Statistics Explained

Archive:Fischereistatistik

Dieser Statistics Explained Artikel wurde archiviert - für aktuelle Artikel über Fischerei siehe Fishery statistics (auf Englisch).

Datenauszug vom September 2016. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank.
Abbildung 1: Fischereiflotte, Gesamtleistung, 2015 (1)
(in Tsd. kW)
Quelle: Eurostat (fish_fleet_gp)
Abbildung 2: Fischereiflotte, Gesamttonnage, 2015 (1)
(in Tsd. BRZ)
Quelle: Eurostat (fish_fleet_gp)
Tabelle 1: Gesamtfangmengen in ausgewählten Fischereigebieten, 2005–2015 1)
(in Tsd. Tonnen Lebendgewicht)
Quelle: Eurostat (fish_ca_main)
Abbildung 3: Fangmengen nach Fischereigebiet, EU-28, 2015 (1)
(in %, basierend auf Tonnen)
Quelle: Eurostat (fish_ca_main)
Tabelle 2: Aquakulturerzeugung, 2004-2014 1)
(in Tsd. Tonnen Lebendgewicht)
Quelle: Eurostat (fish_aq_q) und (fish_aq_2a)

Dieser Artikel gibt einen Überblick über aktuelle statistische Daten zu Fischereiflotten, zu Fangmengen und zur Aquakulturerzeugung in der Europäischen Union (EU). Fische sind eine natürliche, biologische, nachwachsende und (mitunter über große Entfernungen) bewegliche Ressource. Von der Fischzucht abgesehen, kann niemand den Besitz von Fischen für sich in Anspruch nehmen, solange er sie nicht gefangen hat. Fischbestände gelten daher nach wie vor als gemeinsame Ressource, die auch gemeinsam bewirtschaftet werden muss. Aus diesem Grund wurde eine Reihe politischer Maßnahmen ergriffen, die regeln, in welchem Umfang, mit welchen Methoden und mit welchem Fanggerät in EU-Gewässern gefischt werden darf.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Fischereiflotte

Die Fischereiflotten der EU-28 hatten 2015 eine Gesamtkapazität von 1,6 Mio. Bruttoraumzahl (BRZ) und eine Gesamtmaschinenleistung von 6,4 Mio. Kilowatt (kW). Gemessen an der Leistung besaßen Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich die mit Abstand größten Fischereiflotten von allen EU-Mitgliedstaaten. 2015 kamen die Fischereiflotten jedes dieser Länder auf eine Gesamtleistung zwischen 0,8 Mio. kW und 1,0 Mio. kW. Gemessen an der Bruttoraumzahl (einem Indikator für die Fischaufnahmekapazität) verfügte jedoch Spanien über die weitaus größte Flotte (343 000 BRZ); dies ist fast das Doppelte des entsprechenden Wertes der nächstkleineren Fischereiflotte, nämlich der des Vereinigten Königreichs (188 000 BRZ); es folgten Frankreich (172 000 BRZ), Italien (158 000 BRZ) und die Niederlande (127 000 BRZ). Keiner der restlichen Mitgliedstaaten hatte eine Flotte von über 100 000 BRZ — siehe Abbildungen 1 und 2.

Fänge

Nachdem die Gesamtfangmenge in der EU-28 1995 einen Spitzenwert von 7,6 Mio. Tonnen (t) Lebendgewicht erreicht hatte (berechnet als die Summe der Fangmengen in den sieben Gebieten, deren Statistiken EU-Rechtsakte unterliegen und die in Tabelle 1 aufgeführt sind), ging sie bis 2007 in fast jedem Jahr zurück. Danach blieb die Fangmenge in der EU-28 bis 2013 relativ stabil. 2014 verzeichnete sie einen deutlichen Anstieg (um 11,5 %). Im Jahr 2015 folgte eine geringfügigere Abnahme (-5,0 %) auf eine Fangmenge der EU-28 von 5,1 Mio. t. Damit lag die Menge 7,0 % unter dem Wert von zehn Jahren zuvor und war etwa ein Drittel niedriger als 1995.

