Beschäftigung, Soziales und Integration

Österreich - Arbeitslosengeld

In diesem Kapitel finden Sie Informationen über Leistungen, die Sie in Österreich im Falle von Arbeitslosigkeit erhalten.

Dies sind:

  • Arbeitslosengeld
  • Notstandshilfe

In welcher Situation kann ich Leistungen beantragen?

Sie können Arbeitslosengeld beantragen, wenn Sie Ihre Arbeit verlieren und arbeitslos werden.

Endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld und Sie befinden sich weiterhin in einer Notlage, können Sie Notstandshilfe beantragen.

Welche Bedingungen muss ich dafür erfüllen?

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld dient der Existenzsicherung für die Dauer der Arbeitsplatzsuche. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie arbeitslos, arbeitsfähig und arbeitswillig sein, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen und die Bezugsdauer noch nicht erschöpft haben.

Darüber hinaus müssen Sie die erforderliche Mindestversicherungszeit zurückgelegt haben. Dies ist dann der Fall, wenn Sie in den letzten 24 Monaten zumindest 52 Wochen arbeitslosenversichert waren oder - wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - in den letzten 12 Monaten zumindest 26 Wochen lang arbeitslosenversichert waren.

Gegen Arbeitslosigkeit versichert sind Personen, deren Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze von € 500,91 pro Monat (2023) übersteigt.

Für Arbeitnehmer besteht keine Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. Selbstständige können freiwillig der Arbeitslosenversicherung beitreten.

Notstandshilfe

Sie haben Anspruch auf Notstandshilfe, wenn nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld Notlage vorliegt. Dabei wird sonstiges eigenes Einkommen berücksichtigt.

Was steht mir zu und wie kann ich es beantragen?

Arbeitslosengeld

Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55 % des täglichen Nettoeinkommens und kann sich abhängig von der Höhe des heranzuziehenden Einkommens durch den Ergänzungsbetrag und Familienzuschläge auf bis zu 80 % erhöhen.

Zur Berechnung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes wird im Regelfall das Entgelt der letzten zwölf endgültigen monatlichen Beitragsgrundlagen, die beim Dachverband der Sozialversicherungsträger gespeichert sind, herangezogen.

Die Beitragsgrundlagen der letzten zwölf Monate vor der Antragstellung werden nicht herangezogen, weil diese noch innerhalb der Berichtigungsfrist liegen. Auch bestimmte andere Zeiträume (wie während Erkrankung oder Beschäftigungslosigkeit) bleiben grundsätzlich außer Betracht. Sie werden jedoch dann herangezogen, wenn vor dem Berichtigungszeitraum keine anderen monatlichen Beitragsgrundlagen vorhanden sind.

Sonderzahlungen werden pauschal durch Hinzurechnung eines Sechstels zu den laufenden Beitragsgrundlagen berücksichtigt.

Wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten richtet sich danach, wie lange Sie arbeitslosenversichert waren und wie alt Sie sind. Sie erhalten Arbeitslosengeld mindestens 20 Wochen lang.

Die Bezugszeit erhöht sich bei einem bestimmten Mindestalter und einer gewissen Mindestversicherungszeit:

Nehmen Sie an Maßnahmen der Nach- und Umschulung sowie zur Wiedereingliederung im Auftrag des Arbeitsmarktservice teil, so verlängert sich die Bezugsdauer um die Dauer der Ausbildung und bei Teilnahme an einer Arbeitsstiftung (siehe „Fachsprache übersetzt“) um bis zu maximal vier Jahre.

Verweigern Sie eine Ihnen angebotene Beschäftigung oder eine Schulung zur beruflichen Qualifikation oder vereiteln Sie entsprechende Versuche, so wird als Sanktion der Bezug des Arbeitslosengeldes für mindestens sechs Wochen gesperrt. Dadurch verkürzt sich die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld.

