, z. B. wenn Sie als Freiwilliger bei der Bekämpfung einer Naturkatastrophe verletzt worden sind. Auf diese Rente haben Sie außerdem Anspruch, wenn Sie infolge von Tätigkeiten der Behörden bei der Durchführung Ihrer Dienstpflichten verletzt worden oder erkrankt sind.

Die Umstände müssen durch den Bürgermeister oder eine bevollmächtigte Person bescheinigt werden, und im Falle der Tätigkeit einer Behörde durch den Leiter der Behörde, die die Behinderung verursacht hat.

Militärinvaliditätsrente (пенсия за военна инвалидност)

Sie haben Anspruch auf diese Rente, wenn Sie Ihre Arbeitsfähigkeit während der Durchführung Ihrer Militärpflicht verloren haben. Auf diese Rente haben Sie außerdem auch dann Anspruch, wenn Sie während einem Einsatz zur Unterstützung der Streitkräfte Bulgariens verletzt worden sind, ebenso während des Militärdienstes in Einsätzen oder Missionen im Ausland verstorbene Personen.

Diese Rente wird auch den Familien der vermissten oder ums Leben gekommenen Militärangehörigen gezahlt.

Die Zulage für fremde Hilfe wird Rentnern mit Dauerbehinderungen über 90% gewährt. Die Notwendigkeit der fremden Hilfe hängt von dem Zustand des Behinderten ab, d. h. ob er/sie seine/ihre täglichen Aufgaben selbstständig erfüllen kann.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Invalidenrente

Invalidenrente wegen Krankheit

Die Invalidenrente wegen allgemeiner Krankheit wird nach einer Formel berechnet, die Ihre Versicherungszeit und den Grad der Behinderung berücksichtigt. Die Formel ist in diesem Rentenrechner zu finden.

Der Mindestbetrag der Rente wegen Krankheit kann nicht niedriger als ein bestimmter Prozentsatz der Mindestaltersrente sein, die sich im Jahr 2023 auf einen Betrag von 467 BGN beläuft.

Grad der Invalidität

50% bis 70,99%

71% bis 90%

über 90%

Prozentsatz der Mindestaltersrente

85% oder 396,95 BGN

105% oder 490,35 BGN

115% oder 537,05 BGN

Zivilinvaliditätsrente

Die Zivilinvaliditätsrente stellt einen bestimmten Prozentsatz der Altersrente dar, die auf 247 BGN festgelegt ist. Wenn Sie gegen soziale Risiken oder nur gegen Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten versichert sind, wird die Rente nach derselben Formel berechnet wie die Formel im Falle des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit, wenn diese für Sie vorteilhafter ist.

Grad der Invalidität

50% bis 70,99%

71% bis 90%

über 90%

Prozentsatz der Altersgrenze

115% oder 284,05 BGN

140% oder 345,80 BGN

150% oder 370,50 BGN

Militärinvaliditätsrente

Die Höhe der Invaliditätsrente basiert auf einem Prozentsatz der Altersrente, auf dem Prozentbetrag der verlorenen Arbeitsfähigkeit und auf dem Militärrang:

Für Gefreite und Feldwebel:

Grad der Invalidität

50% bis 70,99%

71% bis 90%

über 90%

Prozentsatz der Altersgrenze

115% oder 284,05 BGN

140% oder 345,80 BGN

150% oder 370,50 BGN

Für Offiziere:

Grad der Invalidität

50% bis 70,99%

71% bis 90%

über 90%

Prozentsatz der Altersgrenze

120% oder 296,40 BGN

150% oder 370,50 BGN

160% oder 395,20 BGN

Wenn Sie zu der zweiten Gruppe zählen, d. h., wenn Sie gegen alle sozialen Risiken oder gegen Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten versichert sind, wird die Rente für Militärinvalidität vor dem Beginn des Militärdienstes nach derselben Formel berechnet, wie die Formel im Falle des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit, wenn diese für Sie vorteilhafter ist. In diesem Fall werden bei der Bestimmung der Rentenhöhe die Dauer der Versicherungszeit und das Einkommen, aus dem die Versicherungsbeiträge gezahlt worden sind, berücksichtigt.

