Beschäftigung, Soziales und Integration

Belgien - Renten und Leistungen im Alter

Dieses Kapitel enthält Informationen, die Sie benötigen, um in Belgien Renten und andere Leistungen im Alter beziehen zu können.

Wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben, können Ihre Arbeitszeit und die von Ihnen gezahlten Beiträge bei der Berechnung der Höhe Ihrer Rente berücksichtigt werden.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Jede Person, die als Arbeitnehmer, Selbständiger oder Beamter in Belgien gearbeitet hat, hat nach Beendigung seiner Berufslaufbahn Anspruch auf eine Altersrente.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

In Belgien liegt das gesetzliche Rentenalter bei

  • 65 Jahren für diejenigen, die spätestens am 31. Januar 2025 in Rente gehen;
  • 66 Jahren für diejenigen, die frühestens am 1. Februar 2025 und spätestens am 31. Januar 2030 in Rente gehen;
  • 67 Jahren für diejenigen, die frühestens am 1. Februar 2030 in Rente gehen.

Jede Person kann jedoch die vorgezogene Altersrente unter bestimmten Alters- und Erwerbstätigkeitsvoraussetzungen in Anspruch nehmen. Seit dem 1. Januar 2019 ist dies im Alter von mindestens 63 Jahren und einer Berufslaufbahn von 42 Jahren möglich.

Es gibt Ausnahmen für lange Erwerbstätigkeiten, nämlich 60 Jahre bei einer Berufslaufbahn von 44 Jahren und 61 Jahre bei einer Berufslaufbahn von 43 Jahren.

Je nach ausgeübtem Beruf gibt es drei Pensionsregelungen:

  • Für Arbeitnehmer wird der Betrag der Ruhestandsrente auf der Grundlage von drei Parametern berechnet: Dauer der Berufstätigkeit, während der Erwerbstätigkeit erhaltene Vergütungen und Familienstand. Weitere Informationen auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes Landespensionsamts (FPD) http://www.sfpd.fgov.be/fr oder auf https://www.socialsecurity.be.
  • Bei den Selbständigen sind die berücksichtigten Parameter identisch mit denen, die in der Arbeitnehmerregelung verwendet werden (Berufslaufbahn, Vergütungen und Familienstand). Allerdings sind bestimmte Modalitäten unterschiedlich. Weitere Informationen auf der Website des Landesinstituts der Sozialversicherungen für Selbständige (LISVS) und auf https://www.socialsecurity.be.
  • Die Pensionsregelung für Beamte unterscheidet sich von der für Arbeitnehmer. Hier werden die während der Berufstätigkeit erhaltenen Vergütungen nicht berücksichtigt, sondern man geht von einem Referenzgehalt aus, das bei einem Beamten, der am 1. Januar 2012 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, dem Durchschnitt der Gehälter der letzten zehn Dienstjahre entspricht. Weitere Informationen auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes Landespensionsamts (FPD) http://www.sfpd.fgov.be/fr und auf https://www.socialsecurity.be.

Sie haben die Möglichkeit, im Ruhestand eine Berufstätigkeit aufzunehmen oder fortzuführen. Dabei sind jedoch mehrere Bedingungen zu erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes Landespensionsamts oder der des Landesinstituts der Sozialversicherungen für Selbständige: https://www.lisvs.be/de.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie beantragen?

Die Ruhestandsrente der Arbeitnehmer wird anhand der Versicherungsdauer, der Vergütungen, auf denen die geleisteten Beiträge basieren (im Rahmen eines Grenzbetrags) und dem Familienstand des Rentenbeziehers berechnet. Sie wird nach folgenden Formeln berechnet (S = Referenzvergütung):

  • für Alleinstehende oder Verheiratete ohne unterhaltsberechtigten Partner: S x 60% x Versicherungsdauer/45;
  • für Verheiratete mit unterhaltsberechtigtem Partner: S x 75% x Versicherungsdauer/45.

Weitere mit den Renten verbundene Leistungen können Rentenempfängern zustehen:

  • Heizkostenzuschuss für pensionierte Bergarbeiter (27,93 € pro Jahr): wird für jedes vollständig im Bergwerk geleistete Arbeitsjahr gewährt, max. 30 Jahre (Höchstbetrag von 1.137,92 €);
  • Urlaubsgeld und ergänzendes Urlaubsgeld: Rentenempfänger erhalten jährlich im Mai des laufenden Jahres Urlaubsgeld. Bei dem Urlaubsgeld handelt es sich um eine Pauschale, die von der Art der Pension abhängt.

Unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Beamter sind, können Sie Ihren Rentenantrag stellen, indem Sie:

Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, müssen Sie Ihren Antrag an die lokale Rentenanstalt dieses Staates richten. Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Akte zu vermeiden, wird empfohlen, diesen Antrag frühestens ein Jahr vor dem Rentenalter zu stellen.

Es gibt zwei Arten, Ihre Rente zu erhalten. Sie kann standardmäßig auf ein auf Ihren Namen lautendes Bank- oder Postkonto gezahlt werden oder kann Ihnen auf Antrag auch per Postanweisung an Ihren Wohnsitz ausgezahlt werden.

Fachsprache übersetzt

  • Urlaubsgeld: Vom FPD an einen Pensionierten gezahlte Vergütung, der zuvor als Arbeitnehmer oder definitiv ernannter Beamter tätig war.
  • FPD Föderaler Pensionsdienst. Öffentliche Einrichtung für soziale Sicherheit, deren Aufgabe es ist, die Alters- und Hinterbliebenenpensionen von Arbeitnehmern und die Pensionen des öffentlichen Sektors zu verwalten. http://www.sfpd.fgov.be/fr.
  • LISVS: Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige. Als öffentliche Einrichtung für Sozialschutz verwaltet das LISVS die Pensionen von Selbstständigen. https://www.lisvs.be/de.

Welche Rechte Sie haben

Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:

Veröffentlichung der Kommission und Websites:

Kontakt

Wenn Sie Lohnempfänger oder Beamter sind: Föderaler Pensionsdienst (FPD)

  • Gebührenfreie Nummer innerhalb Belgiens: 1765
  • Gebührenpflichtige Nummer für Anrufe aus dem Ausland: +32 78151765
  • Anschrift: Tour du Midi – Esplanade de l’Europe 1,1060 Brüssel
  • Website: http://www.sfpd.fgov.be/fr

Wenn Sie selbständig sind: Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige (LISVS)

  • Gebührenfreie Nummer innerhalb Belgiens: 1765
  • Gebührenpflichtige Nummer für Anrufe aus dem Ausland: +32 78151765Anschrift: Quai de Willebroeck 35 - 1000 Brüssel
  • E-Mail: info@rsvz-inasti.fgov.be
  • Website: https://www.lisvs.be/de

Im Fall von Problemen in Bezug auf Ihre europäischen Bürgerrechte: Dienstleistungen der EU

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