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Von Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit

Von Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit

Gesundheit steht allen Menschen zu. Unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Art der Krankheit, sozialem Status, Bildungsstand oder Wohnort sollten alle Menschen Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung haben. Deshalb müssen wir Diskriminierung im Gesundheitswesen bekämpfen.

Im letzten Jahr habe ich vor dem Europäischen Parlament meine Entschlossenheit bekundet, Diskriminierung im Gesundheitswesen in all ihren Formen zu bekämpfen.

Seither habe ich den Menschen zugehört, die sich Diskriminierungen ausgesetzt sehen, stigmatisiert werden oder aufgrund der Art ihrer Krankheit, ihrer Wahlmöglichkeiten oder ihrer Herkunft Schwierigkeiten haben, die ihnen zustehende medizinische Versorgung zu erhalten. Ich habe mich mit Menschen getroffen, die zu mir gekommen sind, weil sie ungerecht behandelt wurden – von HIV-Infizierten bis hin zu Angehörigen ethnischer Minderheiten. Gleichbehandlung bedeutet nicht, dass für bestimmte Bevölkerungsgruppen neue Rechte geschaffen werden. Es bedeutet vielmehr, ihnen keine Rechte zu verweigern – sei es mit Absicht oder durch Vernachlässigung ihrer Bedürfnisse.

Wir müssen alle erreichen, die sich Diskriminierungen ausgesetzt sehen, und wir müssen Lösungen finden. Deshalb habe ich für Anfang Oktober zahlreiche Interessenvertreter nach Gastein eingeladen und werde im März nächsten Jahres eine ähnlich groß angelegte Konferenz zur Nichtdiskriminierung in Brüssel veranstalten, um zu gewährleisten, dass allen der gleiche Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen gewährt wird. Es ist wichtig, dass diese Konferenzen zu einer wirklichen Diskussion über Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten führen, um bessere medizinische Versorgung und Vorbeugung zu gewährleisten und alle Formen der Diskriminierung abzuschaffen.

Über zahlreiche Programme und Aktivitäten fördert und schützt die EU die Grundrechte aller in der EU beheimateten Menschen. Entsprechende Grundsätze wurden im Vertrag von Lissabon und der EU-Grundrechtecharta festgelegt, die jede Art von Diskriminierung verbiete, sei es aufgrund des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, der ethnischen Zugehörigkeit oder sexuellen Ausrichtung.

Zwar wurden in den letzten Jahren in der EU die Ungleichheiten im Gesundheitsbereich deutlich reduziert, wie unser jüngster Bericht über Ungleichheiten im Gesundheitswesenpdf verdeutlicht, doch müssen wir uns auch weiterhin dafür einsetzen, die noch bestehenden Kluften zwischen sozialen Gruppen, Regionen und Mitgliedsländern zu reduzieren und gefährdeten Bevölkerungsgruppen Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen.

Ungleichheiten im Gesundheitswesen und alle Formen der Diskriminierung in Europa müssen abgebaut werden, um sozialen Zusammenhalt in Europa zu schaffen.

Nichtdiskriminierung im Gesundheitswesen

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