Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 28/04/2014

Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen (Analyse Netz unabhängiger Experten für soziale Eingliederung)

Armut und soziale Ausgrenzung unter Kindern zählt zu den gewaltigsten Herausforderungen in der Europäischen Union. Vor diesem Hintergrund sprach die Europäische Kommission im Februar 2013 als zentralen Baustein des Sozialinvestitionspakets (SIP) eine bedeutende Empfehlung über „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“ aus.

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Darin wird ein gemeinsamer europäischer Rahmen angeregt, der „die Synergien über die einzelnen Politikbereiche hinweg verstärken“ und die Mitgliedstaaten „bei der Überprüfung ihrer Politik und beim gegenseitigen Erfahrungsaustausch unterstützen [soll], was die Verbesserung der Effizienz und der Wirksamkeit von Strategien durch innovative Ansätze anbelangt, wobei die unterschiedlichen Gegebenheiten und die Anforderungen auf örtlicher, regionaler und nationaler Ebene berücksichtigt werden“. Gleichzeitig wird die Nutzung der EU-Finanzierungsinstrumente – allen voran der Strukturfonds – zur Bekämpfung von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Armut befürwortet. Die Empfehlung weist insbesondere Leitlinien für die Mitgliedstaaten aus, um „politische Strategien zu entwickeln und umzusetzen, die – mittels mehrdimensionaler Einzelstrategien – Kinderarmut und soziale Ausgrenzung bekämpfen und das Wohlergehen des Kindes fördern“.

Die Mitglieder des EU-Netzwerks unabhängiger Expertinnen und Experten im Bereich soziale Eingliederung waren damit beauftragt, Länderberichte anzufertigen, die die Kommission bzw. die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlung unterstützen und Anhaltspunkte für deren Monitoring liefern könnten, insbesondere im Kontext des Europäischen Semesters und der sozialpolitischen Zusammenarbeit zwischen EU-Staaten und Europäischer Kommission.

Der vorliegende Synthesebericht wurde vom Kernteam des Expertinnen- und Expertennetzwerks auf der Grundlage der Länderberichte aus den 28 EU-Mitgliedstaaten erstellt. Er enthält die wichtigsten Erkenntnisse in den Länderanalysen der Expertinnen und Experten; davon ausgehend und auf der Grundlage der Gesamtbewertung des Kernteams wird eine Reihe konkreter Vorschläge ausgesprochen, um die Durchführung der Empfehlung sowohl auf einzelstaatlicher als auch EU-Ebene voranzubringen.

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