Beschäftigung, Soziales und Integration

Belgien - Sonstige Sozialhilfeleistungen

Dieses Kapitel enthält Informationen, die Sie benötigen, um in Belgien sonstige Sozialhilfeleistungen beziehen zu können.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Wenn Ihre Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht ausreichen und Sie selbst ihn nicht sichern können, haben Sie zusätzlich zum Eingliederungseinkommen grundsätzlich Anspruch auf sonstige Sozialhilfeleistungen:

  • Einkommensgarantie für Betagte (EGB);
  • Beihilfen für Behinderte (BEE und zusätzliche Familienbeihilfen).

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Einkommensgarantie für Betagte (EGB)

Bei der EGB oder Einkommensgarantie für Betagte handelt es sich um ein Mindesteinkommen, das die Behörden älteren Menschen, die das Rentenalter (derzeit 65 Jahre) erreicht haben, bewilligen, wenn bestimmte Staatsangehörigkeits- und Wohnsitzbedingungen in Belgien erfüllt sind. Die EGB wird bewilligt, wenn die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht ausreichen.

Beihilfen für Behinderte

Die föderalen Behörden bewilligen finanzielle Beihilfen für Behinderte, die nicht über ausreichende Einkünfte verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Beihilfen für Behinderte sind für besonders Bedürftige bestimmt. Es handelt sich um eine Regelung nach dem Residualrecht. Personen mit Behinderungen müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um diese Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu können (Anerkennung einer Behinderung, Einkünfte, Alter).

Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens (BEE)

Sie kann einer behinderten Person gewährt werden, wenn deren Arbeitsfähigkeit und somit auch Erwerbsfähigkeit durch die Behinderung eingeschränkt sind. Diese Hilfe ist jedoch an verschiedene Bedingungen geknüpft, u. a.:

  • Staatsangehörigkeit;
  • Alter;
  • Familienstand;
  • tatsächlicher Wohnsitz;
  • Einkünfte (der behinderten Person sowie der Person, mit der sie einen Haushalt bildet).

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Einkommensgarantie für Betagte (EGB)

Sobald Sie das gesetzliche Rentenalter von derzeit 65 Jahren erreicht haben, prüft der Föderale Pensionsdienst automatisch, ob Sie Anspruch auf die EGB haben. Der Anspruch auf diese finanzielle Beihilfe wird automatisch geprüft, wenn Sie eine Beihilfe für Behinderte oder das Eingliederungseinkommen erhalten oder das gesetzliche Rentenalter erreicht haben.

  • Wenn Sie mit einer oder mehreren Personen zusammenleben, können Sie den Grundbetrag von 11.680,32 € pro Jahr (973,36 € pro Monat) bekommen;
  • Wenn Sie alleine leben, können Sie den erhöhten Betrag von 17.520,36 € pro Jahr (oder 1.460,03 € pro Monat) bekommen.

Wenn Sie einen Rentenantrag gestellt haben, ist dies auch gleichzeitig ein Antrag auf EGB. Falls Sie keinen Rentenantrag gestellt haben, müssen Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung oder an den Föderalen Pensionsdienst wenden.

Beihilfen für Behinderte:

  • Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens (BEE): Der Betrag dieser Beihilfe wird der familiären Situation der behinderten Person entsprechend festgelegt: alleinstehend, in einem Haushalt lebend, zusammenwohnend, unterhaltspflichtige Kinder, in einer Einrichtung lebend;
  • Zusätzliche Familienbeihilfen für Kinder mit Behinderungen: Um diese Beilhilfe zu erhalten, wenden Sie sich an Ihre Familienbeihilfekasse.

Auch Behinderte haben Anspruch auf Sozialleistungen und steuerliche Vergünstigungen, wie z. B.:

  • Steuerermäßigung;
  • Zugang zum sozialen Wohnungsbau;
  • Parkausweis für Behinderte.

Weitere Informationen zu den Sozialleistungen und steuerlichen Vergünstigungen für Behinderte finden Sie auf der Website des FÖD Soziale Sicherheit FÖD Soziale Sicherheit und auf der Website http://handicap.belgium.be/de/index.htm.

Fachsprache übersetzt

  • BUB: Beihilfe zur Unterstützung von Betagten. Sie ist Teil der Beilhilfen für Behinderte und wird Menschen ab 65 Jahren gewährt.
  • EB: Eingliederungsbeihilfe. Dient der Unterstützung Behinderter, damit diese die Kosten für Verbesserungen in ihrem Alltag (motorisierter Rollstuhl, Sonderausrüstungen etc.) bewältigen können.
  • BEE: Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens.
  • EGB: Einkommensgarantie für Betagte.
  • FPD: Föderaler Pensionsdienst.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

Die BEE kann auf der Website „My Handicap“ beantragt werden. https://www.socialsecurity.be/default.htm

Welche Rechte Sie haben

Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:

Mehr über die EGB erfahren Sie auf der Website des FPD  https://www.sfpd.fgov.be/fr/droit-a-la-pension/grapa

Weitere Informationen zu den Beihilfen für Behinderte finden Sie auf der Website des Föderalen Dienstes Soziale Sicherheit und dem Portal zur sozialen Sicherheit.

Weiterführende Informationen zu den zusätzlichen Familienbeihilfen:

Deutschsprachige Gemeinschaft: http://www.ostbelgienlive.be/

Veröffentlichung der Kommission und Websites:

Kontakt

 Einkommensgarantie für Betagte: Föderaler Pensionsdienst (FPD):

  • Gebührenfreie Nummer innerhalb Belgiens: 1765
  • Gebührenpflichtige Nummer für Anrufe aus dem Ausland: +32 78151765
  • Anschrift: Tour du Midi -  Esplanade de l’Europe 1, 1060 Brüssel
  • Website: http://www.onprvp.fgov.be

Beihilfen für Personen mit Behinderungen: Generaldirektion Personen mit Behinderung des Föderalen öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit:

Im Fall von Problemen in Bezug auf Ihre europäischen Bürgerrechte: Dienstleistungen der EU

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