Beschäftigung, Soziales und Integration

Belgien - Hauptwohnsitz

Dieses Kapitel informiert Sie über die Bedingungen, die für den Hauptwohnsitz erforderlich sind und die Sie einhalten müssen, um in Belgien Sozialleitungen beziehen zu können.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Der Hauptwohnsitz ist der Ort, an dem Sie gewöhnlich leben, alleine oder in einem gemeinsamen Haushalt.

Bestimmung des Hauptwohnsitzes

Die Bestimmung des Hauptwohnsitzes basiert auf den tatsächlichen Verhältnissen. Es handelt sich somit um den Ort, an dem Sie tatsächlich während des größten Teils des Jahres wohnen. Diese Feststellung erfolgt anhand mehrerer Elemente, v. a.:

  • der Ort, an den Sie sich nach Ihrer beruflichen Tätigkeit begeben;
  • der Ort des Schulbesuchs der Kinder;
  • Energieverbrauch und Telefonkosten;
  • gewöhnlicher Aufenthalt des Partners/der Partnerin oder anderer Familienmitglieder.

Die von einer Person geäußerte Absichtserklärung, den Hauptwohnsitz an einen bestimmten Ort zu verlegen, allein ist nicht ausreichend. Man muss dort auch tatsächlich wohnen.

Die Feststellung des Hauptwohnsitzes

Die Feststellung des Hauptwohnsitzes erfolgt nach Prüfung. Die Gemeindeverwaltung legt deren Modalitäten fest. Im Allgemeinen besteht sie aus einem Besuch eines Revierbediensteten, bei dem geprüft werden soll, ob Sie tatsächlich an der angegebenen Adresse wohnen.

Folgen der Feststellung

Wenn sich Ihr Hauptwohnsitz in einer bestimmten Gemeinde befindet und sich nach Prüfung herausstellt, dass es sich um den tatsächlichen Wohnsitz handelt, werden Sie in das Bevölkerungsregister dieser Gemeinde eingetragen.

Allgemein gilt: Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Belgien haben, um in diesem Land Sozialleistungen erhalten zu können.

Welche Rechte Sie haben

Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:

Veröffentlichung der Kommission und Websites:

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