Beihilfen für Invalidität durch Krankheit

Die Zuschläge für Invalidität, die durch die Agentur für Sozialhilfe gewährt werden, hängen von dem Grad der Invalidität ab. Diese Zuschläge sind an Ihre persönlichen Bedürfnisse gebunden.

Pflegezuschläge

Pflegebedürftige Rentner mit einem Behinderungsgrad von über 90% erhalten einen Zuschlag in Höhe von 75% ihrer staatlichen Altersrente. Für das Jahr 2023 beträgt dieser Zuschlag 185,25 BGN. Außerdem hat der Begleiter Anspruch auf zwei kostenlose Fahrten mit der Eisenbahn pro Jahr.

Personen mit Behinderungen haben, je nach ihren Bedürfnissen, Anspruch auf eine umfassende, individuelle Bedarfsbeurteilung. Bei der Beurteilung werden die funktionalen Schwierigkeiten der behinderten Person im Zusammenhang mit ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung sowie das Vorhandensein von Barrieren bei der Durchführung von täglichen und anderen Aktivitäten sowie die Art der Unterstützung untersucht. Personen mit Behinderungen haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Abhängigkeit von ihren Bedürfnissen, die in der individuellen Beurteilung festgelegt wurden.

Die von der Agentur für Sozialhilfe gezahlte finanzielle Unterstützung soll die Kosten decken, die mit der Überwindung der durch die Art und den Umfang der Behinderung verursachten Schwierigkeiten verbunden sind. Sie umfasst zwei Komponenten:

1. monatliche finanzielle Unterstützung entsprechend dem Behinderungsgrad;

2. zielspezifische Leistungen entsprechend der Art der Behinderung.

Die vom Amt für Sozialhilfe gewährten Beihilfen bei Behinderung werden entsprechend dem Behinderungsgrad und Ihrer spezifischen Bedürfnisse bereitgestellt.

Seit 01.01.2019 wird die Höhe der Leistungen an das Existenzminimum für das entsprechende Jahr gekoppelt: 504 BGN im Jahr 2023.

Periodische Zuschläge: monatliche finanzielle Unterstützung:

Personen mit dauerhafter Behinderung über 18 Jahren haben Anspruch auf eine monatliche finanzielle Unterstützung wie folgt:

1. Behinderungsgrad von 50% bis 70,99% – 7% des Existenzminimums – 35,28 BGN im Jahr 2023;

 2. Behinderungsgrad von 71% bis 90% - 15% des Existenzminimums – 75,60 BGN im Jahr 2023;

 3. Behinderungsgrad über 90% - 25% des Existenzminimums – 126 BGN im Jahr 2023;

 4. Behinderungsgrad über 90% mit Teilanspruch auf externe Pflege und Erhalt einer Invalidenrente aufgrund einer Krankheit oder aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit - 30% des Existenzminimums – 151,20 BGN im Jahr 2023;

5. Behinderungsgrad über 90% mit Teilanspruch auf externe Pflege und Bezug einer sozialen Invalidenrente – 57% des Existenzminimums – 287,28 BGN im Jahr 2023.

Personen mit dauerhafter Behinderung im Alter von 18 bis 20 Jahren haben Anspruch auf monatliche finanzielle Unterstützung, wenn sie keine monatliche Leistung gemäß Artikel 8d des Familienbeihilfegesetzes für Kinder erhalten.

