Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 11/11/2015

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Kommission startet Anhörung der EU-Sozialpartnerorganisationen

Die Europäische Kommission hat heute eine erste Phase der Anhörung der EU-Sozialpartnerorganisationen gestartet. Thema ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und der Abbau von Hindernissen für die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen.

© David Pereiras / Shutterstock

Die Anhörung folgt auf die kürzlich erfolgte Zurückziehung des Vorschlags der Kommission aus dem Jahr 2008 zur Änderung der Mutterschutzrichtlinie. Die Kommission beabsichtigt, den zurückgezogenen Vorschlag durch eine „Neubeginn“-Initiative zu ersetzen, die die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben auf umfassende Weise berücksichtigen soll.

Das Konsultationspapier gibt einen Überblick über die wichtigsten Herausforderungen, denen sich Eltern und Betreuungspersonen bei der Vereinbarung von Beruf und Privatleben gegenübersehen. Es enthält ferner eine Bestandsaufnahme der aktuellen EU-Rechtsvorschriften, die im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bereits existieren, wie beispielsweise Mutterschaftsurlaub, Elternurlaub und Teilzeitarbeit, und fordert die Sozialpartner auf, Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der bestehenden EU-Rechtsvorschriften zu ermitteln.

Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen haben bis zum 4. Januar 2016 Zeit, ihre Meinung zur möglichen Ausrichtung der EU-Maßnahmen vorzulegen.

Ergänzend zu dieser Anhörung ist für diesen Monat noch eine allgemeine Anhörung der Öffentlichkeit über die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben geplant.

Hintergrund

Im August 2015 veröffentlichte die Kommission einen Fahrplan für die Initiative „Neubeginn um sich mit den Problemen bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf(s-) und Privatleben zu befassen“, die den Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2008 zur Änderung der Mutterschutzrichtlinie ersetzen wird. Ziel dieser neuen Initiative ist die Modernisierung und Anpassung des aktuellen rechtlichen und politischen Rahmens der EU, um Eltern mit Kindern oder betreuungsbedürftigen Angehörigen die Möglichkeit zu geben, Beruf und Betreuungspflichten besser miteinander vereinbaren zu können, die Förderung einer gerechteren Anwendung der Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben auf Frauen und Männer sowie die Stärkung der Geschlechtergleichstellung auf dem Arbeitsmarkt.

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