Korrekturkoeffizienten - Dienstbezüge der Beamten
Berichtigungskoeffizienten sind auf die Dienstbezüge im Ausland eingesetzter Beamter angewandte Prozentsätze, mit denen Unterschiede bei den Preisniveaus für Verbrauchsgüter und Dienstleistungen am Dienstort (in oder außerhalb der EU) gegenüber der Bezugsstadt (Brüssel) ausgeglichen werden.
Methodik
Für Dienstorte in der EU werden den jährlichen Erhebungen im Rahmen des Europäischen Vergleichsprogramms Durchschnittspreise entnommen, um multilaterale Kaufkraftparitäten für die Zwecke der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen gemäß der 2007 erlassenen KKP-Verordnung zu ermitteln. Diese Preise werden zur Ermittlung bilateraler Kaufkraftparitäten mit Brüssel für die in Artikel 64 vorgesehenen Zwecke ermittelt. Der rotierende Erhebungszyklus umfasst den vollständigen Warenkorb von Gütern und Dienstleistungen für Verbraucher in drei Jahren, woraufhin er sich wiederholt. Zwischen gleichartigen Erhebungen werden die Preise unter Verwendung detaillierter Indizes aktualisiert. Für Mieten, Bildungskosten (Schulgebühren) und klinische Gesundheitsversorgung werden jährlich spezifische zusätzliche Datenerhebungen vorgenommen. Regelmäßige Erhebungen der Konsumausgaben privater Haushalte werden unter im Ausland eingesetzten Beamten koordiniert. Eine anonymisierte aktuelle Version der ECP-Produktliste finden Sie unter
Für Dienstorte außerhalb der EU erfolgt eine Übernahme der Durchschnittspreise von den am Europäischen Vergleichsprogramm beteiligten Drittländern (9 von Eurostat und 7 von der OECD koordiniert) und den jährlichen Erhebungen der Kommission für den internationalen öffentlichen Dienst der Vereinten Nationen (diese erfassen 200 Dienstorte mindestens einmal in einem Zyklus von fünf Jahren). Diese Arbeit wird gemäß einer 2009 unterzeichneten internationalen Absichtserklärung geleistet. Im Laufe der Zeit wurden die außerhalb der EU verwendeten Definitionen immer stärker an die Intra-EU-Definitionen angeglichen.