Zielgerichtete Hilfe wird bereitgestellt für:

  1. Kauf eines Personenkraftwagens - Personen mit dauerhafter Behinderung, die Schwierigkeiten mit der Mobilität haben, haben Anspruch auf einen Personenkraftwagen bis zum Vierfachen des Existenzminimums für das jeweilige Jahr (2.016 BGN für 2023). Das durchschnittliche Monatseinkommen pro Familienmitglied darf in den vorhergehenden 12 Monaten höchstens dem Existenzminimum entsprechen. Sie müssen einen Behinderungstyp und -grad von 90% oder eine dauerhafte Erwerbsminderung aufweisen, die von den medizinischen Behörden festgelegt wird, und arbeiten oder studieren.
  2. Umbau einer Wohnung - Menschen mit dauerhafter Erwerbsminderung oder einem Behinderungstyp und -grad von über 90% sowie Kinder mit einem bestimmten Behinderungstyp und -grad, die für ihre Mobilität auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben Anspruch auf eine gezielte Unterstützung, die dem doppelten Betrag des Existenzminimums entspricht (1.008 BGN für 2023): Das durchschnittliche Monatseinkommen pro Familienmitglied darf in den vorhergehenden 12 Monaten höchstens dem Existenzminimum entsprechen.
  3. Balneotherapie- und/oder Rehabilitationsleistungen - Menschen mit dauerhafter Behinderung und einer Erwerbsminderung von über 90%, Kinder mit dauerhafter Behinderung und Kriegsinvaliden haben Anspruch auf gezielte Balneotherapie- und/oder Rehabilitationsleistungen, die ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden. Diese können einmal im Jahr auf ärztliche Verordnung eines Facharztes zur Verfügung gestellt werden. Die Leistung beläuft sich auf bis zu 80% des Existenzminimums für das jeweilige Jahr (403,20 BGN im Jahr 2023), jedoch nur bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, die durch die Vorlage von Dokumenten zu belegen sind. Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf die Übernahme der Kosten der Begleitperson, die entsprechend den Kosten des Begünstigten erstattet werden. Die Finanzierung durch gezielte Beihilfen wird gewährt, wenn im gleichen Zeitraum dieselben Leistungen nicht bereits im Rahmen einer anderen Sozialschutzverordnung in Anspruch genommen werden. Die Leistung wird gegen Vorlage von Belegen für die Kosten der Balneotherapie und/oder Rehabilitationsleistungen gezahlt.
  4. Miete von Wohnraum im Eigentum der Gemeinde - Alleinstehende mit dauerhafter Behinderung und Alleinerziehende mit Kindern, die eine dauerhafte Behinderung aufweisen, sind berechtigt, Wohnraum im Eigentum der Gemeinde nutzen. Der Mietvertrag wird mit ihnen oder gegebenenfalls mit ihren gesetzlichen Vertretern abgeschlossen.

Die gezielte Unterstützung erfolgt in Höhe der gesetzlich festgelegten Miete nach dem Gemeindeeigentumsgesetz und wird von der Direktion der Sozialhilfe übernommen, nachdem die jeweilige Gemeinde der Direktion Kostenbelege vorgelegt hat.

Kostenlose jährliche elektronische Vignette - Personen mit geminderter Erwerbsfähigkeit oder einem Behinderungsgrad von mindestens 50% und Personen oder Familien, die Kinder mit dauerhafter Behinderung bis zum Alter von 18 Jahren und bis zum Abschluss der Sekundarschulausbildung, spätestens jedoch bis zum Alter von 20 Jahren erziehen, sind von der Zahlung von Vignettengebühren für die Nutzung öffentlicher Straßen mit einem privaten oder gemeinschaftlichen Personenkraftwagen, der einen Hubraum von bis zu 2000 Kubikzentimetern und eine Leistung von bis zu 117,64 kW (160 PS) aufweist, befreit.

Das Hilfegesetz regelt die Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung der persönlichen Unterstützung in der Republik Bulgarien. Persönliche Unterstützung ist ein System zur Unterstützung der Nutzer für die volle Teilnahme an der Gesellschaft, zur Durchführung von Aktivitäten, die den persönlichen, häuslichen oder sozialen Bedürfnissen entsprechen, und zur Überwindung der Hindernisse für die funktionalen Einschränkungen. Das System basiert auf staatlich garantierter finanzieller Unterstützung, individuellen Bedürfnissen und der persönlichen Wahl des Nutzers der persönlichen Assistenz.