2015 entfiel etwas mehr als die Hälfte der Gesamtfangmenge (58,1 %) der Fischereiflotten der EU-Mitgliedstaaten auf die Flotten Spaniens, Dänemarks, des Vereinigten Königreichs und Frankreichs; das ist ihr zweithöchster gemeinsamer Anteil für die in Tabelle dargestellten Jahre, der nur geringfügig unter dem 2014 erzielten Wert (58,5  %) liegt. Unter den 23 EU-Mitgliedstaaten, die über eine Hochseeflotte verfügen, verzeichneten 14 für 2015 einen Rückgang ihrer Gesamtfangmenge im Vergleich zur Situation vor 10 Jahren. Von denjenigen Mitgliedstaaten mit einer Fangmenge von mindestens 100 000 t im Jahr 2005 wurden zwischen 2005 und 2015 zweistellige Rückgänge der Fangmengen nur in Irland (-12,1 %), Frankreich (-15,1 %), Portugal (-15,4 %), Schweden (-20,4 %), den Niederlanden (-33,3 %), Italien (-35,0 %), Lettland (-45.9 %) und Litauen (-70,1 %) verzeichnet. Im Gegensatz dazu waren Polen, Spanien und das Vereinigte Königreich die einzigen Länder mit einer Fangmenge von mindestens 100 000 t im Jahr 2005, die im gesamten Zeitraum Zuwächse von 42,3 %, 25,8 % bzw. 5,5 % verzeichneten. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum ging die Fangmenge Islands um 20,7 % zurück, die Norwegens dagegen nur um 10,3 %. Zusammen entsprachen im Jahr 2015 die Fangmengen Islands und Norwegens zwei Dritteln (67,7 %) der Fangmenge der EU-28 und lagen damit um 6,0 Prozentpunkte unter dem Stand von zehn Jahren zuvor.

Fast 77,4 % der Fangmengen der EU-28 stammten 2015 aus dem Nordostatlantik. Das Mittelmeer und das Schwarze Meer waren das zweitgrößte Fischereigebiet (8,4%), dicht gefolgt vom mittleren Ostatlantik (4,8 %) — siehe Abbildung 3.

Aquakultur

Die Aquakulturerzeugung in der EU-28 blieb von 2004 bis 2014 mit einer Produktion in der Größenordnung von 1,2 bis 1,3 Mio. t Lebendgewicht relativ stabil. Dabei lag der niedrigste Wert bei 1,18 Mio. t im Jahr 2013 und der höchste Wert bei 1,33 Mio. t im Jahr 2004. Im Gegensatz zur EU-28 insgesamt, wo in diesem Zeitraum von elf Jahren kaum ein steigender oder rückläufiger Trend bei der Erzeugung ausgemacht werden kann, kam es in Norwegen zu einem systematischen Anstieg der Aquakulturerzeugung von 0,68 Mio. t im Jahr 2004 auf 1,33 Mio. t im Jahr 2014. Auch die Türkei verzeichnete eine ständig steigende Erzeugung, die sich 2014 auf 234 000 t belief und nur von einem EU-Mitgliedstaat, nämlich Spanien, übertroffen wurde.

Die fünf größten Aquakultur-Erzeuger unter den EU-Mitgliedstaaten waren 2014 Spanien(285 000 t), das Vereinigte Königreich, Frankreich, Italien und Griechenland. Auf diese Länder entfielen zusammen drei Viertel der Erzeugung der EU-28. Keiner der anderen EU-Mitgliedstaaten verzeichnete eine Produktion von mehr als 100 000 t Lebendgewicht.

Etwas mehr als die Hälfte der Gesamterzeugung der EU-28 im Jahr 2014 bestand aus Flossenfischen, gefolgt von Weichtieren; die Erzeugung von Krebstieren und Meeresalgen war dagegen eher beschränkt. Die überwiegende Mehrheit der Flossenfische wurde in Meeresgewässern erzeugt. Was die einzelnen Arten angeht, konzentrierte sich die Erzeugung in den meisten Mitgliedstaaten auf einige wenige Arten, während die erzeugten Mengen einiger anderer Arten beschränkt waren. So bestand beispielsweise 77 % der spanischen Erzeugung 2014 aus Mittelmeer-Miesmuscheln, wodurch Spanien zum bei weitem größten Erzeuger dieser Art in der EU-28 wurde. Frankreich spezialisierte sich auf Pazifische Felsenaustern und Miesmuscheln, die zusammen mehr als zwei Drittel der gesamten nationalen Erzeugung ausmachten. Die Aquakulturerzeugung Maltas konzentrierte sich 2014 hauptsächlich auf die Mästung von Rotem Thun (63 %) und Goldbrassen (31 %). Das Vereinigte Königreich erzeugte im Jahr 2014 179 000 t Atlantischer Lachs, d. h. rund 95 % der in der EU-28 erzeugten Menge dieser Art, was 84 % der nationalen Gesamterzeugung des Vereinigten Königreichs entsprach. Der Atlantische Lachs machte 2014 95 % der Gesamterzeugung Norwegens aus, wobei die erzeugte Menge dieser Art siebenmal höher als diejenige des Vereinigten Königreichs war.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und die Türkei übernimmt Eurostat die Fischereidaten direkt aus den amtlichen nationalen Quellen. Bei der Erhebung der Daten werden international vereinbarte Konzepte und Definitionen verwendet, die von der Arbeitsgruppe für die Koordinierung der Fischereistatistik (CWP) entwickelt wurden. Die Flagge des Fischereifahrzeugs wird als Hauptanhaltspunkt für die Nationalität eines Fangs herangezogen, wobei unter bestimmten Umständen eine andere Vorgehensweise gewählt werden kann.

