Beschäftigung, Soziales und Integration

Belgien - Sozialversicherungsbeiträge des Auslands kombinieren

In diesem Kapitel erhalten Sie Informationen über wissenswerte Tatsachen, wenn Sie Sozialversicherungsbeiträge in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz gezahlt haben und nach Belgien (zurück)kommen.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Wenn Sie zum Arbeiten in ein anderes Land der Europäischen Union oder in ein anderes Land, für das dieselben Regeln gelten, gehen, zahlen Sie im Allgemeinen Ihre Sozialbeiträge nicht mehr in Belgien, sondern in dem neuen Land, in dem Sie arbeiten.

Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union oder in einem anderen Land, für das dieselben Regeln gelten, gelebt, gearbeitet und/oder Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, besteht die Möglichkeit, die Dauer Ihres Aufenthalts in einem dieser Länder, den Zeitraum, in dem Sie dort gearbeitet haben oder die Beiträge, die sie dort geleistet haben, bei der Berechnung Ihrer Leistungen in Belgien zu berücksichtigen.

Die europäischen Verordnungen garantieren, dass:

  • Sie in Belgien dieselben Rechte und Pflichten in Bezug auf die Sozialversicherung haben wie belgische Arbeitnehmer;
  • die Zeiträume Ihrer Erwerbstätigkeit und Sozialbeiträge in einem anderen Land und in Belgien berücksichtigt werden, sodass Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen in Belgien besteht;
  • Sie unter bestimmten Bedingungen Sozialversicherungsleistungen Ihres Herkunftslandes erhalten, wenn Sie in Belgien Ihren Wohnsitz haben;
  • die Zeiträume Ihrer Erwerbstätigkeit in anderen Ländern addiert werden, damit Sie Sozialversicherungsleistungen in Anspruch nehmen können, und um den Betrag in Belgien zu berechnen, beispielsweise für Rentenleistungen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Die Verordnungen sehen Anwendungsmodalitäten für die Bewilligung von Sozialversicherungsleistungen vor. Dabei handelt es sich um folgende Leistungen:

  • Familienbeihilfen;
  • Geld- und Sachleistungen bei Krankheit;
  • Krankengeld (einschließlich Leistungen bei Mutterschaft und Vaterschaft);
  • Leistungen bei Invalidität;
  • Leistungen bei Arbeitsunfällen;
  • Leistungen bei Berufskrankheiten;
  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit;
  • Alterspensionen;
  • Hinterbliebenenpensionen.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Wenn Sie in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz gearbeitet haben und nach Belgien (zurück)kommen, müssen Sie:

  • Als Nachweis Ihres Beitrags zur Krankenversicherung das Formular E104 und U1 vorlegen, das Sie bei Ihrer Sozialversicherungskasse im Herkunftsland erhalten. Überprüfen Sie dort, ob Sie wirklich alle erforderlichen Unterlagen besitzen.

Wenn Sie in einem anderen Land des EWR oder in der Schweiz Arbeitslosengeld beziehen, können Sie diese Beihilfen mit nach Belgien nehmen, um dort Arbeit zu suchen. Sie müssen das Formular U2 ausfüllen.

Wenn Sie Ihre Sozialversicherungskasse in Belgien kontaktieren, um Sozialleistungen zu erhalten, müssen Sie Folgendes angeben:

  • das Land, in dem Sie gearbeitet haben;
  • Namen und Adresse Ihres Arbeitgebers vor Ort;
  • Zeitraum, in dem Sie dort gearbeitet haben;
  • Ihre Sozialversicherungsnummer.

Fachsprache übersetzt

  • Formular E104: Bescheinigung über die Zusammenrechnung von Versicherungs-, Beschäftigungs- oder Wohnzeiten. In diesem Dokument werden die auf dem Gebiet eines Mitgliedstaates verbrachten Versicherungszeiten zusammengefasst. Es wird von der Einrichtung eines neuen Beschäftigungsstaates verwendet, um für einen Arbeitnehmer einen Anspruch auf Leistungen in den Bereichen Krankheit, Mutterschaft und Todesfall (Beihilfen) zu begründen, wenn dieser eine Tätigkeit in einem Staat beginnt und dessen Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen nicht erfüllt.
  • Formular U1: Für die Bewilligung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu berücksichtigende Zeiträume. Es ist für Arbeitslose bestimmt, die Leistungen in einem Mitgliedstaat beantragen, nachdem sie in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet haben.
  • Formular U2: Erhalt von Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Dieses Formular wird für Arbeitslose ausgestellt, die beantragen, ihren Wohnsitz auf das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates zu verlegen, um dort Arbeit zu suchen.
  • EWR: Europäischer Wirtschaftsraum. Die 28 EU-Mitgliedstaaten ohne Kroatien plus Norwegen, Island und Liechtenstein.

Welche Rechte Sie haben

Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:

Das Portal zur sozialen Sicherheit:

Veröffentlichung der Kommission und Websites:

Kontakt

Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA)

Um die Dienststelle an Ihrem Wohnsitz zu finden:

Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV)

Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung (HKIV)

Krankenkassen:

Im Fall von Problemen in Bezug auf Ihre europäischen Bürgerrechte: Dienstleistungen der EU

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