Begünstigte der persönlichen Unterstützung sind:

1. Personen mit dauerhafter Behinderung, die Anspruch auf Unterstützung durch eine andere Person haben, mit einem festgestellten Behinderungsgrad oder einer dauerhaften Erwerbsminderung von mindestens 90%;

2. Kinder, die keinen Anspruch auf Unterstützung durch eine andere Person haben, mit einem festgestellten Behinderungsgrad oder einer dauerhaften Erwerbsminderung von mindestens 90%;

Ein Begünstigter der persönlichen Unterstützung kann auch ein Nutzer kommunaler Sozialdienste sein, ausgenommen sind Sozialdienste in stationärer Betreuung.

Persönliche Unterstützung wird auf der Grundlage einer persönlchen Bedürfnisbeurteilung und einer Empfehlung (Anweisung) für die Bereitstellung dieser Unterstützung gewährt. Für Personen, die Interesse an einer persönlichen Unterstützung bekunden, wird die Direktion der Sozialhilfe den individuellen Bedarf ermitteln. Die jeweilige Stundenzahl für die persönliche Hilfe  ist bestimmt durch eine persönliche Beurteilung, die auf vier Stufen der Abhängigkeit von intensiver Unterstützung basiert.

  1. Erste Stufe – bis zu 15 Stunden pro Monat;
  2. Zweite Stufe – bis zu 42 Stunden pro Monat;
  3. Dritte Stufe – bis zu 84 Stunden pro Monat;
  4. Vierte Stufe – bis zu 168 Stunden pro Monat.

Personen mit mindestens 71% Invalidität oder dauerhafter Erwerbsminderung, Kinder unter 16 Jahren mit dauerhafter Invalidität und Kriegsinvaliden haben zweimal im Jahr Anspruch auf freie Fahrt - Rückfahrkarte mit der nationalen Bahn. Das Recht gilt auch für die Begleitperson/persönliche Pflegekraft/Blindenhunde, die sie auf ihrer Reise begleiten.

Die Mittel für die Zahlung einer Stunde Arbeit im Rahmen des persönlichen Unterstützungssystems umfassen:

  1. das 1,4-fache des im entsprechenden Land für das jeweilige Jahr festgelegten Mindeststundenlohns;
  2. zusätzliches Beschäftigungsentgelt für Berufserfahrung und Berufspraxis und
  3. Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge für den Arbeitgeber.

Bis zum 31. Dezember 2022 gilt unter Punkt 1 ein Koeffizient von 1,2.

Fachsprache übersetzt

  • Garantiertes Mindesteinkommen - Das garantierte Mindesteinkommen ist der Mindestbetrag, der die Grundbedürfnisse decken sollte;
  • Versicherungszeit - Sie wird in Stunden, Monaten und Jahren berechnet. Die Versicherungszeit stellt die Zeit dar, in der Sie Vollzeit gearbeitet haben, wenn die erforderlichen Versicherungsbeiträge aus dem erhaltenen Lohn gezahlt worden sind. Für jeden Beruf ist ein Mindesteinkommen festgelegt, und die Beiträge zu diesem Mindesteinkommen zählen nicht zu der Versicherungszeit. Falls Sie Teilzeit gearbeitet haben, wird die Versicherungszeit in angemessenem Verhältnis zu der im Gesetz festgelegten Arbeitszeit berechnet. Unter normalen Arbeitsbedingungen beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden täglich. Die Versicherungszeit entspricht nicht der Dienstzeit.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Welche Rechte Sie haben

Die folgenden Links führen zu Informationen zu den Gesetzen sowie zu den Webseiten der Institutionen, die Ihre Ansprüche festlegen. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Veröffentlichungen der Europäischen Kommission:

Kontakt

Agentur für Menschen mit Behinderungen

Direktion für Sozialhilfe

Nationales Versicherungsinstitut

Nachrichten zum Thema

Keine Nachrichten zum Thema in den letzten sechs Monaten.

Seite weiterempfehlen