Gesamtqualitätssicherung in der Erbringung von Sozialdienstleistungen (Rumänien)
In Rumänien wurde 2004 eine Reform des Sozialwesens initiiert. Zu deren Hauptzielen zählte die qualitative Verbesserung der Sozialdienstleistungen durch die Einführung eines Zulassungssystems für DienstleistungsanbieterInnen. Das Instrumentarium sieht sowohl für öffentliche als auch private AnbieterInnen Mindestanforderungen bei Ausschreibungen vor, mit dem Ziel, den Erwartungen der NutzerInnen besser gerecht zu werden.
Gastgeberland : Rumänien
Ort und Datum : Bukarest, 29. - 30.6.2010
Peer-Länder : Belgien - Estland - Kroatien - Litauen
Interessenvertreter : ESN, Eurodiaconia
Die Zulassungen werden auf zentralstaatlicher Ebene gehandhabt, das System ist am Konzept der Gesamtqualitätssicherung (TQM) angelehnt. Diese bedingt, dass Qualitätsstandards nicht nur für die Dienstleistung selbst, sondern auch die Erbringungsorganisation gelten müssen.
AnbieterInnen müssen insgesamt 45 Kriterien zu neun "Grundsätzen der Vortrefflichkeit" erfüllen, betreffend z. B. die Effizienz im Management und die Einhaltung von ethischen Grundsätzen und NutzerInnenrechten; ferner gelten Maßstäbe für gemischtwirtschaftliche Partnerschaften und die kontinuierliche Beurteilung. Die Standards sind eher flexibel angelegt, um eine bereichsübergreifende Perspektive zu begünstigen und Qualitätsvergleiche zwischen verschiedenen Dienstleistungen zu erlauben.
Die Peer Review dient der Evaluierung der Rolle von Zulassungsmechanismen und Qualitätsstandards für die Optimierung der Sozialdienstleistungserbringung. Außerdem soll die Möglichkeit erörtert werden, EU-Leitlinien für die Qualität von Sozialdienstleistungen zu erarbeiten.
Peer Review Manager
Frau Monika Natter (ÖSB Consulting GmbH)