In der Regel beziehen sich die Daten auf die Größe der Fischereiflotte zum 31. Dezember des Bezugsjahrs. Die Daten stammen aus den nationalen Fischereiflottenregistern, die gemäß den in der Verordnung (EG) Nr. 26/2004 enthaltenen Vorgaben für die Erfassung der Schiffsmerkmale geführt werden. Die Verwaltungsdatei der Fischereifahrzeuge wird von der [Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei http://ec.europa.eu/fisheries/index_en.htm] der Europäischen Kommission geführt.

Die Bemessung der Tonnage der Fischereiflotte wurde von der Bruttoregistertonne (BRT) auf die Bruttoraumzahl (BRZ) umgestellt. Die nationalen Behörden haben diese Neuerung unterschiedlich schnell umgesetzt, sodass die Daten unter Umständen im Zeitverlauf und zwischen den einzelnen Ländern nicht vergleichbar sind.

Die Fangmengen von Fischereierzeugnissen beziehen sich auf entnommene Erzeugnisse für alle Verwendungszwecke (kommerziell, industriell, als Freizeitbeschäftigung und für den eigenen Verbrauch) unter Einsatz aller Arten und Klassen von Fischereieinheiten in Küstennähe und im Bereich der Küsten- und Hochseefischerei. Die Flagge des Fischereifahrzeugs wird als Hauptanhaltspunkt für die Nationalität eines Fangs herangezogen. Die Fangmengen werden in der Regel in Lebendgewicht angegeben; die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Anlandungs- oder Produktgewichts unter Anwendung bestimmter Umrechnungsfaktoren. Mengen, die zwar gefangen und dem Wasser entnommen wurden (d. h. vor der Verarbeitung), aber aus verschiedenen Gründen nicht angelandet werden, sind in den Fangstatistiken nicht enthalten.

Die in diesem Artikel vorgestellten Daten für die Gesamtfangmengen betreffen sieben geografische Fischereigebiete. Dies sind die folgenden Hauptfanggebiete (auf Englisch) der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO):

  • 21 — Nordwestatlantik, was in etwa dem Gebiet westlich des 42. westlichen Längengrades und nördlich des 35. nördlichen Breitengrades entspricht;
  • 27 — Nordostatlantik, was in etwa dem Gebiet östlich des 42. westlichen Längengrades und nördlich des 36. nördlichen Breitengrades entspricht und die Ostsee einschließt;
  • 34 — Mittlerer Ostatlantik, was dem Gebiet östlich des 40. westlichen Längengrades zwischen dem 36. nördlichen und dem 6. südlichen Breitengrad entspricht;
  • 37 — Mittelmeer und Schwarzes Meer, was das Mittelmeer und das angrenzende Schwarze Meer umfasst;
  • 41 — Südwestatlantik, was in etwa dem Gebiet westlich des 20. westlichen Längengrades zwischen dem 5. nördlichen und dem 50. südlichen Breitengrad entspricht;
  • 47 — Südostatlantik, was in etwa dem Gebiet östlich des 20. westlichen Längengrades zwischen dem 6. südlichen und dem 50. südlichen Breitengrad entspricht;
  • 51 — Westlicher Indischer Ozean, was in etwa dem Gebiet westlich des 80. östlichen Längengrades und nördlich des 45. südlichen Breitengrades entspricht.

Unter Aquakultur versteht man die Zucht im (Süß- oder Salz-)Wasser lebender Pflanzen und Tiere – nämlich von Fischen, Weichtieren, Krebstieren und Wasserpflanzen – für den menschlichen Verzehr. Zucht wird betrieben, sobald in irgendeiner Form, beispielsweise durch regelmäßigen Besatz, durch Fütterung und Schutz vor natürlichen Feinden, mit dem Ziel der Produktionssteigerung in den Wachstumsprozess eingegriffen wird. Kennzeichen der Zucht ist ferner, dass sich die Pflanzen oder Tiere im Besitz von Einzelpersonen oder Unternehmen befinden oder Gegenstand von Rechtsansprüchen aus vertraglichen Verpflichtungen sind.