Wenn Sie arbeitslos werden, müssen Sie dies beim Arbeitsmarktservice melden und Arbeitslosengeld beantragen. Solange Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie verpflichtet, sich zu vereinbarten Terminen beim Arbeitsmarktservice einzufinden, um die Lage mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin zu besprechen.

Ferner müssen Sie dem Arbeitsmarktservice unaufgefordert jede Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse melden, wenn dies Auswirkungen auf Ihre Leistungsansprüche haben könnte. Darunter fallen beispielsweise die Aufnahme einer Beschäftigung oder sonstige Veränderungen Ihrer Einkommenssituation.

Das Arbeitslosengeld wird ab dem Tag der Antragstellung ausbezahlt. Haben Sie jedoch ohne triftigen Grund selbst gekündigt, so wird das Arbeitslosengeld vier Wochen später ausbezahlt.

Während Ihrer Arbeitslosigkeit zahlt das Arbeitsmarktservice die Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge für Sie. Außerdem sind Sie eingeschränkt unfallversichert.

Notstandshilfe:

Die Notstandshilfe beträgt 92 Prozent des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Liegt das Arbeitslosengeld (ohne Familienzuschläge) unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, beträgt die Notstandshilfe 95 Prozent des Arbeitslosengeldes.

Bei kurzer Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes kann nach sechs Monaten eine Kürzung erfolgen. Die Notstandshilfe wird zeitlich unbefristet, aber jeweils für ein Jahr gewährt.

Notstandshilfe müssen Sie persönlich bei dem für Sie zuständigen Arbeitsmarktservice (AMS) beantragen. Es empfiehlt sich, diesen Antrag noch vor Auslaufen des Arbeitslosengeld-Anspruchs zu stellen. Wenn Sie ein eAMS-Konto haben, können Sie den Antrag auch online stellen.

Wann immer Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, um einen Anspruch auf eine österreichische Sozialleistung zu haben, berücksichtigen die Behörden auch Versicherungszeiten, die Sie in den Sozialsystemen anderer Länder erworben haben. Dies gilt für die EU-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island. Ihre in Österreich erworbenen Versicherungszeiten bleiben bestehen, wenn Sie in einem dieser Länder arbeiten und versichert sind.

Fachsprache übersetzt

  • Arbeitswillig sind Sie, wenn Sie bereit sind, eine angemessene Beschäftigung anzunehmen.
  • Arbeitsstiftung ist eine spezielle arbeitsmarktpolitische Ausbildungsmaßnahme, die bereits im Frühstadium von Arbeitslosigkeit bzw. bei absehbarer Arbeitslosigkeit einer größeren Personengruppe aufgrund von Personalabbau gemeinsam mit einem oder mehreren betroffenen Unternehmen zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen umsetzt.
  • Das eAMS-Konto ist Ihr persönlicher Zugang zum Arbeitsmarktservice Österreich (AMS). Mit dem eAMS-Konto erhalten Sie Zugriff auf Ihre persönlichen AMS-Daten und können die Online-Services des AMS im Internet nutzen.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt - Der Begriff „gewöhnlicher Aufenthalt“ wird im EU-Recht definiert (siehe hier: EU-Verordnung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit). Er liegt dort, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.

Formulare, die Sie ausfüllen müssen

Beim österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) können Sie sich online arbeitslos melden.

Die eigenen Rechte kennen

Diese Links erläutern Ihre Rechte, sind allerdings keine offiziellen Webseiten der Europäischen Kommission und stellen daher nicht deren Rechtsauffassung dar:

Informationen von Seiten der EU:

Veröffentlichungen der EU-Kommission:

Wen Sie kontaktieren können

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Sektion III (Arbeitsmarkt)

Stubenring 1
1010 Wien
ÖSTERREICH
Tel. +43 1711000
E-Mail: service.arbeit@bmaw.gv.at
http://www.bmaw.gv.at

Arbeitsmarktservice Österreich

Treustraße 35-43
1200 Wien
ÖSTERREICH
Tel. +43 5 09 04 199
E-Mail: ams.oesterreich@ams.at
http://www.ams.at

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