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Die statistische Geheimhaltung ist ein Grundprinzip der europäischen Statistik, das mit der Rahmenverordnung über europäische Statistiken (Verordnung (EG) 223/2009) eingeführt wurde. Sie legt Grundsätze, Vorschriften und Verfahren zum Schutz vertraulicher Daten fest, lässt dabei aber auch deren Nutzung für statistische Zwecke zu.

In der Verordnung (EG) 223/2009 über europäische Statistiken werden vertrauliche Daten definiert als Daten, mit denen statistische Einheiten (Auskunftgebende) entweder direkt durch formale Identifikatoren wie Name, Anschrift, Kennnummern oder indirekt mittels einer Kombination von Variablen oder Merkmalen wie Alter, Geschlecht oder Bildung identifiziert werden können, sodass individuelle Informationen offengelegt werden (siehe Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EG) 223/2009).

Als vertraulich gelten sowohl direkt als auch indirekt identifizierbare Daten, die von Eurostat streng geschützt werden. Dieser rechtlichen Verpflichtung unterliegen alle Mitglieder des Europäischen Statistischen Systems.  

Schutz personenbezogener Daten

Eurostat muss alle für statistische Zwecke erhobenen Daten schützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Daten handelt, die sich auf natürliche Personen (Einzelpersonen) oder juristische Personen (Unternehmenseinheiten) beziehen. Beide Arten von Daten fallen unter den in der Verordnung (EG) 223/2009 festgelegten Rahmen für die statistische Geheimhaltung. 

Zusätzlich gilt für Daten, die sich auf natürliche Personen beziehen, der Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten. Weitere Informationen können Sie dem Vergleich der beiden Rechtsrahmen entnehmen. 

Schutz vertraulicher Daten

Die statistische Geheimhaltung wird durch Folgendes gewährleistet:

  • Datensicherheit: Vertrauliche Daten werden durch physische Maßnahmen und IT-Maßnahmen gesichert und geschützt. Die Daten können nur mit einer stichhaltigen Begründung und mit einer Genehmigung eingesehen werden.
  • Methoden, mit denen sichergestellt wird, dass keine vertraulichen Daten veröffentlicht werden. Bei diesen Methoden zur Kontrolle der statistischen Offenlegung handelt es sich um: 
    • Methoden zum Schutz tabellarischer Daten bei in Tabellen aggregierten Informationen über Auskunftgebende (zum Beispiel Unterdrückung von Werten, Rundung, Veröffentlichung von Intervallen),
    • Methoden zum Schutz von Mikrodaten bei Informationen über statistische Einheiten (zum Beispiel lokale Unterdrückung, Stichprobenauswahl, globale Neukodierung, Top- und Bottom-Codierung, Rundung, Rangtausch und Mikroaggregation).

Zugang zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke

Auf europäischer Ebene können Forschende, die statistische Analysen für wissenschaftliche Zwecke durchführen, Zugang zu vertraulichen Daten erhalten, mit denen statistische Einheiten indirekt identifiziert werden können. Damit der Zugang zu Mikrodaten gewährt wird, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Bereich unserer Website zum Thema „Mikrodaten“

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