Kontext

Die ersten gemeinsamen fischereipolitischen Maßnahmen auf europäischer Ebene wurden 1970 erlassen. Sie regelten den Zugang zu Fischfanggründen, den Markt für Fischereierzeugnisse und strukturpolitische Interventionen. All diese Maßnahmen gewannen an Bedeutung, als die EU-Mitgliedstaaten 1976 dem internationalen Beispiel folgten und beschlossen, den Bereich vor ihren Küsten mit Anspruch auf die darin befindlichen Meeresressourcen von 12 auf 200 Seemeilen auszudehnen.

Nach Jahren langwieriger Verhandlungen wurde 1983 die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP), das Instrument der EU für die Verwaltung der Fischerei und Aquakultur, verabschiedet. Im Rahmen der GFP wird jedes Jahr die Höchstmenge festgelegt, die einem Bestand gefahrlos entnommen werden kann: die zulässige Gesamtfangmenge (total allowable catch – TAC). Der Anteil jedes Landes wird als nationale Quote bezeichnet.

Die GFP wurde 2002 reformiert, um den ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Dimensionen der Fischerei Rechnung zu tragen. Im Zuge dieser Reform wurde festgestellt, dass der Fischereiaufwand und die Fangmengen beschränkt sowie bestimmte technische Maßnahmen durchgesetzt werden müssen. Bei einer nachhaltigen Fischerei kommt es nicht nur auf die Menge der Fische an, die dem Meer entnommen wird, sondern auch auf die Arten, ihre Größe und die Fangmethoden sowie auf die Gebiete, in denen sie gefangen werden.

Für viele bedurfte die GFP weiterer Reformen, vor allem wegen der Dezimierung der Fischbestände, der allgemeinen Gefährdung des marinen Ökosystems und der daraus resultierenden Folgen für die Fischerei und die von diesem Wirtschaftszweig abhängigen Gebiete. Die http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/index_de.htm jüngsten Reformen der GFP wurden im Dezember 2013 beschlossen und traten am 1. Januar 2014 in Kraft. Das Gesetzespaket umfasst zwei Verordnungen, und zwar:

Die GFP soll gewährleisten, dass Fischerei und Aquakultur umweltverträglich sowie langfristig wirtschaftlich und sozial tragbar sind und dabei gesunde Nahrungsmittel für Europas Bürgerinnen und Bürger liefern. Der Industriezweig soll dynamisch sein und in den von der Fischerei lebenden Gemeinden einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Die GFP hat vier strategische Ebenen:

Laut der aktuellen Fischereipolitik sollen die Fangquoten von 2015 bis 2020 so festgelegt werden, dass die Fischbestände langfristig erhalten bleiben.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Fangmengen in allen Fischereiregionen (tag00076)
Fangmengen im Nordwestatlantik (tag00079)
Fangmengen im Nordostatlantik (tag00078)
Fangmengen im östlichen Mittelatlantik (tag00080)
Fangmengen im Mittelmeer (tag00081)
Aquakulturerzeugung in Tonnen und Wert (tag00075)
Fischereiflotte, Gesamtmaschinenleistung (tsdnr420)
Fischereiflotte, Gesamttonnage (tag00083)
Fischereiflotte, Zahl der Schiffe (tag00116)

Datenbank

Fänge nach Fanggebieten (fish_ca)
Aquakulturproduktion nach Arten (fish_aq)
Anlandungen der Fischereierzeugnisse (fish_ld)

Fischereiflotte (fish_fleet)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weitere Informationen

Fischfangstatistiken:

  • Verordnung (EG) Nr. 216/2009 über die Vorlage von Fangstatistiken durch Mitgliedstaaten, die in bestimmten Gebieten außerhalb des Nordatlantiks Fischfang betreiben
  • Verordnung (EG) Nr. 217/2009 über die Vorlage von Statistiken über die Fänge und die Fischereitätigkeit der Mitgliedstaaten, die im Nordwestatlantik Fischfang betreiben
  • Verordnung (EG) Nr. 218/2009 über die Vorlage von Fangstatistiken durch die Mitgliedstaaten, die im Nordostatlantik Fischfang betreiben

Aquakultur':

‘Anlandungen‘:

  • Verordnung (EG) Nr. 1921/2006 über die Übermittlung von statistischen Daten über die Anlandung von Fischereierzeugnissen in den Mitgliedstaaten

Fischereiflotte:

Weblinks

onlyprint>Dieser Artikel ist online abrufbar unter: http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Fishery_statistics/de</onlyprint>